Kann ich mit einer Vorstrafe wegen betrug eine Ausbildung in der altenpflege beginnen?
Ich habe eine bewährungsstrafe wegen betrug erhalten. Ich weiß dass es Mist ist. Jetzt habe ich vor kurzen überlegt eine Ausbildung zur altenpflegerin zu machen. Jetzt weiß ich nur nicht ob ich das machen kann da hierzu ja ein Führungszeugnis verlangt wird. Vielleicht weiß hier ja jemand mehr.
4 Antworten
Ich hätte bezogen zum Thema ebenfalls eine Frage.
Und zwar, ob jemand weiß ob es bzgl. des Eintrags auch Äußerungen zur Anklage vom Bundesamt für Justiz o.ä. geben kann.
Habe ebenfalls einen Eintrag weil ich versäumt habe der Argentur für Arbeit mitzuteilen dass eine Einstellung erfolgte. Habe Leistungen erhalten und diese sofort wieder erstattet. Dennoch kam es zu einer Anzeige wegen Betruges und einem Eintrag.
Im Pflegebereich wirst du mit dieser Vorstrafe schlechte Karten haben.
Wenn du glaubhaft machen kannst, dasse s ein Jugendsünde war, könntest du evtl. doch eine Ausbildung anfangen denn du hast ja Probezeit.
Die Antwort von Binuclaer ist falsch. Gerade im Pflegebereich wird ein Polizeilichesführungszeugnis abverlangt.
Vorstrafen wegen Betrug, Diebstahl, Einbruch, Raub und Körperverletzung werden dort sehr genau hinterfragt.
Und es wird am Ende der Ausbildung nicht nur das normale, sondern das erweiterte Führungszeugnis abverlangt, da die zu den Prüfungsunterlagen gehört.
Grüße von einer Pflegedienstleitung
Betrug, Diebstahl, Körperverletzung das sind die Dinge die sofort zu hochgezogenen Augenbrauen führen wenn du mit hilfsbedürftigen Menschen arbeiten willst und Vorgesetzte das im Führungszeugnis sehen.
Aber das ist nicht mal das größte Problem denn mit Chef und Schule kann man ja reden und wenn die überzeugt sind dass das Jugendsünden waren und du dich beweisen kannst sehen die noch am ehesten darüber hinweg.
Die unnehmbare Hürde kommt am Ende der Ausbildung denn das große Führungszeugnis ist Teil der Prüfungunterlagen die eingereicht werden müssen um zugelassen zu werden.
Und wenn da was von einer Bewährungstrafe wegen Betruges steht sehe ich schwarz für dich das dich die Behörde zur Prüfung zulässt.
Führungszeugnis wird in der Altenpflege nicht verlangt.
Kannst dich also beruhigt dort bewerben