Kaufbestätigung per email bindend?
Ich habe mir im Internet ein Autoangebot angeschaut, habe den Wagen besichtigt und bin mit dem Verkäufer so verblieben, dass ich mich melde, sobald ich mich entschieden habe. Nach meiner Entscheidung, den Wagen zu Kaufen habe ich mich beim Verkäufer gemeldet, worauf dieser mitteilte, ich solle eine email mit Fahrgestellnummer, Fahrzeugtyp, Farbe und bestätigung der Kaufeinwilligung an ihn senden, da er am nachmittag neuen TÜV für den Wagen machen lassen wollte.
Ich habe nach dem Senden der Bestätigung per Mail allerdings ein anderes, für mich wesentlich günstigeres Angebot gefunden, weshalb mein Interesse an dem zu erst genannten Fahrzeug gegen 0 schwand. Nach einer Zeit von ca. 30 Minuten ging also die Mail raus, dass ich am Kauf nun nicht mehr Interessiert wäre. Einige Stunden später kam ein Anruf des Besagten Händlers, er hätte, wie vereinbart den TÜV nun gemacht und fordert die Kosten für die Abnahme nun von mir.
Daher meine allgemeine Frage: muss ich tatsächlich für die TÜV Kosten aufkommen, obwohl ich nach sehr kurzer Zeit schon wieder zurückgetreten bin? Ist die Emailbestätigung bindend?
Vielen Dank für eure Antworten.
6 Antworten
man kann einen Vertragsabschluss aus verschiedenen Perspektiven sehen, er kommt jedoch nach Annahme eines Angebots zustande. Du hast es wollen, er hats angenommen oder er hats angeboten und du hasts angenommen. Macht hier wenig Sinn darüber zu diskutieren, auch weil mit deiner Email bereits kosten verursacht worden waren.
Ich glaube der Beste und Günstigste Weg für dich wäre, den Tüv wenigstens zum Teil zu bezahlen. Andernfalls könnte es evtl. sogar dazu kommen, dass er darauf besteht, dass du das ganze Auto nimmst. Ist halt blöd gelaufen, aber du hast ja auch einen Fehler gemacht, nämlich zugesagt ohne es schlussendlich haben zu wollen. Dieser "Fehler" (auch wenn unbeabsichtigt und nachvollziehbar) hat Kosten verursacht, die du jetzt tragen solltest.
Du könntest auch versuchen, einfach die Hälfte der Kosten zu überweisen und dazuzuschreiben, dass du vom Kauf zurücktrittst (Fernhandelsabsatzgesetz) und aus Kulanz und aufgrund der umstände die Hälfe überweist. Der fertige Tüv bringt eine Wertsteigerung gegenüber dem nächsten Käufer, der händler macht also kaum Verlust.
den TÜV hätte er so oder so beim Verkauf des Wagens machen müssen. Nun bleibts eben am nächsten Kunden hängen.
Hallo! Erst einmal gibt es so etwas wie einen Kaufvertrag - wenn auch nur einseitig von Dir. Dies kann auch per Mail erfolgen. Wie die Erklärung aussieht spielt erst einmal keine Rolle. Die einzige Möglichkeit besteht darin zu erklären die Mail sei nicht von Dir. Da wirst du wohl nicht mit durchkommen. Sicherlich musst du das Fahrzeug nicht abnehmen. Bist aber dem Fahrzeughändler insoweit Schadenersatzpflichtig, da er Aufgrund deines Auftrags eine HU duchführen liess. Fraglich wäre höchstens, ob hier ein Schaden entstanden ist. Wenn er das Fahrzeug jetzt weiter verkauft, hat er ja den Vorteil, dass er eine gültige HU für das Fahrzeug nachweisen kann. Mein Vorschlag wäre sich die Kosten zu teilen, dafür bleibt der HU Bericht beim Händler. Wenn er alle Kosten zurückhaben möchte verlange die Originalpapiere der HU und AU. Damit kannst DU zwar nichts anfangen, aber der Händler bekommt es dann nicht geschenkt.
schwierig, weil rechtliche frage....e-mailbestätigung ist ´ne grauzone, grundsätzlich ist die zwar deinem rechner zuzuordnen, aber die ist ja nicht unterschrieben, dennoch glaub ich würde jeder richter, dem du diesen fall so schilderst: probegefahren, telefonate, wahrscheinlich gegen dich entscheiden....der händler hat ja definitiv einen schaden, denn der wagen steht jetzt mit tüv, der stündlich weiter abläuft, vor seiner tür, aber er kann ihn ja auch jetzt sofort weiterverkaufen, mit tüv....verhandel mit ihm, wegen rücknahme des kaufs und der bezahlung des tüvs....vor gericht könntest du nämlich auf den kauf verpflichtet werden im schlimmsten fall....
genau genommen sind sie es ohne unterschrift auch nicht....
die meinung können wir getrost ausschließen aber der Rest Deines Bauchgefühls war schon gar nicht so schlecht.
welche meinung meinst du, dass eine unterschrift nur handschriftlich gültig ist, ist geltendes recht, immer noch....dass es bereits vor gericht anders gehandhabt wird liegt an der unabhängigkeit der richter, die einen ermessensspielraum haben....
Ich glaube kaum, dass der Händler seine Forderung durchsetzen kann. Zumal ihm ja kein Schaden entsteht, weil er garantiert die TÜV-Abnahme dem nächsten Käufer berechnet. Abgesehen davon gehört eine aktuelle TÜV-Plakette zum Pflichtprogramm eines halbwegs seriösen Autoverkäufers, ergo hätte der Wagen ohnehin zum TÜV gemusst...
Sann wären alle Elektronisch erstellten Dokumente nicht Bindend weil keine Unterschrift drunter ist.