Mini-Job und Schwerbehinderung

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Ich bin nicht der Auffassung der Tante vom AA.

Arbeitnehmer die einen Minijob haben sind, gemäß §4 Absatz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz, genauso zu behandeln wie Arbeitnehmer, die im gleichen Betrieb, in Vollzeit arbeiten (Diskriminierungsverbot). Gleiches gilt, gemäß §4 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz, übrigens auch für befristete Arbeitsverhältnisse.

http://dejure.org/gesetze/TzBfG/4.html

Auch für Minijobber gilt der erhöhte Kündigungsschutz, wenn der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber mitteilt dass er schwerbehindert ist. Das Integrationsamt ist bei einem schwerbehinderten Minijobber, vor der Kündigung anzuhören, genauso wie bei einem schwerbehinderten Mitarbeiter in Vollzeit.

Fazit:

Es ist für den Arbeitnehmer auf jeden Fall von Vorteil, wenn er seinem Arbeitgeber darüber informiert, dass er schwerbehindert ist, sofern er einen Behinderungsgrad von mindestens 50% hat, oder einem Schwerbehinderten gleichgestellt ist (GdB: 30 bis < 50%).

LG Peter Kleinsorge

erweh 
Beitragsersteller
 29.09.2010, 12:20

Danke Peter, so ungefähr hatte ich mir das auch gedacht.

Es ist egal ob Du einen Volljob oder einen 400 € Job machst. Wenn es nicht vertraglich vereinbart ist, gilt der Kündigungsschutz für Behinderte.

Ich habe einen Sandkistenfreund der seit seiner Geburt behindert ist. Den habe ich mal kurz gefragt.

Nur wenn du sagst(und schriftlich im A-Vertrag), es ist ein befristetes Arbeitsverhältnis, kannst du es beenden. Sonst wird problenmatisch.

Ich habe mal als Betriebsleiter eine ganz derbe Nummer erlebt, mit gerade diesem Thema. Damals ist mein Freund in einer anderen Firma Behindertenobmann gewesen. Als er die Nummer gehört hat, ist er fast geplazt vor Wut.

Wenn Dich das interessiert, kann ich dir das mal als PM senden. Musst aber mutig sein was du da dann hörst - äähhhhmm liest - ist wirklich heftig.

erweh 
Beitragsersteller
 30.09.2010, 18:47

Na dann mach doch mal, bitte. LG "der Eisbär"

Hej Eisbär, ich denke du meinst das Versorgungsamt (dort wird auch der Grad der Behinderung - MdE und GdB - festgestellt und genehmigt. Der AAlerin würde ich auch nicht alles glauben ... sind meist sehr schlecht informiert. Du hast auch immer die Möglichkeit, dich vom VdK beraten zu lassen (in schweren Fällen ratsam, geringer Kostenaufwand). Du weißt sicher, dass dir ein AG nicht kündigen kann, wenn du mehr als 50 % Behinderung vorweisen kannst. Viel Erfolg bei den "Sesselwärmern" ...

erweh 
Beitragsersteller
 01.10.2010, 16:59

Dankeschön, meine liebe Shalom, aber beim VdK bin ich schon seit Jahren Mitglied, die kümmern sich zB auch um meine Rente, das liegt ja jetzt schon über ein jahr beim Sozialgericht in Bayreuth, aber ich hab noch nicht einmal, auch nur einen, Termin von denen bekommen, sonst müßt ich mich ja jetzt auch nicht wieder mit demm AA rumärgern. Da soll ich 2 Bewerbungen pro Monat nachweisen, gleichzeitig bescheinigt mir der medizinische Dienst von denen, das ich eigentlich kaum noch was darf. Nicht mal mehr Chef darf ich nach denen. Naja, da war ich auch nie besonders gut, zugegebener Maßen.

Immerhin haben wir uns vorläufig auf Minijobs geeinigt, aber wer mich da nehmen soll ist mir auch ein Rätsel.

Vielleicht sollte ich mal bei Greenpeace anfragen, son alter Eisbär hat da schließlich Erfahrungen :~))

Frag nach beim Amt (Versorgungsamt), wo Du den Schwerbehindertenausweis bekamst.