Kann ich meine Mitbewohnerin beim Einwohnermeldeamt melden?
Hey Leute, ich habe eine Mitbewohnerin die auf die schlaue idee gekommen ist sich nicht umzumelden um keine GEZ zu bezahlen, nun ist es so, das ich GEZ zahle und zwar den vollen brtarg ganz allein. Ich hab sie schon mehrfach darauf angesprochen das sie mir ihren anteil dazu geben soll aber sie weigert sich. (Ja sie ist beitragspflichtig, sie bezieht kein bafög und verdient geld) Nun die frage, kann ich sie einfach beim Einwohnermeldeamt melden mit meiner abschrift vom Mietvertrag in dem sie ja auch aufgeführt ist, damit sie dann post von der GEZ bekommt und sich aussucht ob sie alles alleine zahlen will oder mir die hälfte dazu gibt. Wie sieht es rechtlich dabei aus ? Kann ich das ohne bedenken so machen wie oben beschrieben ohne das ich mir da selber ein Bein stelle ?
13 Antworten
Wenn sie umzieht, muss sie sich innerhalb von zwei Wochen ummelden. Tut sie dies nicht, riskiert sie ein Bußgeld.
Du kannst sie natürlich anschwärzen, aber ob das für ein Zusammenleben das richtige Signal ist, wage ich anzuzweifeln. Ich würde eher noch mal ein ernstes Gespräch mit ihr suchen.
Vielleicht ist das hier ein Anreiz:
In dem überarbeiteten Meldegesetz, das ab November 2015 bundesweit Gültigkeit hat, wurden die Bußgeldhöhen deutlich erhöht. Terminüberschreitungen können mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind laut Absatz 3 sogar Geldbußen bis zu fünfzigtausend Euro möglich.
Die Gute riskiert 2 Strafen, a) beim Ordnungsamt und b) bei der GEZ.
Was sagt denn der Vermieter dazu?
Für mich wäre die Sache klar. Wer nicht zahlt, darf nicht gucken. Der würde ich den Zugang nicht geben.
Bei der GEZ riskiert sie keine Strafe. Wie die anderen schon geschrieben haben, gilt die GEZ Blutgebühr für die Wohnung, nicht für den Bewohner.
Der Rundfunkbeitrag (anders als die GEZ-Gebühr, die es längst nicht mehr gibt) ist je Haushalt zu zahlen. Wenn deine Mitbewohnerin also zu deinem Haushalt gehört, muss sie keinen Beitrag zahlen.
Beim EMA muss sie sich zwingend binnen 2 Wochen persönlich unter Vorlage des PA und der Wohnungsgeberbescheinigung anmelden. Wenn nicht, gibt es ein saftiges Ordnungsgeld.
Für dich ist wichtig, dass du von deinem Vermieter die Zustimmung dafür vor dem Zuzug beantragst und er diese auch erteilt. Ohne könnte er dir wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte den Mietvertrag kündigen.
Ich hab sie schon mehrfach darauf angesprochen das sie mir ihren anteil dazu geben soll aber sie weigert sich. (Ja sie ist beitragspflichtig, sie bezieht kein bafög und verdient geld)
damit sie dann post von der GEZ bekommt und sich aussucht ob sie alles alleine zahlen will oder mir die hälfte dazu gibt.
Eine Wohnung – ein Beitrag. Für eine Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro pro Monat zu entrichten, egal wie viele Personen dort leben.
Das heißt, die Meldung an das
Wenn Du sie ummeldest wird sie ein Bußgeld zahlen müssen. Die Höhe ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich und hauptsächlich davon abhängig, wie lange der Umzug her ist.
Evtl. bringt dich die Anzeige beim Meldeamt wirklich weiter. Allerdings entwickelt sich dann Euer Verhältnis wohl noch schlechter als es jetzt schon ist. Deine Mitbewohnerin bekommt dann wohl erst einmal ein Bußgeld vom Meldeamt. Anschließend bekommt sie auch einen Brief vom Beitragsservice, sie kann darauf aber antworten, dass du für die Wohnung schon zahlst. Dafür benötigt sie allerdings deine Beitragsnummer. Nur wenn sie die noch nicht kennt, kannst du evtl. Erfolg haben. Dann bliebe sie nämlich voll beitragspflichtig, weil sie nicht nachweisen kann, dass für eure Wohnung schon bezahlt wird. Und das ist natürlich noch schlechter, als wenn sie dir die Hälfte zahlt.
Dazu ist sie allerdings auch so gesetzlich verpflichtet: Die beitragspflichtigen Bewohner einer Wohnung sind nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nämlich sog. Gesamtschuldner. D. h. dass derjenige, der die von allen geschuldete Zahlung leistet - in diesem Fall du - nach § 426 BGB einen Ausgleichszahlungsanspruch gegen die anderen Mitbewohner hat. Du kannst also tatsächlich die Hälfte der von dir gezahlten Rundfunkbeiträge von deiner Mitbewohnerin fordern, auch wenn du sie nicht beim Meldeamt verpfeifst. Wenn sie deiner Forderung aber dennoch nicht nachkommt, musst du ihr entweder einen Mahnbescheid schicken oder sogar klagen. Auch das wird allerdings Euer Verhältnis zueinander nicht gerade verbessern. Aber vielleicht genügt es ja schon, wenn du ihr die Klage androhst.