Erbrecht gemeinsames Sparbuch

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In Zugewinngemeinschaft verheiratet, bekäme - ohne anderslautendes Testament nach der dann geltenden gesetzlichen Erbfolge - der Längslebende die Hälfte des auf den Erstversterbenden entfallenden Anteils des gemeinsamen Guthabens, die beiden Kinder des Erblassers (!) die andere Hälfte.

Demnach kann der Längstlebende 3/4 der Einlage abheben und/oder und den Rest, 1/4, dem Nachlass der Kinder des Verstorbenen zufügen, sofern hier dementsprechende Einzelverfügungsberechtigung über das Sparkonto bestünde.

G imager761

Ich hab mal ein Praktikum in einer Kanzlei gemacht und wir hatten da was ähnliches. Ich bin mir zwar nicht hundertprozen sicher, aber normalerweise bekommt alles die lebende Hälfte des Paares, außer wenn die Kinder einen Erbschaftsanspruch machen. Dann bekommt der Partner 1/2 von der Hälfte (denn das Guthaben gehört ja zu 50% dem Partner und zu 50% dem Verstorbenen) und die Kinder jeweils 1/4. Insgesamt hätte dann der Überlebende 75% und die Kinder jeweils 12,5%. Liebe Grüße, Lucy ;D

Normalerweise wird davon ausgegangen, dass das Guthaben beiden zu gleichen Teilen gehört. Der / die Überlebende hat also schon mal die Hälfte. Die andere Hälfte wird dann vererbt. Bei üblicher Erfolge also wieder 50 Prozent für den noch Lebenden und der Rest an die erbberechtigten Kinder. Ohne Adoption also jeweils 2, wenn dich deine Frage richtig verstanden habe. Ist natürlich jetzt sehr vereinfacht.

Das Guthaben kommt zur Erbmasse.