Kann das Besuchsrecht in Studentenwohnheimen eingeschränkt werden?

4 Antworten

In einem Studentenwohnheim herrschen wahrscheinlich andere Regeln als in einer Mietwohnung. Dazu müsste man wissen, was dazu in Deinem Vertrag steht, wer der Vermieter ist, ob es quasi einem Untermietverhältnis ähnelt usw.

Jo3591  19.04.2020, 12:17

Das spielt überhaupt keine Rolle, das Infektionsschutzgesetz und die Allgemeinverordnungen der Bundesländer haben Vorrang.

musso  19.04.2020, 12:20
@Jo3591

stimmt nicht, wenn es sich hier um den Lebenspartner handelt.

In deinem Mietvertrag mit dem StW wirst du die Besucherregeln auch nicht oder nur in der Hausordnung finden. Ansonsten stehen sie in den AGB unter Mietregeln. Die unterschiedlichen StW habe unterschiedliche Regeln. Der §540 BGB ist auch im Wohnheim des StW gültig.

Avocardio 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 12:27

Ist ein zweiwöchiger Besuch denn schon eine Gerbauchsüberlassung an Dritte?

Gerhart  19.04.2020, 12:31
@Avocardio

Lies doch bitte die Agb des Stw.. Allgemein könnte der Besuch bis zu 8 Wochen bleiben.

Avocardio 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 12:36
@Gerhart

Ich habe keine Agb bekommen und kann auch auf der Internetseite des Wohnheims nichts finden. Oder verstehe ich die Abkürzungen falsch?

Jo3591  19.04.2020, 12:17

Das spielt überhaupt keine Rolle, das Infektionsschutzgesetz und die Allgemeinverordnungen der Bundesländer haben Vorrang.

Gerhart  19.04.2020, 12:30
@Jo3591

Die Frage ist nach 14 Tagen Besuch nicht mehr zu stellen. Das Bundesland ist hier nicht bekannt. Das Mietrecht gilt immer.

Da gibt es noch die Hausordnung, was steht denn da drin.?

Avocardio 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 12:33

Ich habe beim Einzug keine Hausordnung erhalten.

bwhoch2  19.04.2020, 13:42
@Avocardio

Was noch lange nicht heißt, dass es keine gibt. Was steht im Mietvertrag dazu?

Es kann durchaus sein, dass es im Studentenwohnheim, wo man u. U. auch noch vergünstigt wohnen kann, keine solchen Besuchsmöglichkeiten gibt, wie in normalen Wohnungen vom freien Markt.

Jo3591  19.04.2020, 12:16

Das spielt überhaupt keine Rolle, das Infektionsschutzgesetz und die Allgemeinverordnungen der Bundesländer haben Vorrang.

Du verstößt nicht gegen den Mietvertrag, sondern gegen das Infektionsschutzgesetz bzw. die dazu erlassenen Allgemeinverordnungen der Bundesländer. Der Hausverwalter hat völlig Recht, Dein Freund darf Dich nicht besuchen, sich schon gar nicht 2 Woche bei Dir aufhalten, weil er nicht mit Dir in einer dauerhaften häuslichen Gemeinschaft lebt, das wiederum wäre ein Verstoß gegen den Mietvertrag, wenn er nicht als Mieter oder Untermieter offiziell eingetragen ist. Ihr habt Euch, streng genommen schon strafbar gemacht, da könnte ziemlich teuer werden. Die Bestimmungen des Infektionsschutrzgesetzes bzw. der Allgemeinverordnungen setzen das Besuchsrecht außer Kraft. Sorry so ist es leider.

musso  19.04.2020, 12:19

Lebenspartner außerhalb des eigenen Haushaltes darf man besuchen. Nix strafbar.

Lysandra13  19.04.2020, 12:18

Stimmt so nicht..man darf durchaus seinen Lebenspartner besuchen und auch dort bleiben...