Kann ich vom Kaufvertrag für ein neues Quad zurücktreten?

6 Antworten

Aus dem Vertrag kommst du so einfach nicht raus.

Ein gesetzliches Rücktrittsrecht steht dir hier nicht zu.

Verträge sind generell da, um eingehalten und erfüllt zu werden.

Was du machen kannst ist, dem Verkäufer auf den Zahn zu fühlen, wie es jetzt mit der Lieferung aussieht.

kevin1905  13.06.2016, 20:01

Ich sehe hier durchaus Anfechtungsmöglichkeiten nach §§ 119, 123 BGB.

Interesierter  13.06.2016, 20:09
@kevin1905

Das solltest du näher erklären. Einen Irrtum im Sinne von BGB 119 oder eine arglistige Täuschung sehe ich hier nicht.

Direktmedien1 
Beitragsersteller
 13.06.2016, 19:51

Klar das hab ich schon rausgefunden. Allerdings wird das Fahrzeug erst bestellt wenn ich die Kohle überweise.

Interesierter  13.06.2016, 19:55
@Direktmedien1

Ist Vorauskasse ausdrücklich vereinbart?

Wenn nicht, kann der Verkäufer vor Lieferung keine Zahlung verlangen.

Unterschrieben ist der Vertrag, Liefertermin ist laut Vertrag nach Zahlungseingang 3-4  Wochen.

Danke für die schnellen Anworten

Was steht denn in dem Vertrag zum Rücktritt vom Kaufvertrag?

Bei Fahrzeugen ist es wohl so, dass der Verkäufer einen Teil vom Geld behalten darf, da er beim Rücktritt vom Käufer ja trotzdem Aufwand und Ausgaben hatte.

Direktmedien1 
Beitragsersteller
 13.06.2016, 19:47

Steht gar nix drin der Vertrag ist ein selbergeschriebener also kein Standard oder ähnliches. Sind auch keine AGB´s oder ähliches aufgedruckt

PiaAipPia  13.06.2016, 19:51
@Direktmedien1

Was ist denn das bitte für ein Autohaus?? Also das kommt mir auch sehr komisch vor, allerdings hättest du den Vertrag vorm unterschreiben richtig durchlesen sollen. 

Wende dich diesbezüglich vielleicht an eine Rechtsberatung.

Direktmedien1 
Beitragsersteller
 13.06.2016, 19:56
@PiaAipPia

Ja, hab einfach gepennt !!!! Aber ich werd mal auf jeden Fall einen Anwalt fragen und vom Kauf zurücktreten.

Normalerweise hat man 14 Tage Zeit vom Vertrag zurück zu treten. Bei deinem Vertrag sieht es nach arglistiger Täuschung aus.1. wegen den unterschiedlichen Kaufbeträgen und 2. wegen angeblicher Probefahrt obwohl Fahrzeug noch gar nicht vor Ort ist. Sollte der Verkäufer den Vertrag nicht zurück nehmen, mit Anzeige bei Polizei drohen!

Interesierter  13.06.2016, 19:53

Mehr falsche Informationen in fünf Zeilen zu packen, dürfte schwierig werden.

Beim Kauf im Laden gibt es kein Rücktrittsrecht.

Maßgeblich ist der Preis, der im Vertrag steht. Der Preis auf der Website ist noch nicht einmal ein verbindliches Angebot, geschweige denn, Vertragsbestandteil.

Bei der Probefahrt kann es sich um eine Standartformulierung, also einen Irrtum handeln. Dass keine Probefahrt durchgeführt wurde, ist wohl unstrittig und dem Käufer bekannt.

Die Polizei mit einer Anzeige zu bemühen, würde eine Straftat voraussetzen. Wo du diese sehen willst, wäre interessant.

Hast du unterschrieben?

[_] Ja
[_] Nein

Falls du das Kreuz bei »Ja« gemacht hast -> jetzt hast du erst mal einen Vertrag abgeschlossen. Wenn der Händler mit der Lieferung in Verzug kommt -> kannst du eine Frist setzen und kommst so aus dem Vertrag raus.

Was ist denn als Liefertermin/Übergabetermin laut Vertrag vereinbart?