Möglichst schnell die Wohnung kündigen nur wie?

8 Antworten

Du bist mit Deinen Ansichten völlig neben der Spur.

Aber man findet ja nichts was erst in 3 Monaten frei wird.

Jeder vernünftige Vermieter wird, wenn er diese oder nächste Woche Kündigung seines Mieters erhalten wird oder schon bekommen hat zum 31.10.21019, die Wohnung umgehend zur Vermietung ausschreiben, denn natürlich findet er schneller übergangslos neue Mieter, wenn diese maximal 1 Monat doppelte Miete zu zahlen haben. Ich empfehle Dir auf jeden Fall ab sofort und in den nächsten zwei, drei Wochen den Mietmarkt noch intensiver zu studieren, als vielleicht sonst und dann kannst Du eine Wohnung, die am 1.11. frei ist, ergattern. Versteht sich, dass Du erst danach kündigen wirst und ggf. wirklich 1x doppelte Miete zahlen musst, aber das kannst Du in Deiner beruflichen Position gut einplanen und vielleicht durch weniger Stress beim Umzug an den Umzugskosten wieder einsparen.

Wenn der FI-Schalter nicht auslöst, ist das kein Grund. Viele Wohnungen haben überhaupt keinen oder nur einen für die wirklich gefährlichen Räume, wie Bad und Küche, Waschkeller etc. Ggf. ist es ein Mangel, den man zwecks Behebung dringend dem Vermieter mitteilen muss. Dazu bist Du verpflichtet.

Nach Mietminderung fragt man nicht sondern, die Miete ist gemindert, wenn die Wohnung nicht zu 100 % dem entspricht, wie sie angemietet wurde. Das gilt dann für Mängel in der Substanz genauso, wie für Immissionen, die z. B. durch Sanierung im gleichen Haus auftreten.

Es ist also Deine Sache, deswegen, wenn die Beeinträchtigungen noch andauern, entsprechend weniger Miete zu zahlen.

Eine Berechtigung zur fristlosen Kündigung ergibt sich daraus nicht.

Wie willst Du Deine alte Wohnung leer und gereinigt / renoviert an einem Tag übergeben, wenn Dein Mietvertrag erst ein Tag später beginnt?

Wo kommen Du und Deine Sache für diese eine Nacht unter?

GerPM 
Beitragsersteller
 26.07.2019, 22:29

In die neue Wohnung kann ich einen Tag vorher....das ist ja kein Problem.... renovieren muss ich die Wohnung nicht da es nur eine Notlösung war und ich noch nicht lange hier wohne.

EinGast99  27.07.2019, 07:58
@GerPM

In die neue Wohnung kann ich einen Tag vorher..

NUR, wenn es der neue Vermieter mitmacht.

Mal ehrlich: Wer ist den so blöd erst seine Wohnung zu kündigen und erst dann mit der Suche nach einer neuen zu beginnen?
So gut wie alle anderen suchen sich zuerst eine Wohnung, welche ab einem Datum X in der Zukunft frei wird und kündigen erst dann ihre alte Wohnung. Für 1 Monat doppelte Miete zu bezahlen ist hierbei was ganz alltägliches, schließlich muss man in den meisten Fällen noch die ein oder andere Schönheitsreparatur nach dem Auszug erledigen und diese sind vor der Wohnungsübergabe zu erledigen.

Was deine fingierten Gründe für eine fristlose Kündigung angeht:
Weder dein kaputter FI Schalter noch die Sanierung unter dir stellen einen ausreichenden Grund für eine fristlose Kündigung dar.

Such dir eine Wohnung und kündige einfach fristgerecht.

Man kann sich keinen Grund für eine fristlose Kündigung basteln. Es liegt kein Grund dafür vor.

Die von dir geschilderten Mängel sind kein Grund für eine f. K. Nur wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar wäre. Das ist doch offensichtlich nicht der Fall. Versuche mit d. V. einen Aufhebungsvertrag zu einem früheren Termin zu vereinbaren. Vorsorglich bis 3. WT August (Zugang) zum 31.10. schriftl. p. EES kündigen.

Bei erheblichen Mängeln darfst du auch während der Kündigungsfrist die Miete mindern, auch wenn du nicht mehr in der Wohnung wohnst.