Gefahrenübergang Hauskauf?

4 Antworten

Erst bei Eintragung ins Grundbuch bist du Eigentümer. Bis zu dem Tag rechnet auch die Gebäudeversicherung mit dem Alt-Eigentümer ab.

peterobm  17.03.2019, 09:37

der „wirtschaftliche Übergang“ kann auch vor Eintragung im Grundbuch liegen. ab dem Datum hat der Käufer sämtliche Rechte und Pflichten

miezepussi  17.03.2019, 09:50
@peterobm

Genau das steht dann aber im Kaufvertrag

das was im Kaufvertrag steht, Eigentumsübergang, das kann auch vor Kaufpreiszahlung sein

miezepussi  17.03.2019, 09:20

Beim Haus/Wohnungskauf erfolgt in der Regel erst die Kaufpreiszahlung und danach wird die Eintragung ins Grundbuch veranlasst.

peterobm  17.03.2019, 09:31
@miezepussi

richtig, aber: im KV steht was von „wirtschaftlichem Übergang“, das kann auch vor Eintragung im Grundbuch sein. Ab dem Datum hat der Käufer sämtliche Rechte und Pflichten.

miezepussi  17.03.2019, 09:31
@peterobm

der steht dann im Kaufvertrag.

meist ist es etwa so: "die Übergabe des Gebäudes / Grundstück ... erfolgt zum 01. des Monats auf dem der Eingang der Kaufpreiszahlung erfolgt ist."

ich denke ihr habt dazu notariell einen Vertrag abgeschlossen bzw selbst einen Vertrag aufgesetzt. Dort wird auch erwähnt sein wann das Haus in eurem Besitz übergeht. Ab diesen Zeitpunkt wird auch der Gefahrenübergang beginnen.

Der Kaufpreis wird warscheinlich mit Darlehen oder ähnlichem finanziert werden.

Selbst wenn dann die Bank mit Grundschuldeintrag ihre Finger dabei habt seid ihr dann für alles dahingehend verantwortlich

Besitz, Nutzen Lasten und Gefahren gehen regelmäßig mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises auf den Erwerber über.

Unter den Gefahren verbirgt sich der Versicherung des Hauses (zufälliger Untergang tergang, z.B. durch Feuer o.ä.), die in jedem Falle bestehen.

Für Sie folglich im Zusammenhang mit der vorzeitigen Schlüsselübernahme vollkommen belanglos. Hier liegt ein Risiko ausschließlich beim Verkäufer.