Abgeschlossenheitsbescheinigung! Umwandlung von zwei Häusern in Eigentumswohnungen!
Hallo, es wurde an ein bestehendes Einfamilienhaus ein weiteres Einfamilienhaus angebaut. Aufgrund falscher Beratung im Vorhinein, kann nun das Grundstück u. a. aus brandschutztechnischen Gründen nicht mehr geteilt werden. Es wurde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung empfohlen, die beide Häuser in Eigentumswohnungen umwandelt, das Grundstück wird dann irgendwie eingetragen... Frage ist, ob das sinnvoll ist, denn werden beide Häuser (dann Eigentumswohnungen) danach nicht viel weniger wert sein? Vielen Dank!
8 Antworten
Tatsächlich ist das häufige Praxis, auch bei Häusern, Doppelhäusern, sogar Reihenhäusern etc...
Es ist die einzige Lösung, die bleibt, wenn eine reale Grundstücksteilung nicht genehmigt wird.
Zum Wert: Es ist in der Tat bei Deutschen nicht so beliebt wie das "eigene" Grundstück. Deshalb könnte es bei einem eventuellen Verkauf einen KLEINEN Abstrich gegenüber dem realen Grst. geben, aber wie gesagt: wenig !!
Letztendlich kaufen doch alle, weil das Haus schön ist etc....
Und ausländische Käufer interessiert sowas überhaupt nicht, zumindest aus unserer Erfahrung heraus.
Ergänzung: Der eigentliche Nachteil liegt ganz woanders: Man muss evtl. wirklich für "jedes Bisschen" die Zustimmung des Nachbarn haben !
Deshalb: AUFPASSEN beim Verfassen der Teilungserklärung. Unbedingt viele gegenseitige Freiräume einräumen, damit nicht jeder der beiden mit "gefesselten Händen auf seinem WEG-Teil sitzt".
Lange über alle denkbaren Möglichkeiten nachdenken u. aufschreiben und zusätzl. den Rat eines sehr erfahrenen Notars in Sachen Teilungserklärung einholen.
Die Teilungserklärung ist sozusagen das Grundgesetz des späteren Zusammenlebens der beiden Nachbarn !!!!!!!
Es besteht u. a. kein Brandschutz, da zum Anbau hin zwei Fenster vorhanden sind. Dies bedeutet, wenn das eine Haus brennt, kann das zweite auch sehr schnell anfangen zu brennen. So wurde es erklärt. Außerdem hätte eine Brandschutzwand zwischen die beiden Häuser gebaut werden müssen. So weit ich mich erinnern kann, hat der Notar selbst damals die Auskunft gegeben, dass die Teilung ja gar kein Problem wäre...
Ja, hab ich mich vor Jahren auchdaran gestossen. Also das is so: Du bekommst beim Notar ein Sondernutzungsrecht eingetragen. Die genaue Sache - hier das Grundstück musst du dir selber zeichnen. Haus, Grundstück das du willst. Das andere Haus, das andere Grundstück in einer anderen Farbe. Das lässt du dir von dem anderen Besitzer unterschreiben das es so seine Richigkeit hat und gehst damit zum Notar. Der veranlasst alles weitere. Hier heisst es nur Sondernutzungsrecht, aber ausser dir oder wenn du das verkaufen möchtest, der neue Käufer also - darf das niemand nutzen mit anderen Worten: es gehört alleine dir. Niemand ausser dir hat darüber zu bestimmen..
Ja, die Häuser sind als Eigentumswohnungen weniger wert als als Wohnhäuser.
Die daraus resultierende Wertminderung muss als Schaden dann derjenige ausgleichen (Architekt?), der die falsche Beratungsleistung erbracht hat.
Also ich weiß nicht was Brandschutz mit Grundstücksteilung zu tun hat, außer dass darüber vielleicht der Anfahrtsweg für Rettungskräfte geregelt werden muss. Ansonsten dürfte aber das Ganze kein größeres Problem darstellen. Bei Bauvorhaben größeren Umfanges ist es z.B. üblich, dass mehrere Reihenhäuser auf ein Grundstück gebaut werden, ohne dieses zu teilen. Das Grundstück gehört dann eben zum Gemeinschaftseigentum und die Häuser sind Sondereigentum der Besitzer. Jedem Haus ist dann eine Grundstücksgröße mit Nutzungsrecht zugeordnet. Ist zwar nicht so so "nobel" wie wenn jeder sein eigenes Grundstück hat, funktioniert aber auch reibungslos.