Darf ich meinen Freund bei mir einziehen lassen?

12 Antworten

Natürlich kann der Vermieter bestimmen, ob er diese kleine Wohnung an nur eine oder zwei Personen vermietet - und sich seine Mieter aussuchen.

Dem neuen Meldegesetz nach benötigt man zum An-, bzw.Ummelden eine Bescheinigung des Vermieters - und diese wird Dein Freund wohl nicht bekommen, wenn der Vermieter mit ihm nicht einverstanden ist.

Wohnt Dein Freund länger als 6 Wochen an einem Stück bei Dir, gilt er als "Mitbewohner" - in Deinem Fall unerlaubt. Denn der Vermieter müsste in diesem Fall informiert und um Erlaubnis gebeten werden.

Vielleicht schaut Ihr Euch gemeinsam nach einer neuen, passenden Wohnung um?

anitari  28.03.2017, 09:28

Dem neuen Meldegesetz nach benötigt man zum An-, bzw.Ummelden eine Bescheinigung des Vermieters

Nein, des Wohnungsgebers. Das ist in dem Fall nicht der Vermieter/Eigentümer.

Natürlich kann der Vermieter bestimmen, ob er diese kleine Wohnung an nur eine oder zwei Personen vermietet -

Von Vermieten ist gar nicht die Rede und 50 m² sind für 2 Personen nicht zu klein.

Samika68  28.03.2017, 09:47
@anitari

Als Wohnungsgeber ist der anzusehen, der einen anderen eine Wohnung zur Nutzung überlässt.

Wer, außer Eigentümer, Vermieter oder beauftragte Hausverwaltung sollte das d. M. nach denn sonst sein?

45 - 50 qm wird als Durchschnittsgröße für 1 Person betrachtet - selbst, wenn die Wohnung 120 qm hätte, wenn der Vermieter nicht möchte, dass der Freund der Fragestellerin dort wohnt, dann ist das zu akzeptieren.

anitari  28.03.2017, 09:48
@Samika68

Als Wohnungsgeber ist der anzusehen, der einen anderen eine Wohnung zur Nutzung überlässt. Wer, außer Eigentümer, Vermieter oder beauftragte Hausverwaltung sollte das d. M. nach denn sonst sein?

Der Besitzer der Wohnung.

Samika68  28.03.2017, 09:50
@anitari

Dann müsste ein Untermietverhältnis eingegangen werden und das geht nicht ohne Einverständnis des Eigentümers.

anitari  28.03.2017, 09:53
@Samika68

Dann müsste ein Untermietverhältnis eingegangen werden

Für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist es völlig unwichtig ob zwischen Wohnungsgeber und Wohnungsnehmer ein Mietverhältnis besteht.

ChristianLE  28.03.2017, 09:54
@Samika68

wenn der Vermieter nicht möchte, dass der Freund der Fragestellerin dort wohnt, dann ist das zu akzeptieren.

 

Nein, ist es nicht.

Der § 553 BGB ist hier eindeutig.

Samika68  28.03.2017, 10:00
@anitari

Hast Du das neue Meldegesetz eigentlich schon einmal gelesen?

In der Bescheinigung sind u. a. der Name und die Ansschrift des Vermieters einzutragen.

Es kann ein Bußgeld von 1.000€ verhängt werden, wenn diese Angaben falsch sind.

(Gibt es einen Vermieter und einen Mieter, besteht auch ein Mietverhältnis!)

Samika68  28.03.2017, 10:03
@ChristianLE

Wenn rund 50 qm als Durchschnittsgröße für 1 Person betrachtet werden, dann greift wohl die Ausnahme, dass der Wohnraum überbelegt wäre.

ChristianLE  28.03.2017, 10:07
@Samika68

Wenn rund 50 qm als Durchschnittsgröße für 1 Person betrachtet werden, dann greift wohl die Ausnahme, dass der Wohnraum überbelegt wäre.

 

Woher nimmst Du die Aussage, dass 50m² als Durchschnittsgröße für eine Person betrachtet werden?

Angenommen ich habe eine Familie mit 3 Kindern, muss ich eine Wohnung mit 250m² anmieten?

Die allgemeine Rechtsprechung geht von einer Überbelegung aus, wenn jeder Person weniger als 10m² zur Verfügung stehen.

Der Vermieter kann hier nicht willkürlich irgendwelche eigenen Maßstäbe bestimmen.

http://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/ordnungsgemaesser-gebrauch/367-ueberbelegung-mietwohnung-kuendigung.html

anitari  28.03.2017, 10:16
@Samika68

Hast Du das neue Meldegesetz eigentlich schon einmal gelesen?

Ja, mehrmals und gerade eben noch mal.

Aus § 19 des BMG

(3) Die Bestätigung des

Wohnungsgebers

enthält folgende Daten:

1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
2. Einzugsdatum,
3. Anschrift der Wohnung sowie
4.Namen der nach § 17 Absatz 1 meldepflichtigen Personen.

Hier der ganze Paragraf.

http://www.buzer.de/gesetz/10628/a180973.htm

Lies ihn gründlich und sag Bescheid wenn Du da nur ein einziges mal den Begriff Vermieter, Mieter, Mietverhältnis o. ä. findest.

Wenn der Vermieter Nein sagt heißt das Nein. Da kannst du nichts Machen. Du kannst höchstens fragen, ob man ihn in einen neuen Mietvertrag als 2. Hauptmieter nehmen würde. Aber da er ja schon verneint hat sehe ich da Schwarz.

sazuder4 
Beitragsersteller
 28.03.2017, 09:23

Heißt wir müssen jetzt also wieder eine Wohnung suchen wo wir zusammen wohnen dürfen oder er sucht sich selber eine hier? Das kann doch nicht richtig sein, wenn wir sowieso durchgehend zusammen sind.

Fishmeaker  28.03.2017, 09:28
@sazuder4

Doch das kann richtig sein.

Der Vermieter darf bestimmen wie viele Leute in der Wohnung wohnen und du als Mieter MUSST diese Personenzahl auch richtig angeben.

(Alles andere wäre ein Kündigungsgrund! Sei also froh, dass du diese Wohnung überhaupt noch hast, obwohl Dein Freund da drin "inoffiziell" wohnt!)

Also bleiben euch folgende Möglichkeiten:

1. Ihr geht nochmal zum Vermieter und fragt, ob ihr zu 2. einen gemeinsamen Mietvertrag für die aktuelle Wohnung bekommen könntet.

2. Ihr sucht euch eine gemeinsame neue Wohnung. Oder

3. Ihr lebt weiterhin nicht zusammen. Ob er nun alleine umzieht oder nicht spielt ja in diesen Sinne erstmal keine Rolle für dich.

anitari  28.03.2017, 09:32
@Fishmeaker

Der Vermieter darf bestimmen wie viele Leute in der Wohnung wohnen 

Stimmt nicht wirklich.

Fishmeaker  28.03.2017, 09:35
@anitari

Natürlcih kann er das! Völlig egal, ob es nun eine Quadratmeterfestlegung oder sonst was gibt, ab der es okay wäre.

Lehne dich ruhig gegen deinen Vermieter auf. Das wird ein schönes und kurzes Leben in dieser Wohnung.

albatros  28.03.2017, 09:50
@Fishmeaker

Es ist kein neuer gemeinsamer Mietvertrag erforderlich, lediglich die Zustimmung für den Zuzug in die Wohnung.

Alles Weitere was du anführst ist hochgradig subjektiv und absolut nicht hilfreich.

ChristianLE  28.03.2017, 09:52
@Fishmeaker

Natürlcih kann er das! Völlig egal, ob es nun eine Quadratmeterfestlegung oder sonst was gibt, ab der es okay wäre.

 

Nein, das stimmt nicht.

Im § 553 BGB steht geschrieben, dass der Mieter die Erlaubnis vom Vermieter verlangen kann.

Fishmeaker  28.03.2017, 10:02
@albatros

lediglich die Zustimmung für den Zuzug in die Wohnung.

Und genau diese hat der Vermieter ja ausdrücklich verneint. Das ist da das Problem hier.

Ich kenne den Vermieter nicht. Es kann mehrere Gründe geben, wieso er das nicht will. Eine persönliche Grundsatzfrage? Findet ihr ihren Freund als Mieter ungeeignet? Oder geht es ihm nur darum im Bedarfsfall bei allen Bewohnern direkt zur Kasse zu bitten? Im letzten Fall wäre ein gemeinsamer Mietvertrag definitiv hilfreich!

Aber ich kann die Gedankengänge des Vermieters genau so wenig riechen wie du. Deshalb sollten die beiden einfach nochmal freudlich nachfragen.

Ich habe nirgends gesagt, dass unbedingt ein neuer Mietvertrag notwenig ist sondern nur eine von mehreren Ideen aufgezeigt, die dem Vermieter nicht verärgern können.

Das Recht dazu mag ja schön und gut sein. Aber die Erfahrung lehrt, dass der Vermieter letzten Endes am längeren Hebel sitzt und man sich das Leben wirklich erleichtert nicht immer auf irgend ein Recht zu pochen sondern mal einen Schritt entgegen zu gehen bevor man mit dem Holzhammer kommt.

Fishmeaker  28.03.2017, 10:07
@ChristianLE

Mir ist schon klar, was im Gesetz steht.

Aber poche mal darauf und freue dich schonmal auf das zukünftige Verhältnis zum Vermieter.

Wenn du ihn direkt so kommst hast du dort sicher kein schönes Leben. Dann wird er sicher einen Grund finden dich loszuwerden. Da wette ich drum.

ChristianLE  28.03.2017, 10:12
@Fishmeaker

Der einzige, der hier mit dem Holzhammer kommt, ist doch der Vermieter, in dem er willkürlich den Zuzug des Freundes untersagt.

Versetze dich mal in die Lage des Fragestellers: Was wäre, wenn Du in dieser Situation wärst und willst deinen Freund/Freundin bei Dir haben willst?

Würdest Du gleich aufgeben und eine neue Wohnung suchen?

Jede Partei hat seine Rechte, nicht nur der Vermieter.

Fishmeaker  28.03.2017, 10:27
@ChristianLE

Ich hatte schon genau diese Situation.

Ich bin zuerst mit auf ihn zugegenangen. Das hat nichts gebracht. Dann bin ich ihm mit meinen Rechten gekommen. Ab da wurde es nicht schön, wenn jemand nur danach sucht dir was ans Bein zu binden um dich rauszuschmeißen hast du schon verloren.

Was ist das Ergebnis? Irgendwann bin ich dem Terror entflohen. (Ja man hätte evtl. vor Gericht gehen können, aber dadurch wir die Situation auch nicht besser. Wie gesagt das Recht und das Leben sind oft zwei paar Schuhe.) Ich habe nun eine doppelt so große Wohnung mit besserer Lage die auch noch unbefristet ist und der Vermieter ist keine Privatperson mehr.

Wie gesagt, man kann ja mit dem Holzhammer kommen. Aber es ist nie verkehrt erstmal den netten Weg zu probieren. Evtl. spart man sich dadurch doch Ärger. Gut, in dem Fall hatte ich den Ärger auch, aber es hat mir schon ganz häufig geholfen freundlich zu bitten anstatt darauf zu bestehen, obwohl es mein Recht ist.

Vergiss bitte dabei nicht, dass ich dir wirklich nicht Unrecht gebe, das Gesetz ist wie es ist. Das bestreite ich ja nicht. Mir geht es hier also nicht um Recht oder Unrecht haben.

ChristianLE  28.03.2017, 10:47
@Fishmeaker

Was ist das Ergebnis? Irgendwann bin ich dem Terror entflohen.

 

Wenn der Vermieter hier schon grundlos einen Zuzug verbietet, fängt der Terror doch schon an.

Der Vermieter spielt sich hier als Diktator auf.

Es kommt hier vielleicht auf den Charakter des Mieters an. Es gibt welche, die dann lieber das weite suchen, es gibt aber auch die anderen, die auf ihr Recht bestehen.

Ich gehöre zur zweiten Kategorie, vermutlich weil ich schon aus beruflicher Sicht meine (Miet-)Rechte kenne.

Ich hätte keine Angst vor dem "längeren Hebel" des Vermieters.

Fishmeaker  28.03.2017, 11:00
@ChristianLE

Ich kann auch sehr unangehm werden und lasse mir erstmal nichts gefallen. Aber vor allem bei dem Thema hälst du das Rebellendasein nicht ewig durch. Glaub mir, das geht auf Dauer nur zu Lasten deiner Gesundheit.

Ich hab rebelliert und mein Ding durchgezogen. Aber weil ich wusste, dass ich so dort nicht mehr meine Ruhe finden kann habe ich irgendwann angefangen parallel eine neue Wohnung gesucht. Nun ist eine Wohnsituation besser als je zuvor.

Welcher Typ der Fragestelle ist wissen wir ja nicht. Da muss jeder selbst entscheiden.

Du musst deinen Vermieter um Zustimmung bitten, dass dein Freund bei dir einziehen darf. Ohne diese liegt eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte vor, die zur Kündigung deiner Wohnung führen kann.

Hole dir die schriftliche Zustimmung, dann erstellst du für deinen Frd. die Wohnungsgeberbescheinigung (nicht dein Vermieter, du bist Wohnungsgeber!). Lediglich der Name des V. (da Eigentümer) wäre zu nennen, mehr zu ihm nicht.

Wende Dich mal an den Mieterschutzbund oder - je nachdem, wo Du wohnst, in Sachsen geht das - an den Verbraucherschutz.

50m² sind definitiv nicht zu klein für 2 Personen.

Der Vermieter darf den Zuzug deines Lebenspartners in deine Mietwohnung nicht untersagen.  Dabei ist eine auf Dauer angelegte Lebenspartnerschaft Voraussetzung.

Es ist auch möglich, den Lebenspartner (von dir als Freund bezeichnet) als Untermieter in die Zweiraumwohnung aufzunehmen. Hier ist die Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung leichter einklagbar, wenn du für die Untervermietung finanzielle Gründe beim Vermieter geltend machen kannst.