Muss ein neuer Mietvertrag akzeptiert werden?
Hallo,
ich wohne seit ca 8 Jahren in einer Wohnung in einem 2Parteien Haus (beide vermietet). Der Mietvertrag wurde jedoch nur auf 4Jahre ungültig befristet (als Grund wurde "Verkauf des Hauses" angegeben).
Der Mietvertrag läuft auf mich und meine damalige Freundin, diese ist aber schon vor ein paar Jahren ausgezogen (Vermieter wurde informiert) und seit kurzem wohnt nun meine jetzige Freundin bei mir in der Wohnung.
Nun möchte der Vermieter aufgrund dieser Änderung und der Tatsache das der Mietvertrag "befristet" war einen neuen Mietvertrag machen.
Muss ich das akzeptieren? Der Mietvertrag wurde ja ungültiger weise befristet, der Grund "Verkauf des Hauses" zählt ja nicht.
6 Antworten
Wenn der Befristungsgrund nicht mehr vorliegt, dann kann der Mieter eine Verlängerung des Vertrags auf unbestimmte Zeit verlangen.
Bzw. wenn der Grund nicht wirksam war, liegt automatisch ein unbefristetes Mietverhältnis vor.
Nun möchte der Vermieter aufgrund dieser Änderung und der Tatsache das der Mietvertrag "befristet" war einen neuen Mietvertrag machen.
Akzeptieren musst Du das nicht. Ich weise aber darauf hin, dass Du keinen Rechtsanspruch darauf hast, dass deine Freundin in den Vertrag genommen wird.
Und mal wieder beweist sich, dass Mietverträge mit mehr als einem Hauptmieter "Teufelszeug" sind :-).
Per se ist ein neuer, unbefristeter Vertrag zustande gekommen durch die stillschweigende Duldung. Es ist aber kein neuer Mietvertrag mit dir als alleinigen Hauptmieter zustande gekommen, sondern eigentlich eine Wandlung des alten, befristeten in einen unbefristeten Mietvertrag mit dir und deiner Ex als Hauptmieter.
Ein neuer Mietvertrag, natürlich unter Einbeziehung der sich aus dem altem Mietvertrag ergeben Kündigungsfristen, könnte helfen, dieses KuddelMuddel aufzulösen.
Ein Einverständnis deiner Ex in die Kündigung des alten Vertrages ist übrigens justiziabel, also per Gericht durchsetzbar, wenn sie nicht will.
Empfehlenswert ein Vorvertrag, der Quid quo pro festlegt; also Kündigung des Altvertrages nur gegen Ausfertigung eines neuen Mietvertrages, dessen Konditionen natürlich festzulegen sind bzw. die Duldung einer fristgerechten Kündigung des Altvertrages, wenn im Gegenzug der Neuvertrag abgeschlossen wird.
Meine Empfehlung
Neuvertrag mit dir als alleinigen Hauptmieter und deiner jetzigen Freundin als Untermieterin. Für den Fall, dass du tot umfällst kann man sehr wohl die Klausel aufnehmen, dass der Mietvertrag an deine Freundin übergeht ... völlig rechtsfest setzt du sie als Erbin des Mietvertrages in dein Testament ein.
Und für alles andere sind schlicht die Infos zu dünn.
Nein. Das Argument des Vermieters ist ohne Bedeutung, da der Mietvertrag längst in einen unbefristeten übergegangen ist. Du musst das nicht akzeptieren. Dein Mietvertrag ist weiterhin gültig.
Du kannst einen neuen Vertrag machen, wenn du das möchtest und darin einen Vorteil siehst für dich. Allerdings muss hierbei auch deine Ex-Freundin mit unterschreiben. Sie ist nach wie vor Vertragspartnerin, obwohl sie nicht mehr dort wohnt.
Der Befristungsgrund ist längst abgelaufen. Du und Deine Ex habt beide einen gemeinsamen Mietvertrag der ganz normal unbefristet läuft.
Dem Wunsch des Vermieters, dass ein neuer Mietvertrag gemacht wird, steht entgegen, dass Deine Ex zustimmen müßte. Ihr könnt nicht einfach diesen immer noch gültigen Mietvertrag ohne schriftliche Zustimmung Deiner Ex ändern.
Was auch immer Ihr ohne diese Zustimmung machen würdet, wäre nicht gültig.
Stell Dir mal folgende Situation vor, auch wenn man es nicht gerne tut:
Du machst mit Deiner neuen Flamme einen Mietvertrag für diese Wohnung mit Deinem Vermieter und scheidest bald danach aus dem Leben.
Weil Deine Ex immer schon gefunden hat, dass die Wohnung, die Sie Dir zur alleinigen Nutzung überlassen hat, eigentlich viel schöner und viel günstiger ist, als ihre neue, bittet sie nun Deine neue Freundin, die eigentlich auch gerne darin wohnen würde, auszuziehen, da sie die älteren Rechte hat.
Ich wage jetzt nicht, mir auszumalen, was das für eine Auseinandersetzung gibt, wenn nun beide Frauen absolut auf ihrem Recht bestehen würden.
Letztendlich wäre der Vermieter der Schuldige, denn er hätte in diesem Moment die Wohnung zweimal gleichzeitig vermietet und die Mieterin, die die Wohnung nicht nutzen kann, müßte er ggf. entschädigen.
Da die Befristung nicht rechtskonform erfolgt ist, ist sie faktisch nicht existent. Der Vermieter kann sich also nicht auf sie berufen. Dein Originalmietvertrag läuft also unverändert (unbefristet) weiter, ein neuer ist nicht erforderlich und deshalb nicht zu unterschreiben.