Uneheliches Kind im Konsulat melden?
Hallo,
ich habe folgende Frage: Seit 9 Woche sind mein Lebensgefährte, türkischer Staatsbürger und ich Eltern einer kleinen Tochter. Die Kleine trägt den Nachnamen des Vaters, obwohl er bisher nicht sorgeberechtigt ist. Die Namensgebung erfolgte daher nach türkischem Namensrecht. Die Standesbeamte, sowie auch ein Mitarbeiter des Callcenters des türkischen Konsulates wies uns deutlich darauf hin, dass das Kind auch beim Konsulat angemeldet, bzw. registriert werden müsse, da sie automatisch beide Staatsbürgerschaften hätte. Der Vater, der jedoch selbst am liebsten schon gestern seine türkische Staatsbürgerschaft aufgeben möchte ist aber der Meinung, dass wir unsere Tochter nicht beim Konsulat anmelden brauchen, weil er ohnehin nicht möchte, dass sie beide Zugehörigkeiten erhält. Sein Bruder, auch Vater von zwei Kindern hätte das auch nicht getan. Mir, sowie auch meiner Tochter wird der Zugang zum Konsulat ohnehin verwehrt, also steht es außer Frage, selbst etwas zu unternehmen. Mir persönlich würde es auch nichts ausmachen, wenn sie keine doppelte Staatsbürgerschaft erhält, aber ich frage mich, ob diese Sache nicht irgendwelche Konsequenzen, Strafen etc. nach sich zieht. Insbesondere, weil zumindest das türkische Namensrecht angewandt wurde.
3 Antworten
Staatsangehörigkeit hat in den seltensten Fällen was mit wünsch dir was zu tun.
Euer Kind ist njun mal deutsch und türkischer Mehrstaater und das dauerhaft. Eventuell kann das Kind ijm Rahmen der einbürgerung des Vatrers mit ausgebürgert werden aus der türkischen.
Sie hat beide STA unabhängig von irgendwelchen Meldungen im Konsulat, unabhängig von irgemndwelchen Pässen.
Ihr lebt in Deutschland und somit gilt hier immer noch das deutsche und nicht das türkische Recht.
Nicht ganz richtig. Für die Staatsangehörigkeitr eines Kindes gelten: die Staatsangehörigkeitsgesetze der Länder dessen Sta die Eltern habenb und das Sta-Recht des Geburtslandes des Kindes
Sorry, vielleicht habe ich mich nicht gut ausgedrückt;) Sie hat bereits nach türkischem Recht ihren Namen erhalten, das steht außer Frage. Die Frage ist eigentlich, ob was passiert, wenn ihr Vater sie nicht im türkischen Konsulat melden lässt. Sie existiert dann dort nicht. Vielleicht Erfährt das Konsulat aber von ihrer Existenz, weil sie eben den Namen nach türk. Recht erhielt. Z.B bei Heirat etc (immer wenn eine Namensänderung vorgenommen wird)
Die doppelte Staatsangehörigkeit dient dazu, das euer Kind später selbst entscheiden kann (mit 18) welche Staatsangehörigkeit es haben möchte. Versteh das jetzt nicht falsch, ich wünsche euch eine lange Partnerschaft, aber wenn ihr euch einmal trennen solltet, und dein Lebensgefährte in die Türkei zurückgehen sollte, ist es mit der zusätzlichen türkischen Staatsangehörigkeit leichter, Unterhaltsansprüche gegen den Vater durchzusetzen. Auch wenn dein Lebensgefährte Vermögenswerte in der Türkei hat, ist ein späterer Erbanspruch leichter durchzusetzen.
Eine Doppelstaatsangehörigkeit hat keinen Einfluß, wichtig ist wer das Sorgerecht hat, du kannst dich darüber informieren (Haager Rückführungsübereinkommen). Wenn dein Lebensgefährte auf der Geburtsurkunde als leiblicher Vater eingetragen ist , wird auch das Ausländeramt hierüber informiert, die werden deinen LOebensgefährten dann auffordern einen Pass für das Kind vorzulegen.
Die Ausländerbehörde ist für Ausländer zuständig! Das Kind ist mehrstaater, zählt in Deutschland wie jeder Mehrstaater als Deutsch (die weitere Sta ist hier egal). Insofern fordert da niemand wen zu was auf
Kind kann sich irgendwann (im Falle mder Türkei mit 18 Jahren) entlassenm lassemn aus der türkischen, muss es aber nicht
Danke für die Informationen:) Also, dass er jemals dorthin zieht bezweifle ich, da er hier geboren, sowie auch schon seine Mutter und noch nicht einmal richtig türkisch spricht. Allerdings haben die angeblich tatsächlich Vermögen in der Türkei. Wie ist dies denn nun, wenn er sie im Konsulat nicht anmeldet? Denn ich habe dort ja keinen Zutritt. Ich möchte auch den Teufel nicht an die Wand malen aber wie wäre es rein rechtlich, sollte er theoretisch mit dem Kind in die Türkei gehen und es sozusagen entführen? Er hat hier keine Sorgeberechtigung. Hätte eine doppelte Staatsbürgerschaft des Kindes Einfluss auf diese Situation, sodass es in der Türkei legal wäre und man nichts ausrichten könnte?