Kann ich meinem Vermieter eine Wohnungsvermessung in Rechnung stellen

3 Antworten

enn die Wohnung um 25 % kleiner ist, hast Du Anspruch auf Mietminderung. Wenn Du dazu eine Architektin brauchst, um das auszumessen und eine beauftragst, wirst Du diese Arbeit selbst bezahlen müssen, da Du der Auftraggeber bist und Du selbst das Fachwissen mitbringst, um eine Wohnung zu vermessen.

Kommt es darüber oder über die Mietminderung zu einem Streit, der vor Gericht ausgetragen werden muss, ist die selbst in Auftrag gegebene Vermessung nutzlos, da das Gericht immer einen neutralen gerichtlich bestellten Sachverständigen beauftragen will. Den zahlt dann zwar der Verlierer oder es wird irgendwie eine Kostenteilung vereinbart, aber viel teurer ist das auf jeden Fall. Also miss selbst aus, dokumentiere die Messergebnisse in einer Skizze und setz Deine Forderung nach Reduzierung der Miete + ggf. Rückerstattung durch. Vielleicht brauchst Du dafür sowieso einen Rechtsanwalt. Dann ist das Geld besser dort angelegt, als bei einer Architektenkollegin, die letztlich auch nicht mehr kann, als Du selbst, oder?

dass ich eine Architektin beauftrage, damit diese meine Wohnung noch einmal vermisst

Und hat praktischerweise Dir gleich Namen und Anschrift gegeben;-)

Wenn Du der Meinung bist das die Wohnung kleiner als angegeben ist mußt das auch nachweisen. Such Dir aber selbst jemand der das macht.

25 % sind eine ganze Menge. Bist Du sicher auch alle richtig gemessen zu haben? z. B. auch die Besen-/Abstellkammer in der Wohnung und, falls vorhanden, Balkon oder Terrasse?

Tonality 
Beitragsersteller
 13.05.2013, 19:34

nene das nicht ;)...die hab ich mir schon selber ausgesucht :)

ja ich bin mir sicher, schreibe gerade meine bachelorarbeit in architektur, aufmaß nehmen sollte da hoffentlich kein problem darstellen ;)

meinst du denn auch, dass ich das geld zurückfordern kann?

Würde ich auf jeden Fall machen!