Tilgungsfrist für Führungszeugnis Belegart O
Folgender Sachverhalt liegt vor:
Person A möchte sich bei einer Behörde bewerben und braucht hierzu ein Führungszeugnis O.
Person A wurde im Monat 06/2010 zu 90 Tagessätzen a 12€, aufgrund eines Diebstahls, verurteilt.
Nach über drei Jahren, 03/2014, in einem Strafbefehl zu 70 Tagessätze a 10€ wegen versuchtem Diebstahl.
Die eigentliche Frage: Da im Führungszeugnis Belegart O erst Verurteilungen mit über 90 Tagessätzen eingetragen werden und die Zeit zwischen beiden Vorfällen mehr als drei Jahre betrug und eine Löschung nach dem ersten Vorfall zu erwarten ist, steht da noch irgendetwas im Führungszeugnis?
Danke im Vorraus und freundliche Grüße. PS: Bitte nur Antworten wenn ihr mit der Materie vertraut seit, Danke ;-)
5 Antworten
Es stehen beide Strafen drin - sowohl im "normalen" wie auch im Führungszeugnis der Belegart O. Was bei der 90TS-Grenze nämlich immer unterschlagen wird, ist die Tatsache, dass keine weiteren Strafen im Register eingetragen sein dürfen, damit es nicht aufgenommen wird. "Register" ist hierbei das Bundeszentralregister. Und dort werden die Einträge erst nach 5 Jahren gelöscht. Somit stehen beide Sachen im Register und werden auch beide aufgenommen.
Übrigens, die Fristen fürs BZR findet man hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html
Und mit der neuen Geldstrafe hat auch die 5jahres-Frist von vorne begonnen. Erst, wenn der neueste Eintrag zu löschen ist, werden auch alle älteren Einträge gelöscht.
Hallo, bei der Einstellung wird gefragt ob es Vorstrafen gibt und die werden sich sicher noch genauer erkundigen.... MfG
Du kannst davon ausgehen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde deine Vorstrafen ausweist. Und das ist gut so. Du kannst doch nicht ernsthaft glauben, dass du als Wiederholungstäter eine Anstellung beim Staat bekommst.
Ist mir ziemlich wurscht. Dann nimm das im übertragenen Sinne.
Im öffentlichen Dienst kannst du dir weitere Bewerbungen sparen.
Solche Vorfälle werden NIE wirklich gelöscht
Bezieht sich deine Antwort auf Fakten oder ist das deine eigene Meinung?! Es gibt ja immerhin auch Gesetze die das regeln! Danke für die Antwort!
2 Eintragungen dann bleibt es 10 jahre im Zentralregister... mist
beides Geldstrafen 2013 zu insgesamt 90 tagessätzen
ich dachte nach 5 jahren sauber
Frage bitte richtig lesen! Ich habe nie behauptet, dass es mich persönlich betrifft! Danke