Kann ich vom Kaufvertrag für ein neues Quad zurücktreten?
Ich habe bei einem Autohaus einen Kaufvertrag für ein neues Quad abgeschlossen. Nun stellt sich heraus das das Fahrzeug auf der Webseite für 2850,- und im Vertrag für 3400,- angeboten wird. Der Vertrag läutet außerdem über ein gebrauchtes Quad ohne Eintrag eines Herstellers oder Fahrzeugtyp. Auch wurde eingetragen das Fahrzeug wäre besichtigt und probegefahren worden. (Fahzeug kommt vom Ausland und ist noch gar nicht da). Ich habe noch keine Zahlung geleistet und überlege den Vertrag zu kündigen weil mir alles sehr komisch vorkommt. (Leider nicht richtig den Vertrag gelesen)
6 Antworten
Aus dem Vertrag kommst du so einfach nicht raus.
Ein gesetzliches Rücktrittsrecht steht dir hier nicht zu.
Verträge sind generell da, um eingehalten und erfüllt zu werden.
Was du machen kannst ist, dem Verkäufer auf den Zahn zu fühlen, wie es jetzt mit der Lieferung aussieht.
Das solltest du näher erklären. Einen Irrtum im Sinne von BGB 119 oder eine arglistige Täuschung sehe ich hier nicht.
Klar das hab ich schon rausgefunden. Allerdings wird das Fahrzeug erst bestellt wenn ich die Kohle überweise.
Ist Vorauskasse ausdrücklich vereinbart?
Wenn nicht, kann der Verkäufer vor Lieferung keine Zahlung verlangen.
Unterschrieben ist der Vertrag, Liefertermin ist laut Vertrag nach Zahlungseingang 3-4 Wochen.
Danke für die schnellen Anworten
Was steht denn in dem Vertrag zum Rücktritt vom Kaufvertrag?
Bei Fahrzeugen ist es wohl so, dass der Verkäufer einen Teil vom Geld behalten darf, da er beim Rücktritt vom Käufer ja trotzdem Aufwand und Ausgaben hatte.
Steht gar nix drin der Vertrag ist ein selbergeschriebener also kein Standard oder ähnliches. Sind auch keine AGB´s oder ähliches aufgedruckt
Was ist denn das bitte für ein Autohaus?? Also das kommt mir auch sehr komisch vor, allerdings hättest du den Vertrag vorm unterschreiben richtig durchlesen sollen.
Wende dich diesbezüglich vielleicht an eine Rechtsberatung.
Ja, hab einfach gepennt !!!! Aber ich werd mal auf jeden Fall einen Anwalt fragen und vom Kauf zurücktreten.
Normalerweise hat man 14 Tage Zeit vom Vertrag zurück zu treten. Bei deinem Vertrag sieht es nach arglistiger Täuschung aus.1. wegen den unterschiedlichen Kaufbeträgen und 2. wegen angeblicher Probefahrt obwohl Fahrzeug noch gar nicht vor Ort ist. Sollte der Verkäufer den Vertrag nicht zurück nehmen, mit Anzeige bei Polizei drohen!
Mehr falsche Informationen in fünf Zeilen zu packen, dürfte schwierig werden.
Beim Kauf im Laden gibt es kein Rücktrittsrecht.
Maßgeblich ist der Preis, der im Vertrag steht. Der Preis auf der Website ist noch nicht einmal ein verbindliches Angebot, geschweige denn, Vertragsbestandteil.
Bei der Probefahrt kann es sich um eine Standartformulierung, also einen Irrtum handeln. Dass keine Probefahrt durchgeführt wurde, ist wohl unstrittig und dem Käufer bekannt.
Die Polizei mit einer Anzeige zu bemühen, würde eine Straftat voraussetzen. Wo du diese sehen willst, wäre interessant.
Hast du unterschrieben?
[_] Ja
[_] Nein
Falls du das Kreuz bei »Ja« gemacht hast -> jetzt hast du erst mal einen Vertrag abgeschlossen. Wenn der Händler mit der Lieferung in Verzug kommt -> kannst du eine Frist setzen und kommst so aus dem Vertrag raus.
Was ist denn als Liefertermin/Übergabetermin laut Vertrag vereinbart?
Ich sehe hier durchaus Anfechtungsmöglichkeiten nach §§ 119, 123 BGB.