Kaufpreisangebot (Haus) - wie verbindlich?
Hallo, ein Bekannter von mir hat ein verbindliches Kaufpreisangebot für ein Haus abgegeben, das der Eigentümer angenommen hat (schriftliche Bestätigung des Maklers). Aus diversen Gründen ist er aber nun doch nicht mehr sicher, ob er das Haus wirklich kaufen will. Wie verbindlich ist das gemachte Kaufpreisangebot? (Es wurden anscheinend noch keine weiteren Schritte eingeleitet (Notar usw.), da der Makler vorher eine Finanzierungsbestätigung haben möchte.) Kann man einfach von dem Kaufpreisangebot zurücktreten? Gibt es da ein Widerrufsrecht? Vielen Dank schonmal für Antworten! sirii
7 Antworten
Wenn das Angebot ohne Auflagen angenommen wurde, dann ist ein Vertrag zustandegekommen. Hier scheint aber eine Auflage der Finanzierungsbestätigung als Vorbehalt seitens des Verkäufers zu bestehen. Also ist hier der Vertrag noch nicht zustandegekommen. Natürlich kommt es auf die getroffenen Vereinbarungen an: Steht im Vertrag was von Entschädigung wenn nicht gekauft wird? Von Kostenübernahme? Wenn nicht vereinbart wurde, dann ist da auch nichts. Ein Kauf eines Grundstückes, bebaut oder unbebaut, kann nur über einen Notarvertrag verbindlich werden. Hier besteht die Formvorschrift. Alles andere ist nicht bindend.
Ein Angebot ist eine "einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung". Wenn jemand sie annimmt (also hier der Makler) ist bereits ein Vertrag zustandegekommen. Also: Verbindlich
Ein z. B. handschriftliches Kaufangebot für eine Immobilie ist die Tinte nicht wert!
falsch
Kaufpreisangebote haben wir unzählige auf unserer Suche nach einem Haus abgegeben,die auch angenommen worden sind, hat uns trotzdem niemand einen Strick draus gedreht, daß wir uns das nochmal "überlegt" haben. Selbst bei dem schriftlichen Vorvertrag konnten wir ohne Probleme zurücktreten.
Dieses Schriftstück wäre nur absolut verbindlich, wenn Ihr beide Vollkaufleute währet. Aber ist ja kein geschäftliches Angebot, also kein Problem bei "Rücktritt".
Solange noch nichts schriftlich vereinbart wurde, kannst du immer noch zurücktreten!
Auch der Makler bekommt seine Courtage nur nach Unterzeichnung des Notarvertrages und Eintragung im Grundbuch.
Nein, mit dem Grundbucheintrag hat der Makler nichts zu tun.
so hätte ich das auch beantwortet