Kann man aus seiner Eigentumswohnung herausfliegen?
Hallo liebe User,
ich habe mich gefragt, wenn ich mir eine Wohnung kaufen würde für 90.000€ oder was weis ich wie viel, wohne dann halt in der Wohnung und drehe die Musik wann ich will laut auf. Wenn man ein Mieter währe, würde man einfach eine Abmahnung bekommen und man fliegt irgendwann raus, wenn es sich nicht bessert, aber wie sieht es aus wenn einem die Wohnung gehört? Da gibt es kein Vermieter der einem eine Abmahnung schreibt und einen rausschmeißen kann, weil es ja meine und nicht seine Wohnung ist. Was sagt ihr dazu?
Danke im voraus :)
8 Antworten
Da gibt es kein Vermieter der einem eine Abmahnung schreibt und einen rausschmeißen kann
Dann gibt es aber eine Eigentümergemeinschaft nach WEG. Verstöße gegen die Gemeinschaftsordnung o.ä. könnten im Extremfall den Entzug des Eigentums zur Folge haben (Vgl. § 18 WEG).
Im Prinzip stimmts, aber Lärmemission wird nicht genügen für einen Eigentumsentzug. Das ist noch kein grober Verstoß. Aber er wird sich massenweise Anzeigen wegen einer Ordnungswidrigkeit einhandeln. Und Regressansprüche der Miteigentümer, falls Mieter in der Wohnanlage wegen des Lärms die Miete kürzen sollten.
Aber auch in einer Eigentumswohnung hat man sich an gesetzlich Bestimmungen zu halten
Es kann Dich jemand wegen Ruhestörung anzeigen. Auch Eigentümer müssen sich an Regeln halten - sollte aber selbstverständlich sein.
Aber es gibt eine Hausverwaltung und man hat sich so zu benehmen, dass es keinen anderen Mitbewohner stört....
http://www.moeller-meinecke.de/?show=JldH
Dir gehören ja nicht alle Wohnungen und die anderen Mieter haben auch Rechte! Eigentum verpflichtet!
Ab 22 Uhr musst du leise sein oder deine Nachbarn vorher fragen ob du laute Musik machen darfst , aber aus einer Eigentumswohnung kannst du nicht herausfliegen! Wenn du zu laut bist oder so kannst du eine Anzeige bekommen wegen Ruhestörung! Und wenn du zu oft Musik aufdrehst (nach 22 Uhr) dann können sie dich nochmal anzeigen und dann musst du wahrscheinlich ordentlich Geld hinblättern! LG:)