Ebay Waren Betrug 6 Fälle anzeigen - was kommt auf mich zu?
hab damals große mist gebaut 6 betrugs fälle in höhe von 2,500 Euro hab einen Gerichts termin bekommen mit welcher strafe muss ich rechnen da ich noch keine vorstrafen anzeigen hatte
9 Antworten
mist gebaut 6 betrugs fälle in höhe von 2,500 Euro hab einen Gerichts termin bekommen
Nun Du fragst hier ja schon länger an, was dich mit den vormals vier Betrugsfällen erwartet.
Voraussagen kann Dir das keiner.
Einen Tipp habe ich: Wenn da noch etwas in der Luft hängt und bis jetzt nicht angezeigt / angeklagt wurde, dann sprich mit Deinem Anwalt darüber. Hast Du erst einmal Deine Vorstrafe und da "dröppeln" dann nach und nach weitere Anzeigen von Geschädigten ein und es gibt neue Verfahren, stehst Du wesentlich schlechter da.
Ist nicht gerade ein kleines Delikt.
Eventuell sieht der Richter hier auch gewerbsmäßiges handeln bei deinen Betrugstaten. Es gibt Richter, die sehen gewerbsmäßige Betrüge schon ab 25 € Schaden als gegeben an.
Es gibt aber auch Richter, die bei einer Summe von 3.200 € von einem normalen Betrug ausgehen. Die Definition von "gewerbsmäßig" ist bei Betrugstaten rechtlich umstritten.
Allgemein und oft liest man, dass Gewerbsmäßigkeit dann anzunehmen ist, wenn die Taten so begangen worden, dass man aus dem Ertrag dessen sich eine nicht nur geringe und nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einiger Dauer verschaffen wollte.
Was aber auch zu beobachten ist: Bei Ersttätern wird Gewerbsmäßigkeit eher verneint.
Warum schreibe ich das? Weil das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit ein besonders schwerer Fall des Betrugs nach 263, Absatz 3, Satz 1 StGB darstellt und mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten geahndet wird.
Beim normalen Betrug gibt es hingegen keine Mindeststrafe.
Nun kommt es auf dein Nachtatverhalten an. Ist die Beweislage eindeutig, so solltest du gestehen. Ist sie nicht eindeutig, solltest du zur Tat schweigen.
Schweigen ist in Strafprozessen dein gutes Recht und darf dir niemals als Schuldeingeständnis oder sonst wie negativ ausgelegt werden.
Wenn du gestehst, wird das strafmildernd berücksichtigt.
Spontan würde ich jetzt eine Verurteilung von 6 bis 12 Monaten Gesamtfreiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, in Erwägung ziehen. Bewährungszeit 2 Jahre. Ohne Bewährungshelfer.
Auflagen: Eventuell Sozialstunden und jeden Umzug dem Gericht unverzüglich mitzuteilen.
Natürlich kannst du gegen ein Urteil vom Amtsgericht auch das Rechtsmittel der Berufung einlegen.
Das Landgericht macht dann nochmal das Gleiche wie das Amtsgericht. Es kann dann alles beim alten bleiben, die Strafe abgemildert oder aber auch verschärft werden.
Wenn die Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel oder nur Rechtsmittel zugunsten deiner Person einlegt, dann darf deine Strafe nicht höher ausfallen.
Die Staatsanwaltschaft kann aber auch Rechtsmittel mit dem Ziel einer härteren Bestrafung einlegen.
Du solltest in den nächsten 5 Jahren und möglichst nie wieder Straftaten, schon gar nicht in Vermögenssachen ( Betrug, Diebstahl, Raub, evtl. Urkundenfälschung, Leistungserschleichung usw. ) begehen.
Wobei natürlich auch bei weiteren Gerichtsverfahren immer wieder Bewährung oder auch mildere Strafen möglich sind.
Allgemein an alle Rechtsexperten:
Ich finde 263, Absatz 3, Satz 1 StGB und 263, Satz 5 StGB im Vergleich etwas sperrig formuliert!
Einerseits können Mitglieder einer Bande beim ( normalen ) Betrug, oder wenn es gewerbsmäßiger Betrug bei Nicht Banden Mitgliedern ist, mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren bestraft werden.
Andererseits können Mitglieder einer Bande bei gewerbsmäßigen Betrug mit einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis 10 Jahren, in minder schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahre bestraft werden.
263, Absatz 3, Satz 1 StGB geht also beim Strafrahmen von einer Privatperson mit gewerbsmäßigen handeln oder Mitglied einer Bande OHNE gewerbsmäßigen Hintergrund aus.
Während 263, Absatz 5 StGB vom Mitglied einer Bande MIT gewerbsmäßigen Hintergrund ausgeht. Richtig?
Rechne mit einer Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
Den Schaden musst du natürlich zurückzahlen und wirst die Kosten des Verfahrens tragen müssen.
Ein Geständnis gleich zu Beginn der Verhandlung wird sich dann strafmildernd auswirken.
Nimm es als Schuss vor den Bug hin und bleibe in Zukunft ehrlich.
Da ich denke, das die Strafe nicht unter 1 Jahr ausfallen wird, giltst du dann als Vorbestraft, Und das steht bei dir im Führungszeugnis.
Hast du kein Anwalt? Denn der kennt deinen Fall genau und kann dir daher auch genauer sagen, was auf dich zukommt. Wir können nur mutmaßen.
Das zählt ja denke ich unter betrug. Hab ich auch gehabt mit einer Strafe von 2400€. Da musste ich sozialstunden leisten. Glaub 240h