Altenpflege-Ausbildung trotz Eintrag im Führungszeugnis?
Hallo ... meine Bekannte wurde diesen Jahres aus der Haft entlassen und hat eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und drei Monaten hinter sich gebracht wegen Betruges. Nach einer schulischen Ausbildung innerhalb der Haft kam sie in den offenen Vollzug Köln wo sie dann eine schulische Ausbildung zur Altenpflegehelferin machte die sie erfolgreich abschloss. Nach der Haft-Entlassung zog sie zu mir nach Bayern. Hier arbeitet sie in einem Altenpflegeheim dir ihr gerne ermöglichen würden eine Ausbildung zur Altenpflegerin zu machen. Jedoch hat sie natürlich Eintragung im Führungszeugnis, hat sie da überhaupt eine Chance ihr Examen abzulegen? Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
5 Antworten
eine aufgeschlossenne Schule gibt jedem Menschen eine Chance....zumal sie ja erfolgreich die Altenpflegehelfer-ausbildung gemacht hat.
Da hat sie grosssse Chancen......KLasse
Viel Erfolg
Die Schilderung kann man eine erfolgreiche Resozialisierung nennen. Die Vorstrafe kann also kein Grund sein von der Abschlussprüfung ausgeschlossen zu werden.
Bei dieser Vorstrafe seh ich schwarz für die AP Ausbildung.
Sie muss bereits zu Beginn der Ausbildung ein Führungszeugnis vorlegen. Das wird an die Regierung weiter geleitet und geprüft. Dies ergibt sich aus §2 (1) Altenpflegegesetz.
Bei einer so langen Freiheitsstrafe sehe ich schwarz. Aber sie könnte sich an eine Schule wenden. Die wissen genauer bescheid.
Ja, ich denke schon. EInfach nicht aufgeben und gleich ganz ehrlich sein..