Kann die Heimleitung verlangen das die Mitarbeiter Heimbewohner ohne Hilsmittel heben müssen?
Mein Freund macht eine Ausbildung zum Altenpfleger, seine Chefin verlangt von ihren Mitarbeitern das alle Heimbewohner, egal wie schwer, ohne Lifter oder Sara vom Bett in den Rollstuhl, usw. gehoben werden müssen da dies für die Bewohner angenehmer sei.
Er hat nun ständig Rückenschmerzen.
Ist das überhaupt zulässig das seine Chefin das von den Pflegekräften verlangt?!?!
Ps: Einen Lifter gibt es aber der darf nicht benutzt werden!
14 Antworten
Nein, das ist nicht gestattet, da der Arbeitgeber die Fürsorgepflicht hat und die zur Verfügung stehenden Mittel bereitstellen muß, um ein Haltungsschonendes Arbeiten zu gewährleisten! Alles andere wäre fahrlässige Körperverletzung den Mitarbeitern gegenüber. Laß dich aber noch bei der zuständigen Gewerkschaft beraten. Alles Gute und viel Glück!
Danke für die vielen Antworten! Ich hatte mir auch schon gedacht das die Chefin meines Freundes eigentlich nicht verlangen darf! Aber sie tut es nunmal! Und mein Freund idt grad mal Auszubildender im ersten Jahr, da traut er sich verständlicherweise nicht, zu der Chefin zu gehen und sie über den rechtlichen Sachverhalt aufzuklären! Seine Kolleginnen sibd scheinbar bisher auch nicht auf den Gedanken gekommen das diese Forderung nicht rechtens ist. Aber denen das erzählen und hinterher fällts dann doch auf ihn zurück ist auch mist! Blöde Situation!
Natürlich darf das verlangt werden, jedoch nur wenn 2 Pflegekräfte eine Bewohnerin gemeinsam heben.
Deine Heimleitung darf es nicht verlangen, sie verstößt mit dieser Anweisung gegen Arbeitsschutzbestimmungen. Bewohner müssen langsam an Hilfsmittel gewöhnt werden, um ihnen die Angst zu nehmen und Du mußt ihnen bei Deinen Pflegehandlungen das Gefühl geben,das Du sicher im Umgang mit den Hilfsmitteln bist. Schaffe Vertrauen in Deine Person und beweise deiner Heimleitung, das Dein Bewohner das Hilfsmittel akzeptiert. Heimleitungen verstossen wissentlich gegen Bestimmungen. Hast Du keinen Erfolg und Dir wird es weiterhin untersagt,dann wende Dich an Deine Personalvertretung, sollte in Deiner Einrichtund diese nicht existieren, dann gibt es die Heimaufsicht oder das Institut für Arbeitssicherung, die Dir sicherlich helfen.
Das ist ja irrational, was ist denn das für eine Chefin? Fakt ist, diese Hilfsmittel gestattet, denn die Fürsorgepflicht steht im Mittelpunkt und muss gesetzlich eingehalten werden. Der Sicherer Umgang mit Patientenliftern (andere mehr) ist im entsprechenden Pflegestandard integriert, so dass sich deine Chefin auch daran halten muss!!!!!
Dieser Pflegestandard enthält folgende Grundsätze:
- Die Pflegekraft ist verantwortlich für den sicheren Transfer des Bewohners.
- Der Bewohner wird mit dem Lifter niemals höher angehoben, als es für den Transfer notwendig ist.
- Wenn ein Bewohner die Nutzung eines Lifters (etwa aus Angst ablehnt), so wird er von zwei Pflegekräften "per Hand" transferiert.
- Bewohner werden während des Hebevorgangs niemals aus den Augen gelassen.
Schau mal unter nachfolgenden Link:
http://www.pqsg.de/seiten/openpqsg/hintergrund-standard-lifter.htm