Ex Mann aus Haus werfen?
Hallo ich habe eine Frage.. Meine Eltern sind getrennt aber Wohnen noch mit uns zusammen in einem Haus. Er steht aber nicht mehr im Mietvertrag sondern nur meine Mutter. Wir wollen ihn rauswerfen aber er will nicht gehen, was kann man da tun? Kümmert sich die Polizei dadrum oder ist das denen egal? Wir wollen ihn auch nicht einfach so rauswerfen, er terrorisiert uns förmlich.
Sind die Eltern rechtskräftig geschieden? Nur dann könnt Ihr alle Mittel ausschöpfen.
Ja sind sie, wir hatten nur noch aus Finanziellen Mitteln zusammen gelebt.
5 Antworten
Deine Eltern sind getrennt? Nur getrennt oder schon rechtskräftig geschieden?Normalerweise wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens auch so etwas geregelt.
Als Noch-Ehepartner darf er selbstverständlich weiter in der ehelichen Wohnung wohnen, auch wenn sie "nur" an Deine Mutter vermietet ist.
Der Polizei ist es schon deswegen egal, weil die Polizei nicht dazu ist, familieninterne Rechtsverhältnisse zu prüfen.
Wird er aber gewalttätig, dann liegt durchaus ein Grund vor, ihn ggf. auch polizeilich aus der Wohnung entfernen zu lassen, um eine akute Situation zu entschärfen. Es kann aber dann sein, dass er schon nach wenigen Tagen wieder zurück kehrt, wenn es keine gerichtliche Verfügung für z. B. ein Annäherungsverbot gibt.
Alles, was ihr tun könnt, läuft auf Konfrontation hinaus. Ihr müsst immer mit einem Racheakt schlimmstenfalls sogar mit einem Amoklauf rechnen. Deshalb kann ich nur empfehlen, die Hilfe der Polizei (Ihr könntet dort um Schutz vor einem bevorstehenden Amoklauf ersuchen.) oder eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.
Erste Maßnahme wäre, ihm schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) eine Auszugsfrist von einem Monat zusetzen und mit einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch zu drohen. Zieht er nicht aus, nach Fristablauf wegen Hausfriedensbruch, Bedrohung oder Ähnlichem Anzeige bei der Polizei erstatten.
Ihm formell eine Frist zum Ausziehen stellen.
Wenn er ausfällig wird, Polizei benachrichtigen, die in der Regel einen schriftlichen ,,Platzverweis" ausspricht, d. h. er darf innerhalb der nächsten 14 Tage die Wohnung nicht mehr betreten.
3.Möglichkeit: Die (Ehe-)Wohnung Euch gerichtlich zuweisen lassen.
Auch ohne im Mietvertrag zu stehen hat dein Vater das recht, dort für einen Übergangszeitraum zu leben. Ihr solltet ihm eine angemessene Frist setzen bis wann er ausziehen muss.
das weiss ich. Von Handgreiflichkeiten hat der FS aber nichts erwähnt. Und "terrorisiert" ist ohne konkrete Angaben eine sehr dürftige Angabe.
Die Polizei ist nur bei Straftaten zuständig.
Was sagt denn Deine Mutter dazu?
Bei der Konstellation würde ich die Schlösser austauschen und seine Sachen vor die Tür stellen. Wenn er dann randaliert, könnt Ihr die Polizei holen. Ihr müsst Euch aber einig sein.
dann begeht man eine ASTREINE NÖTIGUNG, die mit der Übernahme SÄMTLICHER HOTELKOSTEN enden wird.
Wenn der getrennte Ehemann/Vater die Familie terrorisiert, mag das nicht strafbar sein, aber da ist Schluss mit Lustig. Wenn er dort weiter wohnen will, muss er sich auch in die Gemeinschaft einfügen.
In diesem Fall würde ich es echt drauf ankommen lassen.
Und nochmal : Wir wissen doch garnichtk, was hier mit "terrorisiert" gemeint ist. Für einige ist es schon Terror, wenn der abgelegte Partner seine Zahnpasta im Waschbecken nicht wegwischt. Also warten wir auf genaue Angaben.
wann er die andern terrorisiert oder Handgreiflich wird, gibt es schon eine Möglichkeit ihn los zu werden