Ist ein Richter verpflichtet Vorstrafen bei Gericht zu verlesen?
Person A (Angeklagte) wurde wegen Körperverletzung zu einem Gerichtstermin geladen.
Person A wurde in der Vergangenheit wegen mehrfachen Delikten beginnend im Jahr 1989 - 2008 jeweils zu Geldstarfen und Bewährung verurteilt.
Aus dem jahr 2006 und 2008 Schwarzarbeit Arbeitsamt
Polizeilichen Führungszeugnis 4 Vorstrafen, 2 x vom Amtsgericht
1 x AG ....und 1 x AG .....
2 davon Straßenverkehrssachen, einmal Nötigung in Tatmehrheit mit Unterschlagung (aus 1998) und einmal Unterschlagung und Gründungsschwindel aus 2001.
Person A hat saftige Geldstrafen zahlen müssen und stand definitiv bis Ende 2006 noch unter Bewährung.
Letze tat bestand aus einem Betrug aus dem Jahr 2008.
Für mich verwunderlich, wie der Richter bei der Verlesung sagte:
"Die angeklagte war zu keinem Zeitpunkt vorbelastet"
Geht das überhaupt, oder ist ein Richter verpflichtet?
5 Antworten
Ja, das ist möglich. Handelte es sich beispielsweise um Strafen nach Jugendrecht, werden diese mit Ereichen des 23. Geburtstages gelöscht. Auch wenn man eine Zeit lang nix anstellt, wir irgendwann das gesamte Register gelöscht - und zwar dann, wenn die jüngste Strafe zu löschen ist. Dazu kommt, dass Verfahrenseinstellungen nicht ins Bundeszentralregister eingetragen werden. Vielleicht sind die letzten Auffälligkeiten allesamt mit Verfahrenseinstellungen abgeschlossen worden. Ist aber alles Kaffeesatzleserei. Letztlich ist es auch möglich, dass es beispielsweise bei der Übermittelung des Geburtsdatums einen Zahlendreher gab und dann eine Anfrage mit "Keine Einträge" beantwortet wurde. Hab ich alles schon erlebt...^^
mir wurde mitgeteilt, dass vorstrafen nur dann verlesen werden, wenn es sich um wiederholungstaten handelt. stimmt das?
nur wenn die Taten noch nicht verjährt sind.
Danke auch für das Kompliment, schöne Weihnachten!!!
Nein, das stimmt nicht. Grundsätzlich muß der Auszug aus dem Bundeszentralregister entweder komplett verlesen werden oder es wird zumindest erwähnt, dass es weitere Einträge gibt, die nicht verlesen werden.
dito
nun bin ich platt. es hieß, die beklagte person war in keinster weise vorbestraft. ich bin mir aber zu 100% sicher, dass dies doch der fall ist. wie geht das???
Das schrieb ich oben doch schon, dass es dafür eine Reihe von Gründen geben kann. Jedenfalls ist die Verlesung des kompletten BZR Teil der Beweisaufnahme.
ein Richter ist verpflichtet die Vorstrafen vorzulesen, in deinem Fall werden die Vorstrafen schon verjährt sein, m.M
ich dachte immer, dass auch alte vorstrafen dort verlesen werden
nur die, die wo noch nicht verjährt sind
Es werden Eintragungen aus dem Bundeszentralregister verlesen. Dort sind kleinere Strafen nicht vermerkt.
verjährt das so schnell?
Muss nicht verjährt sein, sie können auch zu "geringfügig" für einen Eintrag ins Bundeszentralregister sein. Strafen werden dort erst ab einer bestimmten Anzahl von Monaten (Freiheitsstrafe) oder Tagessätzen (Geldstrafe) eingetragen.
ab 90 Tagessätzen
es gab saftige geldstrafen für die über 20 delikte
Das stimmt nur dann, wenn es nicht mehr als einen Eintrag gibt.
waren mehr als 90 tagessätze und aus sicherer quelle ist mir zugetragen worden, dass der register auf einem schlag gelöscht wurde. grübel....
tja dann wars wohl doch nicht so, das es über 20 delikte gab. lol
stimmt, da haben mich die zu ermittelten behörden ein märchen erzählt, lol
die zu ermittlenden behörden sind garnicht befugt dir als außenstehenden irgendwas mitzuteilen. du bist fremder und hast als solcher keinen einblick. das nennt sich datenschutz. dann haben sie dir wohl märchen erzählt oder du hast dir geschichten nur ausgedacht.
Man bekommt hierdurch ein sehr gutes Bild von dem Angeklagten.
Die Richter wissen, wie sie vorgehen müssen, vor allem bei solchen Kriminellen!
mir wurde mitgeteilt, dass vorstrafen nur dann verlesen werden, wenn es sich um wiederholungstaten handelt. stimmt das?