Ausbildung trotz Vorstrafe?

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Auch wenn es zu einer Verurteilung kommt, hast Du noch Chancen auf eine Ausbildung. Am besten ist es, dem künftigen Ausbilder in diesem Fall zu sagen, dass Du eine Dummheit begangen hast. Dann wird sich zeigen, ob der Arbeitgeber trotzdem Vertrauen in Dich hat und Dir eine Chance gibt. Das hängt dann natürlich vor allem von Dir ab, wie Du dich engagierst und bemühst, die Ausbildung gut zu machen. Es gibt ja 3 Monate Probezeit eben genau deshalb, damit man sich bewähren kann und zeigen kann, was in einem steckt. Der Arbeitgeber geht also kein sehr großes Risiko ein, wenn er Dich als Lehrling annimmt.

Du könntest auch anbieten, erstmal zur Probe zu arbeiten.

Das darf nur drin stehen wenn es zur verurteilung kommt.

Du musst sowas aber angeben wenn du gefragt wirst - sonst ist es arglistige täuschung. Man MUSS im lebenslauf auch angeben wenn man im Gefängnis war.

sheep33 
Beitragsersteller
 30.01.2013, 14:25

Ja die haben halt gesagt das die das einfordern fals ich die Stelle bekomme... Aber wenn bis dahin doch nix da is is das doch egal oder?

hängt von der vorstraf und dem arbeitgeber ab... aber laut §...? im BGB muss der arbeitgeber dich angucken

Bis zu einer eventuellen Verurteilung gilt man als unbescholten, also kein Eintrag. Und nicht jede Verurteilung wird eingetragen. Wenn du allerdings gefragt wirst, ob derzeit ein Ermittlungsverfahren läuft, solltest du die Wahrheit sagen.

im führungszeugnis werden keine anzeigen vermerkt.