Mietvertrag unterschrieben! Vermieter will mir doch nicht mehr die Wohnung geben!
Ich habe am 22.08.2013 einen Mietvertrag abgeschlossen! Der Vermieter will mich jetzt jedoch nicht in die Wohnung lassen! Er will mir die Wohnung einfach nicht geben!
Mietvertrag ist abgeschlossen und vollständig unterschrieben! Was hab ich für Rechte? Was kann ich machen?
7 Antworten
Mietvertrag ist abgeschlossen und vollständig unterschrieben!
Wenn Du einen vom Vermieter unterschrieben Mietvertrag hast, dann hast Du einen gültigen Mietvertrag.
Der Vermieter will mich jetzt jedoch nicht in die Wohnung lassen! Er will mir die Wohnung einfach nicht geben!
§ 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
Was hab ich für Rechte? Was kann ich machen?
Der Vermieter muss Dir die Wohnung geben, stelllt er Dir die Wohnung zum Mietbegeginn nicht zur Verfügung, so kannst Du ihn auf Schadenersatz verklagen, z.B. für Kosten zur Lagerung der Möbel und die Kosten für eine Ersatzunterkunft.
Es sind durchaus Umstände denkbar, unter denen der Vermieter im Recht sein könnte, aber wie sollen wir dies anhand der knappen Beschreibung bewerten?
Der Vermieter wird seine Weigerung ja vermutlich irgendwie begründet haben, oder? Sind dir außerdem irgendwelche Ereignisse oder Umstände bekannt, die ihn dazu bewogen haben könnten?
OK, das ist sicher kein Umstand, der ihn von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung befreien könnte.
Der Vermieter müsste dir ordentlich fristgemäß kündigen. Dazu muss er ein berechtigtes Interesse haben und dieses in seiner schriftlichen Kündigung darlegen (§ 573 BGB) und die jeweiligen Fristen beachten.
Ab wann beginnt der Mietzeitraum? Wenn er in der Zukunft liegt, aber er jetzt bereits ernsthaft und endgültig die Übergabe verweigert (schriftlich oder unter Zeugen!), kannst du dir eine andere gleichwertige (eventuell teurere) Wohnung, übergangsweise auch ein Hotel/Pension, suchen und die Erstattung der Mietpreisdifferenz von ihm als Schadenersatz verlangen, sowie alle weiteren osten, die dir dadurch entstehen (Anwalt, Einlagerungskosten, bereits bestellte Einbaumöbel, ...). In diesem Fall ist es ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Ab dem 1.09. ! Kriege ich das Geld direkt vom VM? Oder muss ich erst zum Anwalt...
Kriege ich das Geld direkt vom VM?
Wenn er das zahlt ...
Deinem neuen Vermieter musst du die volle Miete zahlen. Die Mehrkosten musst du von dem abgesprungenen Vermieter zurückholen. Wenn der auf Aufforderung hin nicht freiwillig zahlt, bleibt dir nur gerichtliches Mahnverfahren und dann ggf. Klage, da wird vermutlich ein Anwalt erforderlich werden (den du auch erst einmal bezahlen musst und die Erstattung vom Vermieter eintreiben).
Kriege ich das Geld direkt vom VM?
Das wirst Du erst mal selbst zahlen und dann einklagen müssen.
Deinem neuen Vermieter musst du die volle Miete zahlen.
Aber nur wenn dieser die Wohnung auch zur Verfügung stellt.
und dann einklagen müssen.
Na, erst einmal einfordern. So wie sich die Sache darstellt, ist sie rechtlich ziemlich eindeutig und ich vermute, er wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf eine Klage ankommen lassen.
Damit ist der Vermieter der Ersatzwohnung gemeint. Saintluxury wird ja wohl kaum zwei Mal so ein Pech mit dem Vermieter haben.
Wenn der Mietvertrag geschlossen ist, kann er nur durch eine ordentliche Kündigung wieder aufgehoben werden. Der Vermieter wäre also zum Schadensersatz verpflichtet.
Ausnahme:
Du hättest vertragsrelevante Umstände arglistig verschwiegen. (z.B. Zahlungsunfähigkeit)Was kann man unter 'Schadenersatz' verstehen?
Schadensersatz ist der Ersatz des dir dadurch entstandenen Schaden, zum Beispiel die Kosten für eine Unterkunft, weil er dich nicht in die Wohnung gelassen hat, die Einlagerung der Möbel, erhöhte Fahrkosten usw.
Du hast das Recht ab Vertragsbeginn über die Wohnung zu verfügen.
Verweigert der VM das kannst Du ihn schadenersatzpflichtig machen.
Z. B. Kosten der Einlagerung des Hausrates und der Unterkunft.
Aber keine Luxusherberge beziehen, denn erst mal mußt Du zahlen und ob Du das Geld vom VM erstattet bekommst kann dauern, wenn überhaupt.
Da Du einen gültigen Mietvertrag hast, muss er Dir die Wohnung zum vereinbarten Mietbeginn überlassen. Ansonsten bleibt Dir nur der Gang zum Anwalt.
Der Gang zum Anwalt ist klar. Was hätte ich für Rechte? Könnte ich mich solang ich keine Wohnung habe in ein Hotel begeben, und der Vermieter muss dann die Kosten zahlen?
Das solltest du VORHER mit einem Anwalt besprechen.
Der Vermieter hatte wohl letztes Jahr Prrobleme mit den Heizkosten mit einem anderen Mieter. Und jetzt befürchtet er das er jetzt, wo er einen Mieter mehr hat, noch mehr Probleme haben könnte. Aber er hat ja den Vertrag unterschrieben!