Kann man als Mieter seine Wohnung im Krankheitsfall auch fristlos kündigen?
Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen, kurzfristig einen Wohnungswechsel vornehmen muß, kann er seine Wohnung FRISTLOS kündigen? Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigungen für den Wohnungsechsel liegen ihm vor.
Das Problem ist nämlich, dass es für diese Wohnung sehr schwer sein wird, einen Nachmieter zu finden, was bedeuten würde, dass er die 3 Monate Kündigungzeit (Frist) doppelt zahlen muß. Da er sehr krank ist, kann er ja nichts dafür.
Kennst sich jemand damit aus?
10 Antworten
Hallo lisaImarie, wie schon geschrieben frislose Kündigung geht nicht. Hat der Kranke einen Shwerbehindertenausweis? Wenn ja, könnte er sich an das Amt für Versorgung wenden. Evtl. kann ihm da geholfen werden. Wenn sich es gar um die Folgen eines Arbeitsunfalles handelt an die zuständige Berufsgenossenschaft.
Danke für das Sternchen:-)
Verstehe ich das richtig, dass nicht die Wohnung an sich (also Schimmel o.ä.)der Grund für den Wechsel ist, sondern die gesundheitliche Situation an sich also z.B., dass derjenige jetzt in eine behindertengerechte Wohnung muss?! Wenn dem so sei, rate ich dringend ab, einfach "freche Briefe" zu schreiben. Eher würde ich versuchen, ein offenes Gespräch mit dem VM zu suchen. Manchmal z.B. bei Tod sind die dann kulant. Fristlos kündigen geht nicht.
Wir schon... Ich meinte, wenn der Mieter stirbt... ;-) Wir nehmen den Erben da keine drei Monate Miete mehr ab! Und das machen viele so!
Das erzähle mal den großen Wohnungsbaugesellschaften
Das ist sicher was anderes, da stimme ich Dir zu. Sie schreibt aber nur von VM und vielleicht hat sie ja Glück. Rechtlich kann sie nichts machen, daher wäre es einen Versuch wert. Wir würden denke ich z.B. mit Sicherheit dem Mieter zumindest ein bisschen entgegenkommen, wenn ein freundlicher Ton herrschen würde und die Wohnung im ordentlichen Zustand abgegeben wird.
Ein Sonderkündigungsrecht bestünde nur, wenn die Wohnung definitiv gesundheitsgefährdend wäre, z.B. keine Beheizung oder massive Schimmelbildung die nicht vom Mieter zu verantworten ist. Das ist hier aber nicht der Fall. Daher kann die Wohnung nur fristgerecht gekündigt werden. Ein Vermieter kann nichts für die gesundheitlichen Probleme seiner Mieter.
Was wäre das für eine Krankheit, die einen berechtigt die Wohnung zu wechseln? Kann ich mir nicht vorstellen.
Fristlose Kündigung wird dadurch nicht möglich sein.
Zum Beispiel eine Querschnittslähmung und die Wohnung nicht Barrierefrei ist und vielleicht noch im 3. Stock ohne Fahrstuhl liegt.
Kommt darauf an : wenn sich die Krankheit während des Mietverhältnis ergeben hat - sollte man mit dem VM mal ein offenes Wort sprechen, trotzdem muss er sich nicht darauf einlassen.
Nein muss er nicht. Aber das wäre ein Sachverhalt, der eine gutes gesprächsargument darstellen würde.
Kannst du dir nicht vorstellen guterwolf? Dann stell dir vor, du mußt in die zweite Etage, hast aber eine Beinamputation gehabt. Vielleicht kannst du es dir jetzt besser vorstellen.
so hart sich das an hört: jeder, der heute ein Bein amputiert hat, bekommt eine Prothese und kann dann - wenn alles gut geht - wieder "normal" laufen.
Deswegen schrieb ich ja: sprich mit dem Vermieter, vielleicht kann man sich einigen.
das ist leider Pech. Der Vermieter kann ja auch nichts dafür. Warum sollte er Geldnot leiden?
Es handelt sich um einen Ausnahmefall. Die Wohnung ist für den Kranken nicht mehr erreichbar, wegen Treppen. Soll er jetzt auf der Straße sitzen, weil er sich die doppelte Miete nicht leisten kann?
Eine Beinamputation ist kein Grund für eine fristlose Kündigung einer Wohnung.Ich verstehe die Leute nicht die so einen Stuss schreiben, von wegen die Wohnung nicht mehr erreichbar us.w. Bin selbst Vermieter und wenn ich das lese -glaubt man der amputierte liegt schon im Grab- so leid es mir tut-warum soll immer der Vermieter der Dumme sein.Hast Du vom österr. Schifahrer Lanzinger gelesen- der fährt 1 Jahr nach der Amputation schon wieder Schi.
Im letzteren Fall sind die gar nicht kulant, weil dann die erben in das Mietverhältnis eintreten, wenn sie nicht das erbe ausschlagen