Pflichtteil für Stiefkinder?
Ich (Frau) habe von meinen Eltern eine Eigentumswohnung geschenkt bekommen. Mein Ehemann hat aus 1.Ehe 2 Kinder, wir haben zusammen keine eigenen Kinder. Wenn mein Mann stirbt , muß ich dann den Kindern aus 1.Ehe einen Pflichtteil ausbezahlen? Wir haben keinen Ehevertrag.
8 Antworten
Natürlich haben die Kinder deines Mannes ein Anrecht auf den Pflichtteil des Erbes deines Mannes. Die Wohnung gehört alleine dir, solange nichts anderes im Grundbuch steht. Sie fällt also nicht in die Erbmasse. Ohne Ehevertrag oder Testament, steht den Kindern mehr als der Pflichtteil zu. Ihr solltet die Dinge klar regeln, damit kein Streit entsteht, wenn einer von euch stirbt.
Nein die Eigentumswohnung geht nicht in die Erbmasse, die gehört dir. Lass es dir nochmals vom Anwalt erklären, es ist wichtig, dass du verstehst was im Testament steht. Du ersparst dir damit viel Ärger.
Im Erbrecht sind Stief- und Adoptivkinder den leiblichen Kindern gleichgestellt.
Einen Ehevertrag braucht Ihr dafür nicht, aber ein sog. "Berliner Testament" wäre hilfreich. Darin begünstigen sich die Eheleute gegenseitig und derjenige, der beim Tod des zuerst versterbenden sein Pflichtteil verlangt, soll auch bei Tod des zuletzt versterbenden nur seinen Pflichtteil bekommen.
"Berliner Testament" ist ein feststehender Begriff, kannst es ja mal googeln.
Viele Grüße Tschak
Im Erbrecht sind Stief- und Adoptivkinder den leiblichen Kindern gleichgestellt.
Falsch. Gesetzliche Erben sind die leiblichen Abkömmlinge der Verstorbenen und ihr Ehemann. Die Kinder ihres Mannes gehören nicht dazu, es sei den sie wären von der Frau adoptiert worden :-O
Rechtsgrund: § 1924 BGB
G imager761
Ich (Frau) habe von meinen Eltern eine Eigentumswohnung geschenkt bekommen
So weit, so gut. Und was hast Du damit gemacht? Falls Du die nicht ganz oder teilweise Deinem Mann geschenkt hast, sie also weiterhin zu 100% Dir gehört, dann ist das Dein Eigentum. Wenn Dein Mann stirbt, dann wird aber ausschließlich sein Eigentum an die Erben verteilt.
Anderes gilt, falls für Eure Ehe nicht der sog. gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt - das hat aber nichts mit einem Ehevertrag zu tun, sondern mit einer Erklärung bei der Eheschließung.
muß ich dann den Kindern aus 1.Ehe einen Pflichtteil ausbezahlen?
Diese Kinder erben - zusammen mit Dir - das Vermögen Deines Mannes. Dein Vermögen spielt dabei keine Rolle. Einen Pflichtteil musst Du dann auszahlen, wenn Dein Mann ein Testament hinterlassen hat, laut dem diese Kinder zu wenig oder gar nichts bekommen sollen.
die Wohnung gehört mir aber wegen der Zugewinngemeinschaft wird sie doch zu seinem Eigentum gemacht oder? und sollte er sterben muß ich den Pflichtteil seinen Kindern ausbezahlen weil wir ein Berlinder Testament gemacht haben und nur uns zum gegenseitigen Alleinerben eingesetzt haben.
die Wohnung gehört mir aber wegen der Zugewinngemeinschaft wird sie doch zu seinem Eigentum gemacht oder?
Oder!
Du solltest Dich, wenn Du diesen Ehestand gewählt hast, mal über das Wesen der Zugewinngemeinschaft schlau machen. Beispielsweise hier:
http://www.finanztip.de/recht/familie/zugewinn.htm
Zugewinngemeinschaft ändert nichts am Eigentum, sie führt nur zu einem Ausgleichsanspruch bei Scheidung - und zu einem höheren gesetzlichen Erbanteil des überlebenden Ehegatten.
In Deinem Fall wichtig vor allem: Geschenke und Erbschaften zählen nicht zum Zugewinn!
Und: Endet die Ehe nicht durch Scheidung, sondern durch Tod, haben die Erben keinen Anspruch auf Zugewinnausgleich.
also , die Hälfte der Wohnung gehört dir , sollte dein Mann vor dir sterben bekommst du die Hälfte von seiner Hälfte der Rest wird unter seinen Kindern aufgeteilt
danke für deine Antwort , ist das auch so wenn wie ein Berliner Testament gemacht haben und nur uns zum Alleinerben eingesetzt haben?
Richtig, so sieht die gesetzliche Erbfolge aus, allerdings ist das Pflichterbe nicht gleich das gesetzliche Erbe, es ist niedriger
und
Falsch: Es wird nicht unter seinen Kindern aufgeteilt, sondern unter allen Kindern
Die Wohnung gehört der Frau allein, sie hat sie von ihren Eltern geschenkt bekommen. Das ist das Frauengut, solange nichts anderes im Grundbuch steht.
Nein. Selbst ohne (d)ein Testament wären nur dein Ehemann und dein Kind erbberechtigt, es sein denn, du hättest die Kinder des Mannes adoptiert.
Ohne Ehevertrag seit ihr vmtl. in üblichen Zustand der Zugewinngemeinschaft (nicht Gütertrennung verheiratet) in dem Fall bekäme dein Ehemann 1/4 Zugewinn und 1/4 Erbquote, also die Hälfte deines Nachlasses zugesprochen, dein eigenes Kind die andere Hälfte.
Dies könntest du durch ein Testament dahingehend ändern, daß nur einen der beiden zum Erben bestimmst und damit den anderen auf die Hälfte dieses Anspruchs (seinen Pflichtteil) setzt.
Sofern du Wert darauf legst, daß sich dein Kind unter keinen Umständen mit seiner Stiefgeschwistern jemals um die ETW streiten mußt, könntest du sie ihm lebzeitig per notariellem Schenkungsvertrag als Vermächtnis übereignen oder lebzeitig schenken.
Zwar hätte dein Mann (im Fall 2, lebzeitige Schenkung, 10 Jahre lang, jährlich 10% fallenden) Ergänzungsanspruch in Geld gegen dein Kind, aber den kann es bei Selbstnutzung 10 Jahre lang stunden, in Raten zahlen. Außerdem könntest du deinen Mann zu einem notariellen Erbverzicht auf Ansprüche aus der ETW bewegen oder ihn in dem Fall der Forderung auf den Pflichtteil setzen.
Denn streng genommen würde die auf deinen Mann entfallende Hälfte nach dessem Tod auch an seine Kinder übergehen.
G imager761
danke für deine Antwort, ich habe mit meinem Mann keine Kinder und wir haben ein Berliner Testament geschrieben und uns gegenseitig zum Alleinerben benannt. Sollte mein Mann sterben muß ich seinen Kinder den Pflichtteil ausbezahlen und wie hoch ist dieser?
Wenn mein Mann stirbt
leider versteh ich deine Antwort nicht ganz, gehört die ETW in die Erbmasse meines Mannes und somit seinen Kindern nach seinem Tod ? wir haben ein Berlinder Testament gemacht und uns zum gegenseitigen Alleinerben eingesetzt.