Kann ich bei einer Geldstrafe jedes Wochenende ins Gefängnis gehen um 2 Tagessätze nicht zahlen zu müssen die Woche?
Aufgrund Verstoß gegen das BTMG §29 werde ich zu einer Geldstrafe verurteilt und möchte wissen ob ich das so regeln kann, dass ich am Wochenende 2 Tage ins Gefängnis gehe um 2 Tagessätze die Woche zu sparen oder geht das nicht? Muss man die Tagessätze ansonsten auf einmal absitzen oder kann man sich das auch so einteilen und in der Woche zahlen und am Wochenende ins Gefängnis gehen?
5 Antworten
Das solltest Du an der richtigen Stelle erfragen und nicht hier.
Hallo :-)
Bei einer Verurteilung gibt es keine halben Sachen und schon gar nicht solch ein Büßen wie du es dir vorstellst.
Wirst du zu einer Geldstrafe verurteilt, sagen wir mal 500 EUR, hast du diese zu begleichen. Andernfalls wird Haftbefehl erlassen und du wirst zur Verhaftung ausgeschrieben und dann kannst du entweder vor Ort zahlen oder landest im Gefängnis und sitzt die volle Ersatzfreiheitsstrafe ab und ja, das Wochenende wirst du wohl oder übel auch dort verbringen müssen ;-)
Alles Gute dennoch :-)
nein, er hätte eine arbeitsauflage anbieten können
Bei Übernahme der Kosten für Kost und Logis , eventuell .
Wochenendarreste gibt es nur im Jugenvollzug.
Du kannst bei der Staatsanwaltschaft (das Gericht hat nichts mehr damit zu tun) eine Ratenzahlung beantragen. Sollte Dir die geforderte Rate zu hoch sein, kannst Du, ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft, die Umwandlung in gemeinnützige Arbeit beantragen. Rechne mit 6 Stunden pro Tagessatz.
Das Gericht ist da nicht mehr zuständig, ist das so schwer zu begreifen? Das Gericht hat das Strafmaß festgelegt, die Staatsanwaltschaft ist als Vollstreckungsbehörde für alles weitere verantwortlich.
Wieso nicht einfach mit dem Richter verhandeln dass du nur nachts hin musst und vielleicht auch nur jeden 2. Monat im Schaltjahr. Oder wenn du mal unterwegs bist und zu betrunken zum heimfahren bist. Dann bietet es sich doch an in einem Gefängnis deiner Wahl (kann ja auch ein 5* Gefängnis sein) zu übernachten. Wäre eventuell auch möglich Stundenweise abzusitzen und die Geldstrafe auszugleichen. Vielleicht kann man auch aushandeln dass du etwas mehr drin bleibst und Geld bekommst. Handel aber einen guten Stundenlohn aus!! Frag einfach mal deinen Pflichtverteidiger oder an dem Gericht ob das funktioniert.
du hast das zeichnen für >Ironie< vergessen. Das ist gefährlich.
? 5 Jahre Jura studiert... Sowas muss man in der Verhandlung verhandeln. Darum heisst das auch so. Mit seinem Pflichtverteidiger einfach mal sprechen.
Heribert: DU hast niemals im Leben 5 Jahre Jura studiert!
Zu geil! :DDD
Nein, er hätte eine Arbeitsauflage anbieten können beim gericht du volltrot...