Kann ich mich auf meine Garage (als Meldeadresse) anmelden, wenn ich dort einen Briefkasten anbringe
Hallo,
bin vor ca. 1 Jahr mit meinem Freund zusammengezogen. Überwiegend ist es schön, doch manchmal bin ich echt unsicher ob es die Richtige Entscheidung ist. Nachdem ich in der Vergangenheit viel zu oft umgezogen bin, Vermietern die Wohnung aufgewertet habe und sich der Traum von "Eigenen, Kleinen 4 Wänden" abgesehen von einer Garage in weiter Ferne ist, habe ich überlegt ob ich mich im Fall der Fälle auf meine Garage (Eigentum) anmelden kann.
Ich würde dort einen Briefkasten installieren, eine Hausnummer anbringen (Die Hausnummer des Vorbesitzers mit Buchstaben-Ergänzung - das Haus ist ca. 2sec. in Fußnähe, z. B. xy-Straße 22 "A") , Regelmäßig vorbeischauen, um der Meldepflicht und Erreichbarkeit genüge zu tun. Per Handy bin ich ja sowieso erreichbar. Wohnen möchte ich in meinem VW Bus, alternativ gibt es einige Angebote von Gästezimmern, Couchgarnituren etc. bei Freunden. Dort kann ich auch Duschen, wäsche waschen und bügeln. Somit muß ich mich nicht immer wieder ummelden. Den so eingesparten Mietanteil möchte ich sparen, noch offene Kredite tilgen und dann nach Eigenkapitalbildung in eine kleine Wohnung oder Haus investieren.
Weiss jemand wie sich die Rechtslage bezüglich der Meldepflicht gestaltet? Wohne und lebe in Rheinland-Pfalz.
Liebe Grüße
TINA
4 Antworten
Hallo Tina,
hat es mittlerweile geklappt mit deinem Wohnsitz ?
Nach dem Meldegesetz ist jede Wohnungsänderung, also sowohl das Beziehen einer Wohnung, als auch das Ausziehen aus einer Wohnung meldepflichtig. Wohnung im Sinne des Gesetzes ist jeder Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutz wird.
da ist es doch nicht mit Briefkasten und Hausnummer getan! Das geht nicht so leicht, wer ist denn der Eigentümer der "Garage"? Meiner Meinung nach hast du ne Schraube locker, mehr nicht.
die Idee find ich eigentlich ganz okay und so abwegig ist das gar nicht, nur in diesem Land nicht möglich.
Eine Garage ist keine Wohnung! Von daher kann eine solche auch nicht als fester Meldewohnsitz angenommen werden.