Kaufvertrag für Auto abgeschlossen und Ratenzahlung wurde nocht nicht getättigt!
Sehr geehrte Mitglieder habe folgenden Sachverhalt und weiß nicht was ich tun sollte:
Ende letzten Jahres habe ich ein Auto an einen guten Bekannten verkauft. Es wurde auch Kaufvertrag erstellt und eine Ratenzahlung vereinbart. Im Kaufvertrag kam auch ein Kürzel mit dem Text: Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Auto Verkäufers sein Eigentum. Die Zahlung sollte ab Januar 2015 beginnen, jedoch habe ich bis jetzt keinen Cent vom Käufer bekommen da der Vertrag ohne Anzahlung abgeschlossen wurde. Der Kaufpreis für das Auto betrug 900 € und sollte in 4 Monatsraten bezahlt werden. Ich weiß wo der Käufer wohnt und arbeitet und ich kenne auch seine Tel. Nr. Wenn ich anrufe redet er sich ständig aus mit irgendwelchen Sachen z.B. falsch IBAN angegeben beim Dauerauftrag oder Karte gesperrt gewesen. Irgendwie kann ich ihm nicht glauben. Fahrzeugbrief habe ich ihm auch ausgehändigt, da er ja mein guter Bekannter war und das Auto auch weiterverkaufen wollte. Er ist aber immer noch im Besitz des Fahrzeuges. Was kann ich tun um an mein Geld zu kommen, ohne ihn zu verschrecken? Denn falls er sich erschrickt wird er das Auto schnellstmöglich verkaufen um die ganze Geschichte zu beenden. Denn wenn er erstmal kein Auto mehr hat, dann kann ich nichts mehr von ihm verlangen oder?
Vielen Dank für die Antworten.
8 Antworten
Waren Zahlungstermine vertraglich festgelegt?
Grundsätzlich besteht schon die Möglichkeit, dass du den Ratenvertrag aufkündigst, da er vertragsbrüchig ist. Das würde ich an deiner Stelle tun, wenn er auch die zweite Rate nicht zahlt. Dann kannst du die komplette Summe anmahnen und auch ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten
Setze ihm schriftlich eine Frist zu der er den gesamten Betrag zu zahlen hat oder das Fahrzeug zurückgeben muss. Gleichzeitig kündigst Du ihm an dass Du, wenn er nicht rechtzeitig zahlt, eine Anwalt mit der Durchsetzung der Forderung beauftragen wirst, dessen Kosten ebenfalls zu seinen Lasten gehen. Du musst Dir allerdings im Klaren sein das Du mit sämtlichen Kosten zunächst in Vorleistung gehen musst.
Das Du den Brief nicht mehr hast ist unwichtig, der Vertrag zählt.
Wenn er nicht bezahlt, helfen nur rechtliche Schritte und du musst ihn erschrecken.
Du hast einen schriftlichen Kaufvertrag, damit kannst du beweisen das er das Auto gekauft hat. Du kannst ihm deswegen einen Mahnbescheid schicken ueber das Gericht, dann brauchst du keinen Anwalt einzuschalten. Erst wenn er Widerspruch einlegt musst du dir einen Anwalt nehmen.
Danach besteht die Moeglichkeit einen Vollstreckungsbescheid zu erlassen und der Gerichtsvollzieher versucht dann das Geld zu vollstrecken.
Wenn du nicht sofort handelst kann passieren, das er das Auto verkauft und er gar nicht zahlt. Er will dich nur hinhalten mit seinen diversen Ausreden.
Du kannst ihm auch erst einmal schriftlich mitteilen das du bis zu einem bestimmten Termin die erste Ratenzahlung erwartest und wenn er nicht zahlt, das dann die Kaufsumme auf einmal faellig sei. Du kannst ihn auch auffordern den Wagen wieder herauszugeben. Deses Schreiben per Einschreiben mit Rueckschein zustellen lassen. Dann hast du einen schriftlichen Beweis in der Hand.
Du hast doch einen Kaufvertrag abgeschlossen mit Ratenzahlung. Ihr habt einen Vertrag. Dann musst Du einen Anwalt einschalten. So geht es ja auch nicht, der hält Dich hin. Wenn Du Dein Geld haben willst, schalte einen Anwalt ein, denn sonst hält der Dich nur hin und Dein Geld hast Du gesehen.