Gefahrenübergang Hauskauf?
Wir haben ein Haus gekauft und die Verkäufer bieten uns nun an, den Schlüssel 2 Wochen vor Kaufpreiszahlung zu bekommen. Wann ist der Gefahrenübergang- bei Übergabe oder bei Kaufpreiszahlung?
4 Antworten
Erst bei Eintragung ins Grundbuch bist du Eigentümer. Bis zu dem Tag rechnet auch die Gebäudeversicherung mit dem Alt-Eigentümer ab.
Genau das steht dann aber im Kaufvertrag
das was im Kaufvertrag steht, Eigentumsübergang, das kann auch vor Kaufpreiszahlung sein
Beim Haus/Wohnungskauf erfolgt in der Regel erst die Kaufpreiszahlung und danach wird die Eintragung ins Grundbuch veranlasst.
richtig, aber: im KV steht was von „wirtschaftlichem Übergang“, das kann auch vor Eintragung im Grundbuch sein. Ab dem Datum hat der Käufer sämtliche Rechte und Pflichten.
der steht dann im Kaufvertrag.
meist ist es etwa so: "die Übergabe des Gebäudes / Grundstück ... erfolgt zum 01. des Monats auf dem der Eingang der Kaufpreiszahlung erfolgt ist."
ich denke ihr habt dazu notariell einen Vertrag abgeschlossen bzw selbst einen Vertrag aufgesetzt. Dort wird auch erwähnt sein wann das Haus in eurem Besitz übergeht. Ab diesen Zeitpunkt wird auch der Gefahrenübergang beginnen.
Der Kaufpreis wird warscheinlich mit Darlehen oder ähnlichem finanziert werden.
Selbst wenn dann die Bank mit Grundschuldeintrag ihre Finger dabei habt seid ihr dann für alles dahingehend verantwortlich
Besitz, Nutzen Lasten und Gefahren gehen regelmäßig mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises auf den Erwerber über.
Unter den Gefahren verbirgt sich der Versicherung des Hauses (zufälliger Untergang tergang, z.B. durch Feuer o.ä.), die in jedem Falle bestehen.
Für Sie folglich im Zusammenhang mit der vorzeitigen Schlüsselübernahme vollkommen belanglos. Hier liegt ein Risiko ausschließlich beim Verkäufer.
der „wirtschaftliche Übergang“ kann auch vor Eintragung im Grundbuch liegen. ab dem Datum hat der Käufer sämtliche Rechte und Pflichten