Tilgungsfrist für Führungszeugnis Belegart O

5 Antworten

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Es stehen beide Strafen drin - sowohl im "normalen" wie auch im Führungszeugnis der Belegart O. Was bei der 90TS-Grenze nämlich immer unterschlagen wird, ist die Tatsache, dass keine weiteren Strafen im Register eingetragen sein dürfen, damit es nicht aufgenommen wird. "Register" ist hierbei das Bundeszentralregister. Und dort werden die Einträge erst nach 5 Jahren gelöscht. Somit stehen beide Sachen im Register und werden auch beide aufgenommen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html

skyfly71  16.10.2014, 16:58

Übrigens, die Fristen fürs BZR findet man hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html

Und mit der neuen Geldstrafe hat auch die 5jahres-Frist von vorne begonnen. Erst, wenn der neueste Eintrag zu löschen ist, werden auch alle älteren Einträge gelöscht.

Hallo, bei der Einstellung wird gefragt ob es Vorstrafen gibt und die werden sich sicher noch genauer erkundigen.... MfG

Du kannst davon ausgehen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde deine Vorstrafen ausweist. Und das ist gut so. Du kannst doch nicht ernsthaft glauben, dass du als Wiederholungstäter eine Anstellung beim Staat bekommst.

123mariechen87 
Beitragsersteller
 16.10.2014, 14:03

Frage bitte richtig lesen! Ich habe nie behauptet, dass es mich persönlich betrifft! Danke

wiki01  21.10.2014, 09:41
@123mariechen87

Ist mir ziemlich wurscht. Dann nimm das im übertragenen Sinne.

Im öffentlichen Dienst kannst du dir weitere Bewerbungen sparen.

Solche Vorfälle werden NIE wirklich gelöscht

123mariechen87 
Beitragsersteller
 16.10.2014, 14:04

Bezieht sich deine Antwort auf Fakten oder ist das deine eigene Meinung?! Es gibt ja immerhin auch Gesetze die das regeln! Danke für die Antwort!

2 Eintragungen dann bleibt es 10 jahre im Zentralregister... mist

beides Geldstrafen 2013 zu insgesamt 90 tagessätzen

ich dachte nach 5 jahren sauber