Kann ich die Wohnung kündigen, da die DSL-Leitung im Haus defekt ist?
Kann ich die Wohnung fristlos kündigen wenn die DSL - Leitung des Hauses nicht funktioniert und die Hausverwaltung den Schaden nicht reparieren möchte?
8 Antworten
Ich schätze mal, im Mietvertrag steht keine Verpflichtung für den Vermieter, dass er dir einen funktionierenden Internetanschluss zur Verfügung stellen muss -> Pech gehabt
Ist die Wohnung dadurch jetzt plötzlich unbewohnbar geworden? Wohl kaum, also kannst du nur ordentlich kündigen.
Ist in deinem Mietvertrag das Vorhandensein eines DSL-Anschlusses zugesichert? Wenn ja, fordere den Vermieter schriftlich auf, den Mangel zu beheben, setze eine angemessene Frist; verstreicht die Frist erfolglos, kannst du den Schaden selbst beheben lassen und die Kosten mit der übernächsten Mietzahlung verrechnen - auch das musst du dem Vermieter vorher schriftlich ankündigen. Ist der DSL-Anschluss nicht im Mietvertrag festgehalten, ist das allerdings dein Problem und nicht das des Vermieters.
Das ist kein Kündigungsgrund. Du solltest schriftlich per Einwurfeinschreiben den Mangel anzeigen, dabei eine Frist von 5 Werktagen zur Abstellung setzen. Dabei gleich mit ankündigen, dass du bei Verzug selbst eine Fachfirma beauftragen und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.
Voraussetzung für dieses Prozedere ist allerdings, dass der DSL-Anschluss Bestandteil des Mietvertrages ist.
Irgendwie erinnert mich dein Ansinnen an den Autokäufer, der den Wagen mit vollem Aschenbecher zurückgeben möchte :-(
Also nein. Die vertragliche Gebrauchstüchtigkeit der Wohnung ist ja gewährt. Selbst wenn der DSL-Anschluss in deiner Wohnung mietvertraglich zugesichert wäre, rechtfertigt eine Mangel daran allenfalls Mietminderung und Ersatzvornahme.
Ich gehe allerdings jede Wette ein, dem Eigentümer/VM gehört nur die Zuleitung zum Haus und der HUB (Hauptverteiler) im Keller - ab da ist jeder Mieter für die Leitung und Anschlussdose in seine Mieträume selbst zuständig.
G imager761
Von der defekten DSL-Leitung ist die Wohnung nicht unbewohnbar.
Also nein.