GEZ anmelden - ab welchem Datum?

6 Antworten

3 wird dir kein Erfolg bringen. Irgendwann gibt es die Zwangsanmeldung rückwirkend ;).

Versuch es einfach mit 2. Mehr als Nein sagen können die nicht.

Suppenhuhn70  11.11.2014, 11:02

hab ich auch gemacht und es hat geklappt

LEXA2111 
Beitragsersteller
 11.11.2014, 11:08
@Suppenhuhn70

Na das ging ja schnell ^^

Ok. Das wäre auch meine bevorzugte Verfahrensweise gewesen. Ich bin ja generell auch bereit zu zahlen, hab aber eben wenig Lust etwa 200 Kröten nachzuzahlen xD.

2 wird definitiv klappen. Aber wehre dich. Leg das Geld zur Seite und Sitz das aus bis der beitrsgsbescheid kommt. Rechtsschutz übernimmt die Anwaltskosten.

Hallo,

bei mir hat 2) problemlos geklappt. Das sollte also bei dir auch kein Problem sein. Ich hoffe du hast erfolg damit.

Einige klagen auch dagegen, weil sie es nicht einsehen. Dabei muss man aber einen langen Atem und relativ viel Geld haben, um das durchzustehen.

So wie du das machst, machen das sicherlich die meisten Leute. Also keine Sorge! Das ist sowieso eine ziemliche Sauerrei mit der Gebühr. Man muss den nicht noch mehr Geld in den Rachen werfen

Liquice

Den Brief kannst Du getrost ignorieren, denn die GEZ gibt es nicht mehr. Es gibt nur noch den Beitragsservice der Öffentlich-Rechtlichen. Und anmelden musst Du Dich beim Einwohnermeldeamt. Für Deine Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Wer dies tut, ob Du oder Deine Freundin, ist unerheblich.

ChrisDeMarco  11.11.2014, 11:27

Ihnen ist schon klar, das dem Fragesteller im schlimmsten Falle eine erhöhte Nachzahlung droht, nur weil sie sagen, das er den Brief "getrost" ignorieren kann?

Der Beitrag muss definitiv gezahlt werden und auf den Brief würde ich auch antworten, denn sonst wird einfach ein Datum festgelegt und man muss wieder Zeit in diese Angelegenheit investieren.

Außnahmen sind natürlich z.B. Familienmitglieder oder Personen die von ALG 2 leben.

CrazyDaisy  11.11.2014, 11:28
@ChrisDeMarco

Einen Brief, der von der GEZ kommt, kann man ignorieren, da es diese Institution schlicht und einfach nicht mehr gibt. Wenn im November 2014 ein Brief von der GEZ ins Haus flattert, kann es sich nur um ein Schreiben von Betrügern handeln.

Ansonsten steht es auch jedem Menschen frei, meine Ratschläge zu ignorieren.

CrazyDaisy  11.11.2014, 11:32
@CrazyDaisy

Die Schreibweise Gay EZ spricht übrigens auch nicht unbedingt für ein seriöses Schreiben, finden Sie nicht, Mr. DeMarco? Das hätte sich nicht mal die alte Gebühreneinzugszentrale erlaubt. Ich tendiere dazu, das Ganze für einen Scherz zu halten.

ChrisDeMarco  11.11.2014, 11:41
@CrazyDaisy

Viele Personen nennen eben diesen Beitragsservice immer noch GEZ , darum muss man nicht direkt davon ausgehen, das es ein Schreiben von Betrügern ist.

Natürlich steht jedem Menschen frei, welche Ratschläge er gibt oder welche Ratschläge er annimmt, allerdings können einige Ratschläge für den Fragesteller auch eher contraproduktiv sein, das wollte ich damit nur zum Ausdruck bringen.

CrazyDaisy  11.11.2014, 11:45
@ChrisDeMarco

Ich würde jedenfalls nicht antworten, wenn mir eine Institution namens GayEZ schreiben würde. Dabei habe ich gottweiß nichts gegen Homosexuelle, das muss mal klargestellt werden.

ChrisDeMarco  11.11.2014, 11:52
@CrazyDaisy

Sinn für Humor scheinen Sie ja zu haben, wobei es sich nicht um die GayEZ handelt sondern um die G(ay)EZ. Das wiederum ist ein sehr großer Unterschied, welchen man beachten sollte.

CrazyDaisy  11.11.2014, 11:53
@ChrisDeMarco

Ach so, ja dann! Das hatte ich leider überlesen! Die G(ay)EZ ist ein seriöses Unternehmen, da bin ich mir sicher!

ChrisDeMarco  11.11.2014, 12:02
@CrazyDaisy

Sie wissen genau worauf ich hinaus wollte, auch wenn Sie versuchen es durch Ihre scherzhaften Antworten zu "kaschieren". :)

Sebbel2  11.11.2014, 11:09

Quatsch. Anmelden muss man sich weiterhin beim Beitragsservice...

Die Einwohnermeldeämter stellen lediglich ihre Daten zur Verfügung. Womit dann solche Briefe verschickt werden.

CrazyDaisy  11.11.2014, 11:10
@Sebbel2

Womit klar ist, dass nicht "die Wohnung angemeldet werden" muss. Es muss nur klar sein, wer den Beitrag zahlt - für die existierende, angemeldete Wohnung. Vorher hat die Freundin bezahlt - nun muss der Herr selbst zahlen. Die Wohnung gab es ja schon vorher, als beide noch zusammen wohnten.

jedes Meldedatum wird beim Einwohnermeldeamt festgehalten. Diese Daten bekommt die ehemalige GEZ. Beitragspflicht besteht für jeden ab dem 01.01.2013. Somit kann die ehemalige GEZ auch OHNE Anmeldung zurückrechnen. Anmelden muss man sich weil, die EhemaligeGEZ nicht weiß wer in derselben Wohnung lebt, denn nur einer muss zahlen. Die ehemalige GEZ KÖNNTE sogar ein Bußgeld von in nicht unerheblicher Höhe erlassen, wenn man dieser Meldepflicht nicht nachkommt. Alle Gerichtsverfahren gegen die ehemalige GEZ sind im Sande verlaufen, weil es eben Staatsfernsehen ist! Eine Klage würde ein Vollstreckungsverfahren auch nicht aussetzen.