Ab wann darf Vermieter Nachmieter zur Besichtigung schicken?
Wir möchten im Sommer ausziehen, jedoch möglichst schon jetzt für den Sommer kündigen.
Mir stellt sich nun die Frage: Wenn ich jetzt für Ende Juli kündige, darf der Vermieter dann bereits im April Nachmieter zur Besichtigug vorbei schickenoder gibt es da Fristen? Dann ständig jemanden in der Wohnung zu haben, möchte ich nämlich vermeiden.
Danke
11 Antworten
Wenn ich jetzt für Ende Juli kündige, darf der Vermieter dann bereits im April Nachmieter zur Besichtigug vorbei schicken
Ja. Und das wäre nicht nur das berechtigte Interesse eures Vermieters an nahtloser Weitervermietung, sondern durchaus in eurem Interesse: Je früher Nachmietvertrag geschlossen würde, umso weniger Streß hätte man unmittelbar vor seinem Umzug mit Gewährung von Terminen. Dieser Anspruch des VM wie des Mietinteressenten, der ja seinerseits seine alte Wohnung erst kündigt, wenn er hier Zusage/Vertrag bekäme, ergibt sich übrigens aus dem Gesetz, § 809 BGB.
Und euer Vermieter schickt die Interessenten nicht einfach vorbei; sondern vereinbart (einschl. samstags) mit euch bis zu zwei (Sammel-)Termine pro Woche, bis der Kandidat erkoren wäre. Das ist erstens zumutbar und wurde zweitens von euch ja vlt. ebenso in Anspruch genommen, als ihr eure neue Bleibe besichtigt habt?
Ab dem Zeitpunkt des Kündigungszugangs kann der Vermieter auch Wohnunginteressenten die Wohnung anbieten / besichtigen lassen.
Wenn ich jetzt für Ende Juli kündige,
ergo - schicke Deine schriftliche Kündigung erst Anfang Mai an den Vermieter.
Ansonsten - eine Kündigung stellt keinen Freibrief dar. Heißt Du musst keinesfalls Besichtigungen zu jeder Zeit und jedem Termin zig Mal im Monat akzeptieren.
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/verhalten-mieter-besichtigung/
Danke Dir!!
Sobald deine Kündigung beim Vermieter eingegangen ist, kann der Vermieter mit potentiellen Nachmietern die Wohnung besichtigen. Allerdings nicht immer und jederzeit, sondern nach Absprache mit dir. Der Vermieter möchte natürlich nahtlos weitervermieten. Bedenke, dass auch der Nachmieter eine Kündigungsfrist einzuhalten hat und nach Möglichkeit auch nicht doppelt Miete zahlen möchte. Klar, das darf dir egal sein, aber je eher die Besichtigungen stattfinden können, desto eher findet sich auch ein Mieter und ihr hab dann schnell wieder Ruhe.
Ab Vorliegen deiner schriftlichen Kündigung beim Vermieter darf er potentielle Bewerber für deine Wohnung zur Besichtigung bei dir anmelden. Die Termine müssen vereinbart (mit dir abgestimmt) sein. Du entscheidest als Besitzer der Wohnung wann das möglich ist.
Natürlich darf er dann schon mit potentiellen Nachmietern zur Besichtigung kommen. Welchen Sinn würden die 3 Monate Kündigungsfrist wohl sonst machen?
Selbst wenn Du 6 Monate vorher kündigst. Ab dem Zeitpunkt wo er Kenntnis von der Kündigung hat, hat er das Recht Interessenten die Wohnung zu zeigen.
Denkt doch mal logisch: Bis zu zwei Termine pro Woche einschl. Samstagen und auch Gruppensichtigungen über mehrere Stunden sind euch n. h. Meinung der Rechtsprechung abzuverlangen.
Je länger die Frist, umso größer die Wahrscheinlichkeit, dass sich diejenigen Interessenten, die doppelte Mietzahlungen mit frührem Vertragsschluß über eure Wohnung ersparen wollen, vorzeitig entscheiden. Je kürzer sie wäre, umso wahrscheinlicher ist es, dass sie ausgerechnet dann geballt aufschlagen, wenn ihr am Ende der Mietzeit im Renovierungs- und Räumungsstreß steht.
Ihr tut euch also einen Gefallen, wenn ihr die Nachmieterfrage mögl. früh regelt - einschl. der Möglichkeit, bereits vorzeitig auszuziehen und die Miete von euren Nachfolgern ersetzt zu bekommen, die Frage der geschuldeten Schönheitsreparaturen einvernehmlich zu regeln oder euch der VM damit vorzeitig aus eurem Vertrg entlässt, weil seine Wunschkandidaten vorher einziehen möchten.
Wenn wir breits vorher kündigen, wären es mehr als 3 Monate. Darum geht es mir. 3 Monate sind logisch bzgl der Frist