Fahrzeugpapiere im Fahrzeug aufbewahren?
Hallo alle!
Neulich hatte ich eine Diskussion mit einem Kollegen, und wir waren uns wegen folgender Rechtslage uneinig:
Viele Leute bewahren ihre Fahrzeugpapiere im Handschuhfach auf. Wenn das Fahrzeug aber geklaut wird mitsamt diesen Papieren, wie kann der Halter den Diebstahl dann noch beweisen? Der Dieb könnte doch behaupten, rechtmässiger Besitzer zu sein, auch ohne Kaufvertrag? Mit anderen Worten: wie aufgeschmissen ist man, wenn einem Gauner das Fahrzeug, die Papiere und blödstenfalls auch noch der Schlüssel in die Hände fällt? Dieser könnte ja umgehend das Fahrzeug auf sich umschreiben lassen?
Der umgekehrte Fall: Wenn ein solcher Diebstahl trotz fehlender Papiere beweisbar wäre, wie kann sich im Falle eines rechtmässigen Fahrzeugkaufes der Käufer sicher sein, dass der Verkäufer nicht nachträglich Besitzansprüche stellt, wenn ein Vertrag fehlt (aus welchen Gründen auch immer)?
Fazit: Können Fahrzeugpapiere bedenkenlos im Fahrzeug aufbewahrt werden oder nicht?
Besten Dank und Gruss
Nachtrag:
Vielen Dank schonmal an alle für die zahlreichen Antworten.
Leider stelle ich fest, dass ihr in Deutschland andere Dokumente habt.
Einen Fahrzeugbrief kennen wir hier in der Schweiz nicht. Wir haben nur den Fahrzeugausweis, den wir bei der Fahrt verpflichtet sind mitzuführen, und auf Verlangen vorzuweisen. Und genau auf dieses Dokument bezog sich meine Frage. Wir haben also keine Art Urkunde, die man zuhause im Tresor als Besitznachweis aufbewahren könnte . D.h., dass wir sogar beim Verleihen des Autos den Fahrzeugausweis (also quasi die Besitzurkunde) mit "verleihen" müssen. Und diese ganze Situation erscheint mir eben insgesamt kniffliger, als es in Deutschland geregelt ist.
Vielleicht kann jemand zur Situation in der Schweiz Auskunft geben?
Besten Dank
9 Antworten
Den FahrzeugSCHEIN (also der kleine längliche Zettel) kann im Auto aufbewahrt werden, weil er lediglich ein Nachweis ist dass das Fahrzeug zugelassen/angemeldet ist, und er beinhaltet die grundlegenden technischen Daten zur Kontrolle durch z.B. Polizei. Wenn der weg ist, macht es lediglich Mühe und Kosten ihn neu ausstellen zu lassen.
Der FahrzeugBRIEF ist die eigentliche Besitzurkunde und sollte gut zu Hause oder in einem Bankschließfach aufbewahrt werden.
Ich zitiere C.4c der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief):
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist kein Eigentumsnachweis!
Es ist lediglich eine Zulassungsurkunde.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) hat der Besitz des Fahrzeugbriefs aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Kraftfahrzeuges nicht möglich, wenn der Fahrzeugbrief nicht mitübergeben wird.
Wenn auch nicht ausdrücklich als Traditionspapier ausgewiesen, so erfüllt der Fahrzeugbrief gemeinhin den Stellenwert einer Besitzurkunde.
Man kann jetzt natürlich Haare spalten wenn man will, aber auch nach der Anpassung des Straßenverkehrsrechts hat ein Fahrzeugbrief nach wie vor für die Allgemeinheit diesen Stellenwert.
"Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) hat der Besitz des Fahrzeugbriefs aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Kraftfahrzeuges nicht möglich, wenn der Fahrzeugbrief nicht mitübergeben wird."
Bei deinem Zitat geht es lediglich um den Erwerb eines Fahrzeugs ohne Zulassungsbescheinigung Teil 2. Hierbei geht es um die Sicherheit des Käufers.
Um auf dem Besitz zurückzukommen - Ein Indiz reicht grundsätzlich nicht aus, um den rechtmäßigen Besitz zu beweisen. Ein Indiz ist nur ein Anhaltspunkt.
Die Frage die ich immer stelle, wenn eine Person der Meinung ist, dass der Besitzer des Fahrzeugbriefs auch Eigentümer des Fahrzeugs ist:
Wer ist der Besitzer, wenn ich meine Zulassungsbescheinigung Teil 2 verbrenne? Nach der Logik vieler müsste das Fahrzeug demnach herrenlos sein.
Vielen Dank schonmal an alle für die zahlreichen Antworten.
Leider stelle ich fest, dass ihr in Deutschland andere Dokumente habt.
Einen Fahrzeugbrief kennen wir hier in der Schweiz nicht. Wir haben nur den Fahrzeugausweis, den wir bei der Fahrt verpflichtet sind mitzuführen, und auf Verlangen vorzuweisen. Und genau auf dieses Dokument bezog sich meine Frage. Wir haben also keine Art Urkunde, die man zuhause im Tresor als Besitznachweis aufbewahren könnte . D.h., dass wir sogar beim Verleihen des Autos den Fahrzeugausweis (also quasi die Besitzurkunde) mit "verleihen" müssen. Und diese ganze Situation erscheint mir eben insgesamt kniffliger, als es in Deutschland geregelt ist.
Vielleicht kann jemand zur Situation in der Schweiz Auskunft geben?
Besten Dank
Wir haben also keine Art Urkunde, die man zuhause im Tresor als Besitznachweis aufbewahren könnte
So etwas haben wir in Deutschland auch nicht.
Damit meine ich diesen Fahrzeugbrief, der laut Wikipedia als Urkunde angesehen wird, und den man beim Fahren nicht mitführen muss
Der Dieb könnte doch behaupten, rechtmässiger Besitzer zu sein, auch ohne Kaufvertrag?
Behaupten kann der Dieb einiges.
Ich zitiere C.4c der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief):
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist kein Eigentumsnachweis! Die Bescheinigung hat lediglich eine Indizfunktion. Demnach handelt es sich um ein Anzeichen, dass das Fahrzeug dem Besitzer der Zulassungsbescheinigung gehört.
Können Fahrzeugpapiere bedenkenlos im Fahrzeug aufbewahrt werden oder nicht?
Bedenkenlos sicherlich nicht. Das Risiko auf viel Stress, viel Zeit und viel Geld wäre mir zu hoch.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist kein Eigentumsnachweis!
Aber ohne ihn ist kein Erwerb im guten Glauben seitens des Käufers mehr möglich.
... nein, natürlich nicht.
Bei Diebstahl möchte die TK-Versicherung die Papiere und die Schlüssel und die Zulassungsstelle die Papiere für die "Abmeldung" sehen.
Kein Mensch hat seinen Fahrzeugbrief im Auto und das ist die einzige Unterlage, die man braucht, um zu beweisen, dass das Fahrzeug einem gehört.
Fahrzeugschein haben wir auch im Auto, einfach aus dem Grund, dass wir das Auto abwechselnd benutzen und ständig vergessen, den aus der Brieftasche des anderen herauszunehmen.
Das Risiko kontrolliert zu werden ist weit höher, als dass einer das Auto klaut.
lg Lilo
Der Fahrzeugbrief, eigentlich Zulassungsbescheinigung Teil II, beweist gar nichts.
das ist die einzige Unterlage, die man braucht, um zu beweisen, dass das Fahrzeug einem gehört.
Klar, deshalb steht ja auch groß „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen“ auf diesem Dokument.^^
Dann nenn es halt Fahrzeughalter. da steht aber auch drauf, dass man dieses Papier zu Hause aufbewahren muss. Im allgemeinen, ist der Fahrzeughalter schon derjeniger, der die Kfz-Steuer und die Versicherung bezahlt und der das Auto gekauft hat, oder etwas nicht? Wieviel Menschen kennst Du, die ein Auto haben und nur blechen und ausschließlich ein anderer der Fahrzeugbenutzer ist?
Über Jahre hinweg, war mein Vater der Halter meines Autos. Trotzdem gehörte es mir und ich habe alle Kosten getragen. Vielen meiner Freunde ging das ebenso. Das ist also eine völlig normale Konstellation.
Wozu das denn? Spart man da an Versicherung? Das ist jetzt eine ernsthafte Frage, müssen Neulinge am Steuer höhere Versicherungskosten tragen?
Ja, das kann durchaus der Fall sein. Die SFK für Fahranfänger ist 0. Das entspricht normalerweise 240%. Als Zweitwagen hat man normalerweise 1/2, was deutlich günstiger ist.
Danke. Gut zu wissen, mein Sohn hat bald seinen Führerschein (hoffe ich zumindest)
..... seit wann ist der Brief wieder Besitzurkunde?