kann man aus einer Eigentumswohnung rausgeworfen werden?

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Das ist unmöglich. Der Verwalter ist lediglich Erfüllungsgehilfe der Eigentümer.

Der Gesetzgeber hat in den §§ 21, 27 WEG die Rechte und Pflichten einer Hausverwalters klar umrissen, die von der Eigentümergesellschaft auch nicht eingeschränkt werden dürfen. Zu den Aufgaben gehören Bereiche wie z.B.

die Aufstellung und Durchsetzung einer Hausordnung, die ordnungsgemäße Instandhaltung / Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums, der Abschluss von angemessenen Feuer- und Haftpflichtversicherungen, die Erstellung des Wirtschaftsplans, die Erstellung der Jahresabrechnung, die Verwaltung von gemeinschaftlichen Geldern wie z.B. eine Instandsetzungsrücklage der Wohnungseigentümer, die Vorbereitung, Einladung und Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung oder die Umsetzung der Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung.

Falls es sich um Wohneigentum im Sinne des WoEigG handelt, kann im schlimmsten Fall eine Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Veräußerung deiner Eigentumswohnung bestehen. Dies passiert dann, wenn es den anderen Eigentümern nicht mehr zugemutet werden kann, an der Gemeinschaft mit dir festzuhalten.

Von daher also Ja. Als letztes Mittel kann man dich rauswerfen. Ein einfacher Verstoß gegen die Hausordnung reicht in der Regel dafür aber nicht aus.

http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__18.html

Was hier geschrieben wird, ist nicht ganz richtig. Im Normalfall ist die Wohnung dein Eigentum und aus dieser kann dich niemand rauswerfen. Schon gar nicht die Hausverwaltung.

Allerdings gibt es die Möglichkeit, wenn sehr drastische Dinge vorfallen und es der Hausgemeinschaft bei objektiver Betrachtung nicht mehr zugemutet werden kann, mit dir unter einem Dach zu leben, dass die Eigentümergemeinschaft dich per Klage zur Veräusserung der Wohnung bzw. zum Auszug zwingen kann. Dies läuft jedoch nur über eine Klage vor Gericht und ist eine ziemlich langwierige Sache. Den Beschluss fasst, wie ich schon erwähnte, die Eigentümergemeinschaft. Die Hausverwaltung hat ohne diesen Beschluss gar keine Handhabe gegen dich, derartige Schritte einzuleiten.

Aufgrund einiger kleinerer Verstösse gegen die Hausordnung wie z.B. Ruhestörung, Haustier oder ähnlicher Vergehen kann die Hausverwaltung dich allenfalls abmahnen.

http://dejure.org/gesetze/WEG/18.html

Ein Rauswurf im Wege des Entziehungsverfahren nach § 18 WEG ist fast unmöglich.

Es müsste sich dann schon um einen schwerwiegenden Fall (Morddrohung oder ständiges Prügeln eines Miteigentümers oder eine große Vielzahl von Kleinigkeiten über mehrere Jahre hinweg) handeln. Und selbst in einem schwerwiegenden Fall, muss zuvor eine Abmahnung an den entsprechenden Miteigentümer erfolgen. Wenn dies nicht erfolgte, wird die Klage abgewiesen.

Mir ist bislang noch kein erfolgreiche Entziehungsklage bekannt, da die Anforderungen hierfür schon sehr hoch sind.

Eigentlich für die Eigentümergemeinschaft schade, dass es keine kleine Sanktionsmöglichkeiten für kleiner Fälle gibt. Das Gesetz sieht nur die große "KEULE" vor oder gar nichts.

Wenn es deine Eigentumswohnung ist, dann können sie dich nicht rauswerfen! Jedoch solltest du dir trotzdem mal die Hausordnung durchlesen und versuchen dich daran zu halten. ;)