wer bezahlt den gutachter?

4 Antworten

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Dein Vermieter muß dir die Kosten des Gutachters erstatten!

Sollte dein Mietvertrag er sei kurzer Zeit bestehen hast beste Chancen, denn es bezahlt der Unterlegene , in diesem Fall dein Vermieter. ( 10%-tige Schmerzgrenze der Hinnahme) und hier sind es 24 %. Ebenso hat Anspruch auf die Rückerstattung der überzahlten Kaltmiete ( Mietzins).

Sollte er dennoch widerspenstig sein, mußt halt einen ZP ( Mietrecht ) anstrengen, der ohne Zweifel zu deinen Gunsten ausgeht. Und dann wird dein Vermieter nicht nur die Kosten für den Gutachter übernehmen müssen sondern auch die deines Rechtsanwaltes ( Rechtsbeistand) sowie die Rückerestattung der Überbezahlung und ein Kürzung und Herabsetzung der Kaltmiete akzeptieren.

Dieser Prozeß ist so gut wie gewonnen ! siehe Link

http://www.focus.de/immobilien/mieten/falsche-wohnflaeche_aid_63915.html

Ich würde sagen, der Vermieter, da es sich um Täuschung handelt. Rede mit ihm und sage, dass du keine rechtlichen Schritte möchtest, sondern nur dein Recht! Wenn es zu einer Verhandlung kommt, wirst du es vorlegen müssen. Zieh es aber ducrch. Du bekommst einen Haufen zurück!

Gruß

Kuno33  04.08.2013, 23:45

Die Chance würde nur bei einem erfolgreichen Strafprozess bestehen.

stefanb83  04.08.2013, 23:48
@Kuno33

Das ist kein Straf-, sondern ein Zivilprozess. Vielleicht kann man sich ja außergerichtlich einigen. Rede mit deinem Vermieter, er ist im Unrecht! Hast du einen anwalt oder gar eine Rechtschutzversicherung? Dan lass ihn das machen.

Gruß

timeless62 
Beitragsersteller
 04.08.2013, 23:50
@Kuno33

er hat mir einen teil der miete zurückbezahlt. aber eben nicht alles. er hat die miete quasi rückwirkend erhöht, da er meinte der ehemalige eigentümer des hauses hätte den mietzins zu niedrig angesetzt.

timeless62 
Beitragsersteller
 04.08.2013, 23:52
@stefanb83

rechtschutz nein. aber ein anwalt wird es wohl richten müssen, falls der vermieter nicht mit sich reden lässt.

stefanb83  04.08.2013, 23:53
@timeless62

Das its nicht rechtens. Du kannst rückwirkend nicht die Miete erhöhen. Dann geh zum Anwalt! Du bist im Recht!

QTReiner  05.08.2013, 00:01
@Kuno33

Sollte dein Mietvertrag er sei kurzer Zeit bestehen hast beste Chancen, denn es bezahlt der Unterlegene , in diesm Fall dein Vermieter. ( 10%-tige Schmerzgrenze der Hinnahme)

Sollte er dennoch widerspenstig sein mußt halt einen ZP ( Mietrecht ) anstrengen, der ohne Zweifel zu deinen Gunsten ausgeht. Und dann wird dein Vermieter nicht nur die Kosten für den Gutachter übernehmen müssen sondern auch die deines Rechtsanwaltes ( Rechtsbeistand)

Dieser Prozeß ist so gut wie gewonnen ! siehe Link

http://www.focus.de/immobilien/mieten/falsche-wohnflaeche_aid_63915.html

Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Besser wäre es gewesen, das Gericht hätte einen Gutachter beauftragt. In diesem Fall hätte der Verlierer des Prozesses den Gutachter üblicherweise bezahlt. So hast Du evtl. auch noch Chancen, aber es ist keineswegs sicher, dass Du dem Vermieter die Kosten anhängen kannst. 24% weniger Fläche ist allerdings ein starkes Stück!

timeless62 
Beitragsersteller
 04.08.2013, 23:47

das stimmt, selbst der gutachter hat gestaunt. der vermieter hat die innenwände und außenmauern als wohnfläche mitberechnet.

Du hast den Auftrag gegeben , ergo musst auch du zahlen..