Minijob fristlos kündigen?
Hallo, bei einem Aushilfsjob kann ich doch fristlos kündigen? Da muss man sich doch nicht an Fristen halten. Grüße
4 Antworten
Nein,im Normalfall gelten beim Minijob die gleichen Bedingungen wie beim Vollzeitjob.
Das gilt insbesondere auch bei der Kündigung.
Wenn in deinem Arbeitsvertrag nichts zur Kündigung steht,gilt die gesetzliche Regelung nach dem BGB § 622.Danach kannst du als Arbeitnehmer mit einer vierwöchigen Frist zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen, wenn du nicht mehr in der Probezeit(Kündigungsfrist zwei Wochen) bist.
Wenn dir die vier Wochen zu lange dauern,kannst du mit deinem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag mit einem kurzfristigen Ende der Beschäftigung verhandeln.Du brauchst die Zustimmung des Arbeitgebers.Er muss dem aber nicht zustimmen.
Sie können einen Aushilfsjob nicht einfach fristlos kündigen. Eine fristlose Kündigung ist gemäß §626 BGB nur dann zulässig, wenn derjenige der kündigt hierfür einen wichtigen Grund hat, der es unzumutbar macht das Arbeitsverhältnis ordentlich zu kündigen.
Sie müssen sich an die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen halten. Tun sie das nicht, kann der Arbeitgeber, sofern ihm ein Schaden entstanden ist, von Ihren Schadensersatz verlangen.
Wenn keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, gemäß §622 Absatz 1 BGB.
Dort heisst es:
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Sie haben nun zwei Möglichkeiten:
Sie bitten den Arbeitgeber um eine vorzeitige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses. Geht der Arbeitgeber darauf ein (das muss er nicht!), wird Ihr Arbeitsverhältnis vorzeitig aufgelöst. Das Datum der Aufhebung wird im Aufhebungsvertrag vereinbart.
Sie kündigen den Nebenjob fristgemäß, in diesem Fall zum 30.09.2010. Dann ist der 30.09.2010 Ihr letzter Arbeitstag.
Peter Kleinsorge
Nein, es gilt der Arbeitsvertrag und die dort festgelegten Regelungen zur Kündigung.
Das steht im Vertrag- aber normalerweise, nein.