Defekter Aufzug am Wochenende

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Auch wenn es die anderen Antwortsteller gering achten, mussten sich die Gerichte schon mit vergleichbaren Fällen befassen. Im Mietrecht wird sogar eine Minderung bis zu 20 % zugebilligt (vgl. Mietminderungstabelle 2012 http://www.miete.und-recht.info/mietminderungstabelle/l/index.html), wenn der Aufzug ausfällt.

Bedenkt man, dass ältere Nutzer erhebliche Probleme haben, wenn der Aufzug ausfällt, so ist durchaus zu erwägen, dass die von der Hausverwaltung getroffene Abwägung unverhältnismäßig ist. Insofern ist zu erwägen, das Thema bei einer Eigentümerversammlung aufzugreifen, um künftige Ausfälle angemessener zu lösen.

WilmaTalis 
Beitragsersteller
 09.10.2012, 22:13

Habe ich zwischenzeitlich in die Wege geleitet. Wird bei der nächsten Eigentümer Versammlung auf der Agenda stehen. Danke für die Antwort.

Gibt es ein Gerichtsurteil hierzu?****

Meine Güte! Da schiesst mal wieder jemand mit Kanonen auf Spatzen!

Ist Dir ein Schaden entstanden?

Kein Gericht muss sich im übrigen einer Entscheidung eines andren Gerichts anschliessen...

Wahnsinn, mensch Bewegung ist gesund Aber Du rennst lieber vor ein Gericht.

Sag mal, andere Probleme hast Du wohl keine. Manchmal könnte man jede Rechtschutzversicherung verfluchen. Würde es die nicht geben dann würden einem auch solche Fragen erspart bleiben.

Wenn Du so edelmütig bist und an Deine älteren Mitbewohner denkst, dann hättest Du doch am Wochenende einen Monteur beauftragen können. Das wäre was lobenswertes gewesen aber soooooooooo.... sry :.)))))

WilmaTalis 
Beitragsersteller
 09.10.2012, 10:36

Wenn Du schon antwortest so verlange ich von einem Erwachsenen Menschen keine Verurteilung meiner Frage, sondern eine anständige Antwort. Ansonsten lass es ! Wir sind hier doch nicht im Kindergarten für Profilneurotiker.

Im übrigen geht es mir nicht darum zum Gericht zu rennen sondern um die Frage ob auch am WE ein Monteur gerufen werden muß !

madquad  09.10.2012, 10:51
@WilmaTalis

Dafür dass Du schon so lange hier unterwegs bist, kennst Du Dich ja schon so wirklich gut aus. Und was die Profilneurose betrifft, den Ball spiele ich doch gerne wieder an den Samariter zurück.

Und die Antwort auf Deine Frage lautet: Nö

Außer Ihr habt in Eurem Vertrag mit der Hausverwaltung einen Just in timer Service vereinbart.

WilmaTalis 
Beitragsersteller
 09.10.2012, 22:10
@madquad

"Just in time Service" werde ich nachprüfen. Gute Antwort. Geht doch !

madquad  10.10.2012, 17:24
@WilmaTalis

Klar, ich kann wenn ich will:-)