Immobilienmakler will nach geplatzten Notartermin Aufwandsentschädigung?
Hallo,
ich wollte eine Eigentumswohnung kaufen und habe es mir 12 Tage vor dem Notartermin anders überlegt. Nun will der Makler für seine Leistungen eine Aufwandsentschädigung.
In der Reservierungsvereinbarung ist davon aber nichts beschrieben.
Hat er rechtlich gesehen die Möglichkeit mir das in Telefonate, Besichtigung usw. In Rechnung zu stellen?
6 Antworten
Hallo, ich finde es schon erstaunlich, dass Leute erwarten, dass Makler praktisch kostenfrei arbeiten, auch, wenn diese bereits viel Zeit investiert haben, sprich für die Person gearbeitet haben.
Wenn ein Handwerkertermin vereinbart wird und dieser vergeblich vor der Tür wartet ... dann finden die meisten es normal, dass die An- und Abfahrt in Rechnung gestellt wird. Doch, wenn ein Makler vielleicht schon etliche Unterlagen besorgt, Besichtigungen durchgeführt, den Notarvertrag samt Korrespondenz vorbereitet hat ... dann hat er einfach nur "Pech gehabt" und darf leer ausgehen?
Einfach mal darüber nachdenken, wie SIE sich fühlen würden, wenn SIE der Makler wären. Der Makler macht seine Tätigkeit ja nicht als Hobby oder als ehrenamtliche Tätigkeit, sondern er muss sein Lebensunterhalt davon bestreiten - vermutlich genau wie Sie mit Ihrem Job.
Es gibt so einen schönen Spruch: "Was man nicht will, was man Dir tu, das füge keinem anderen zu" ...
Hallo, also, soweit mir bekannt, kann er alles zwar verlangen, aber ob sie es bezahlen müssen ist so eine Frage. Ein Makler wird eigentlich erst nach Abschluss des Geschäftes bezahlt. Bei einem Handwerker ist das anders, mit dem hat man einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, der auch Leistungen mit einschließt, wenn die Ausführung vom Kunden in der Ausführungsphase abgebrochen wird. Ein Makler muss z. B. lediglich nachweisen, das er das Geschäft angeschoben hat, Dienstleistungen, die er darüber hinaus erbracht hat, sind sein eigenes Risiko. Schauen Sie doch mal in den Maklervertrag, was darin vereinbart ist. Ich habe es beruflich und auch privat mehrmals erlebt, das ein Geschäft beim Notar geplatzt ist. Da hatte der Makler eben Pech. Ich habe niemals Vorlaufkosten erstattet. Sollte die Kostenfrage im Maklervertrag geregelt sein, müssen Sie zahlen. Ansonsten würde ich einen Anwalt konsultieren.
Hallo DekaDent,
als erstes muss ich hier einigen Forenmitgliedern danken, die die Arbeit eines Immobilienmaklers zu würdigen und schätzen wissen. Nur leider sieht in diesem Fall die Realität anders aus. In erster Linie arbeitet ein Makler auf Erfolgsbasis. Also, kommt es zum notariellen Kaufvertrag, hat er sein Maklerlohn verdient.
Reservierungsvereinbarungen geben hier keine Rechtssicherheit zum Erwerb oder Verkauf einer Immobilie, höchstens eine psychologische Bindung. Denn der Erwerb bzw. Verkauf muss notariell beurkundet werden um hier eine Rechtssicherheit zu schaffen.
Gerne werden in solchen Vereinbarungen sogenannte Aufwandsentschädigungen vereinbart, diese muss man äußerst kritisch beurteilen. In deinem Fall, wo nichts vereinbart wurde, sehe ich hier keine Chance für den Makler. Denn eine solche Entschädigung sollte explizit und individuell schriftlich vereinbart werden. Auch die Höhe solcher Entschädigung sollte realistisch sein. 1-2% oder mehr des Kaufpreises halte ich für maßlos übertrieben. Man stelle sich vor, und bedenke das eine solche Vereinbarung keinen Rechtsanspruch auf den Kauf darstellt, er würde das mit zehn potentiellen Erwerbern machen???
Üblicherweise werden solche Aufwandsentschädigungen bei Suchaufträgen vereinbart, nicht aber wenn Du selber aktiv bist und einen Besichtigungstermin mit dem Makler vereinbarst. Ob Telefonate oder weitere Besichtigungen gehören zum Service dazu. Auch wenn der Notartermin fest steht, gehst Du noch keine Verpflichtung ein. Du kannst jederzeit absagen, die Gründe sind hier völlig egal. Selbstverständlich hat der Makler Arbeit mit Dir gehabt, aber er hatte mit anderen Kunden die gleiche Arbeit. Das ist nunmal das Berufsrisiko eines Maklers und er bekommt nur im Erfolgsfall eine Provision. Ich denke eher das er etwas verschnupft war, weil du die Wohnung nicht wolltest.
Im Falle das er weiter darauf besteht, gehe zum Rechtsanwalt.
Lg Andreprodomo
Könnte ich mir gut vorstellen. Wer arbeitet schon für umsonst?
Warum sollte der Makler für seine Arbeiten nicht bezahlt werden?
Dann kann der von Ihnen Beauftragte sein Honorar angemessen selber festsetzen und Ihnen in Rechnung stellen.
Zur Vorbereitung des Entwurfs der Kaufvertragsurkunde haben Sie dem Makler entprechende persönliche Daten zur Weitrleitung an das Notariat mitgeteilt.
Die Rechnung des Notars geht der Beauftragung entsprechend ebenfalls an Sie.
Hier fungiert der Makler dann als Zeuge für den erteilten Auftrag.
Weil vertraglich nicht festgelegt wurde