Kann das Besuchsrecht in Studentenwohnheimen eingeschränkt werden?
Hallo,
ich wohne in einem Studentenwohnheim und mein Freund ist aktuell seit zwei Wochen zu Besuch. Der Hausverwalter hat nun gesagt, dass er sich hier nicht aufhalten dürfte. Im Mitvertrag steht nichts zum Besuchsrecht, nur, dass die Mitbenutzung oder Untermiete durch/an Dritte untersagt wird. Da er eine eigene Wohnung hat, liegt aber tatsächlich nur ein Besuch vor und nach Mietrecht darf sich ein Besucher 6-8 Wochen aufhalten, ohne, dass man den Vermieter um Erlaubnis bitten muss. Außerdem darf nach meiner Recherche kein Mietvertrag und keine Hausordnung dieses Besuchsrecht einschränken.
Kennt sich jemand aus und könnte mir sagen, ob ich rechtlich auf der sicheren Seite bin oder habe ich wirklich gegen geltendes Recht bzw. meinen Mietvertrag verstoßen?
Liebe Grüße und vielen Dank
4 Antworten
In einem Studentenwohnheim herrschen wahrscheinlich andere Regeln als in einer Mietwohnung. Dazu müsste man wissen, was dazu in Deinem Vertrag steht, wer der Vermieter ist, ob es quasi einem Untermietverhältnis ähnelt usw.
stimmt nicht, wenn es sich hier um den Lebenspartner handelt.
In deinem Mietvertrag mit dem StW wirst du die Besucherregeln auch nicht oder nur in der Hausordnung finden. Ansonsten stehen sie in den AGB unter Mietregeln. Die unterschiedlichen StW habe unterschiedliche Regeln. Der §540 BGB ist auch im Wohnheim des StW gültig.
Ist ein zweiwöchiger Besuch denn schon eine Gerbauchsüberlassung an Dritte?
Lies doch bitte die Agb des Stw.. Allgemein könnte der Besuch bis zu 8 Wochen bleiben.
Ich habe keine Agb bekommen und kann auch auf der Internetseite des Wohnheims nichts finden. Oder verstehe ich die Abkürzungen falsch?
Das spielt überhaupt keine Rolle, das Infektionsschutzgesetz und die Allgemeinverordnungen der Bundesländer haben Vorrang.
Die Frage ist nach 14 Tagen Besuch nicht mehr zu stellen. Das Bundesland ist hier nicht bekannt. Das Mietrecht gilt immer.
Da gibt es noch die Hausordnung, was steht denn da drin.?
Ich habe beim Einzug keine Hausordnung erhalten.
Was noch lange nicht heißt, dass es keine gibt. Was steht im Mietvertrag dazu?
Es kann durchaus sein, dass es im Studentenwohnheim, wo man u. U. auch noch vergünstigt wohnen kann, keine solchen Besuchsmöglichkeiten gibt, wie in normalen Wohnungen vom freien Markt.
Das spielt überhaupt keine Rolle, das Infektionsschutzgesetz und die Allgemeinverordnungen der Bundesländer haben Vorrang.
Du verstößt nicht gegen den Mietvertrag, sondern gegen das Infektionsschutzgesetz bzw. die dazu erlassenen Allgemeinverordnungen der Bundesländer. Der Hausverwalter hat völlig Recht, Dein Freund darf Dich nicht besuchen, sich schon gar nicht 2 Woche bei Dir aufhalten, weil er nicht mit Dir in einer dauerhaften häuslichen Gemeinschaft lebt, das wiederum wäre ein Verstoß gegen den Mietvertrag, wenn er nicht als Mieter oder Untermieter offiziell eingetragen ist. Ihr habt Euch, streng genommen schon strafbar gemacht, da könnte ziemlich teuer werden. Die Bestimmungen des Infektionsschutrzgesetzes bzw. der Allgemeinverordnungen setzen das Besuchsrecht außer Kraft. Sorry so ist es leider.
Lebenspartner außerhalb des eigenen Haushaltes darf man besuchen. Nix strafbar.
Stimmt so nicht..man darf durchaus seinen Lebenspartner besuchen und auch dort bleiben...
Das spielt überhaupt keine Rolle, das Infektionsschutzgesetz und die Allgemeinverordnungen der Bundesländer haben Vorrang.