Was tun bei Betrug beim Hauskauf?
Eine gute Freunndin hat ein Haus gekauft. Das Haus wurde als normales Eigenhaus verkauft und jetzt stellte sich heraus das es eine Eigentumswohnung sozusagen ist, also ein gemietes Haus und die Eigentumsleute haben sich nun gemeldet wegen der Miete. Als der Makler angerufen wurde von ihr behauptet er, er hat alles richtig gemacht und aufgelegt. Der Rechtsanwalt sagte das sie fast keine Chance hat dagegen einzuklagen. Das Haus wurde bezahlt, sie zahlt den Kredit zurück und jetzt kommt die Miete dazu.
Was kann sie machen?
10 Antworten
Wenn ihr das Haus gehört, an wen soll sie denn Miete bezahlen? Da stimmt doch irgend etwas nicht, oder bewohnt sie in dem Haus eine Eigentumswohnung, die sie nicht mit dem Haus erworben hat, also jemand anders dafür Eigentümer ist. Das müßte doch aus dem Kaufvertrag ersichtlich sein, und so im Grundbuch eingetragen sein. Sie sollte sich beim Grundbuchamt Auskunft holen.
Wirr.
Die einzige Variante, die mir nun einfällt, auf die diese verschwurbelte Beschreibung einigermaßen passen könnte, ist die, dass die Freundin zwar ein Haus gekauft hat, dieses aber auf einem Erbpachtgelände steht. Dann ist in der Tat der jährliche Erbpachtzins zusätzlich zu bezahen.
Genau das wurde ihr aber beim Notartermin explizit beschrieben, und es findet sich auch im Kaufvertrag. Da ist eine Anfechtung faktisch ausgeschlossen.
Ich denke deine Freundin sollte ihre Frage selbst einstellen, du hast hier irgendetwas nicht richtig mitbekommen. Ein Haus als normales Eigentum und ein Rechtsanwalt sieht keine Chancen? Dann hat deine Freundin entweder beim Notar nicht verstanden, was sie unterschrieben hat oder der Anwalt hätte keine Ahnung und / oder der Notar einen Fehler gemacht.
Möglichkeit 1: Sie hat tatsächlich Wohnungseigentum erworben, welches vermietet ist. Dann hätte sie Mieteinnahmen. So interpretiere ich aber deine Frage nicht, daher
Möglichkeit 2: Sie hat mit dem Haus in Erbbaurecht erworben mit einer Restlaufzeit von X Jahren. Dann hat sie das Haus gekauft, muss aber noch Erbbaupacht zahlen. Dann hätte das nichts mit Betrug zu tun, sondern wäre ein Zeichen, dass sie sich nicht ausreichend informiert hätte. Die Eigentumsleute wären die Eigentümer des Grundstücks, deine Freundin wäre Eigentümerin des Hauses für die Restlaufzeit. Alles nachzulesen unter Erbbaurechtsgesetz. Dann kann sie tatsächlich nichts machen, außer den Versuch das Haus wieder zu verkaufen.
Haben sie die Wohnung denn nicht besichtigt?
Der Kaufvertrag wird doch vor einem Notar geschlossen, oder? Da steht doch dann auch um was für ein Objekt es sich handelt.
Irgendetwas stimmt an den Angaben nicht.
Welche Miete? Vermutlich meinst du das sogenannte " Hausgeld". Ihr habt vermutlich alles durcheinander gebracht. Was steht im Notarvertrag? Habt ihr eine Wohnung oder ein Haus gekauft. Es gibt nämlich Häuser, die obwohl sie optisch wie ein Haus aussehen, nach WEG geteilt sind und dann ist das Hausgeld korrekt