Wahrnehmungspflicht der Bewährung bei Krankheit?
Hallo, mein Sohn ist aufgrund eines Unfalls krankgeschrieben! Da er nicht laufen kann (Knie) hat er seinen Termin bei der BW nicht wahrnehmen können. Ich habe für ihn jedoh alle wöchentlichen Krankmeldungen kopiert und bei der BW eingereicht. Nun meldet sich telef. diese BW-Dame und meint, es interessiere sie nicht, ob sie nun mit Krankmeldungen bombardiert werde, er habe zu kommen. Auf Erklärungen meines Sohnes meinte sie, sie habe damit nichts zu tun. Mein Sohn kann nicht ohne fremde Hilfe einen Termin wahrnehmen. Ist es richtig trotz Krankschrieb des Arztes den Termin wahrnehmen zu müssen?
3 Antworten
Bestelle der Kollegin mal einen schönen Gruß von einem Berufskollegen. Eine Auflage ist natürlich nur dann einzuhalten, wenn sie objektiv auch wahrgenommen werden kann. Allerdings gehört es auch zum "Leistungsumfang" der Bewährungshilfe, Hausbesuche durchzuführen. Bitte die Bewährungshelferin doch darum.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind als Entschuldigungsgrund aber tatsächlich nicht ausreichend, weil sie nur die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Dies sagt aber nichts darüber aus, ob man zur Bewährungshelferin gehen /fahren kann und dort ein Gespräch führen kann.
Naja, ob sie verpflichtet ist, das ist vom Bundesland abhängig. Eine gesetzliche Verpflichtung gibt es nicht - es gehört nur zu den Qualitätsstandards der Bewährungshilfe, auch Hausbesuche anzubieten. Und da die Frau das dokumentieren muß, wenn Dein Sohn um einen Hausbesuch bittet, seid ihr spätestens dann aus der Nummer raus.
nein!!!!die soll ma schön die füsse stillhalten!!wenn er wirklich nicht kann und krankgeschrieben ist soll die ma schö ruhig sein!!wenn nicht lassts euch schriftlich geben und macht ihr die hölle heiss gleich zum anwalt bevor der wiederruf kommt
so schnell soll ein Widerruf kommen können ? Anwalt kostet nur wieder Geld was nicht vorhanden ist. Die Dame ist frech gewesen beim Anruf, ich kann es keinem sagen, sowas soll dann einem eine Hilfe sein.....
allerdings sollte man sich schon telefonisch entschuldigen!!!,wenn man den termin nicht einhalten kann!!solche sachen sollte man schon sehr ernst nehmen!!
selbstverständlich wurde angerufen und abgesagt und sich entschuldigt, sie meine er solle sich Krücken besorgen und kommen, er wäre nur arbeitsunfähig, aber seinen Termin solle er bitte wahrnehmen... echt frech die Dame... es wird sehr ernst genommen, deswegen auch hier die Anfrage...
Hallo, vielen Dank ! Mein Sohn wird die Dame morgen anrufen und darum bitten, hoffen wir um ihre Freundlichkeit; denn barsch und grob gehören zu ihrem Schmuck... lächel... !!! Eigentlich sollte man davon ausgehen, eine Krankmeldung ist ausreichend, da ein Gehen nicht möglich ist. Dann muss die Dame ihre Hausbesuchspflicht wahrnehmen. Die Antwort hat sehr geholfen.