GEZ für ausgezogenen Partner?
Hallo,
bei der Recherche zum Thema fällt mir auf, dass sich mein Fall x-beliebig wiederholt:
Wir zahlen in dem Glauben, dass es für unsere Wohnung ist, treu unsere Beiträge und die Ex-Partner lassens laufen. Melden sich nicht um oder nur Adresse - keine Konto-Nr.
Enttäuschend nur ist, dass ich das jetzt auf dem Rechtsweg einklagen muss und die GEZ trotz Nachweis der Tatsachen keine Umbuchung vornimmt. Mein Ex hat sich bei der GEZ gar nicht angemeldet. Durch die Ummeldung des Einwohnermeldeamtes hat die GEZ die Adressänderung vorgenommen aber keine weiteren Tatbestände geklärt (wer ist in der verbleibenden Wohnung, stimmen seine Kontodaten noch etc. etc....). Seine fehlenden 367,50 € Gebühren werden mir treuem Zahler nochmals in Rechnung gestellt. Sein Konto ist sauber. Frechheit! Ich habe mich jetzt bis zum Verwaltungsrat inkl. Vorsitzende Frau Dr. Katrin Vernau hochgeschrieben, aber da ist nichts zu machen. Beschämend für eine öffentlich rechtliche Behörde. Parallel dazu bin ich beim Anwalt und fordere das - zzgl. ausstehenden Kindesunterhalt - von meinem Ex jetzt auf dem Rechtsweg ein. Er ist nicht arm - nur berechnend.
Ich recherchiere gerade, ob sich das Privatfernsehen in irgendeiner Form dafür interessiert. Bei der Internetsuche finde ich viele solcher Fälle - also gerne her damit.
LG, Beate ;o)
5 Antworten
Deine Frage ist unverständlich. Es ist unerheblich, ob Dein Partner aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist, wenn Du sie nach die vor bewohnst. Du zahlst den Rundfunkbeitrag pro Wohnung. Siehe auch:
https://www.ummelden.de/gez-umzug-gez-anmelden/
Wieso werden seine Beiträge Dir noch einmal in Rechnung gestellt?
Das Bürgeramt kann keine weiteren "Tatbestände" klären, die geben bei jeder Anmeldung Adressdaten an den Beitragservice weiter. Die Klärung der Sachlage erfolgt dort.
Ich würde den Online-Formular-Service nutzen und die Situation zunächst einmal melden.
Ja, gut. Verstehe. Doch dann ist es ja im Grunde eine Sache der falschen Kontoverbindung. Das solltest Du mit einer Änderungsmitteilung eindeutig klären können und das Geld wird Dir, falls zuviel gezahlt, sicherlich in Kürze zurückerstattet.
das Geld wird Dir, falls zuviel gezahlt, sicherlich in Kürze zurückerstattet.
Nein, ganz sicher nicht. Haftbar wäre zivilrechtlich nur der Exmann, nicht die Behörde, denn die hat nichts falsch gemacht.
Meine Erfahrungen widersprechen Deinen Einschätzungen. Ist der Sachverhalt eindeutig geklärt, dann werden zu unrecht eingezogene Gebühren erstattet. Mit "Zivilrecht" hat das rein überhaupt nichts zu tun. Es geht um eine Fehlerkorrektur bei der Zahlungsquelle. Die ist aufgrund eines Informationsmangels seitens der Behörde falsch zugeordnet worden. Jede Behörde in Deutschland ist verpflichtet unzulässige Bescheide zu korrigieren und deshalb selbstverständlich Gebühren zu erstatten.
Meine Erfahrungen widersprechen Deinen Einschätzungen.
Aha.
Ist der Sachverhalt eindeutig geklärt, dann werden zu unrecht eingezogene Gebühren erstattet.
Das ist zweifellos richtig, trifft nur hier nicht zu.
Mit "Zivilrecht" hat das rein überhaupt nichts zu tun.
Doch.
Es geht um eine Fehlerkorrektur bei der Zahlungsquelle
Nein, sondern alleine darum, dass der Ehemann beim Auszug keine andere Kontoverbindung angeben hat. Da zu diesem Zeitpunkt beide Eheleute Gesamtschuldner der Beiträge waren, und die Ehefrau es versäumt hat, zeitnah selbiges durch Kontrolle ihrer Kontoauszüge festzustellen, sind die Bescheide rechtskräftig und die erfolgten Einzüge ebenfalls.
Eben nicht
Da ist bei euch sicher einiges schief gelaufen: Wenn ich es richtig verstanden habe, war dein Mann beim Beitragsservice angemeldet, aber die Beiträge wurden mit deiner Zustimmung von deinem Konto abgebucht. Dann ist er ausgezogen und hat dich für seine neue Adresse weiter zahlen lassen.
Ich glaube zu verstehen, warum du nicht schon nach der ersten Abbuchung dagegen Widerspruch eingelegt hast. Du dachtest, da wird für deine Wohnung abgebucht und hast nicht mehr daran gedacht, dass ja dein Ex angemeldet ist und nicht die Wohnung oder du. Da hast du leider eben falsch gedacht.
Leider ist das keine Gemeinheit des Beitragsservice, sondern erst einmal eine Gemeinheit deines Ex, dich für seine neue Wohnung zahlen zu lassen. Zweitens ist es leider auch ein Fehler von dir, weil du nach seinem Auszug die notwendige Kontrolle der Bankauszüge unterlassen hast oder zumindest die Abbuchungen nicht deutlich hinterfragt hast.
Rechtlich ist die Sache eigentlich klar: Dein Ex ist auf deine Kosten rechtsgrundlos um die von dir für ihn gezahlten Rundfunkbeiträge bereichert und du kannst sie daher von ihm einfordern.
Beim Beitragsservice sollte inzwischen die Abbuchung zu gunsten der Beitragsnummer deines Ex von dir gestoppt sein und du selbst hast inzwischen eine Rechnung für die in der Vergangenheit für deine Wohnung angefallenen Rundfunkbeiträge erhalten.
Eine Frage ist allerdings, ob du nach § 10 Abs. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag einen Erstattungsanspruch gegen den Beitragsservice bzw. die dahinter stehende Rundfunkanstalt des WDR hast. Das wäre dann der Fall, wenn du die Beiträge ohne rechtlichen Grund entrichtet hast. In jedem Fall sind die Rundfunkbeiträge auf deine Kosten geleistet worden. Tatsächlich hast du die bezahlten Rundfunkbeiträge, obwohl du sie zugunsten einer fremden Beitragsnummer geleistet hast, mit Rechtsgrund geleistet. Das ist leider für Nichtjuristen schwer zu verstehen, du kannst aber deinem Anwalt sagen, er solle in der 4. Auflage des Beck'schen Kommentars zum Rundfunkrecht von Binder, Vesting unter § 10 Rn. 17 RBStV letzter Spiegelstrich nachlesen. Letztlich liegt der Rechtsgrund darin, dass du deine Kontoauszüge nicht ausreichend kontrolliert und damit ein wirksames Beitragsverhältnis zugunsten deines Ex begründet hast.
Danke für die gute Antwort.
Ich kontrolliere immer meine Kontoauszüge und führe sogar eine Haushaltskasse. Ich bin schlichtweg davon ausgegangen, dass die Abbuchung von meinem Konto weiterhin auch für meine Wohnung ist. Das der Beitrag personen - und nicht wohnungsgebunden ist, wusste ich nicht. Ich wusste nicht, auf wen das Konto lief und da die Zahlungen immer pünktlich abgebucht wurden, hatte ich keine Bedenken dass etwas nicht stimmen könnte.
Genau so ist es.
Bahnhof.
Aus dem Ganzen soll nun jemand schlau werden.
Scheinbar ist der Noch-Ehemann ausgezogen, und hat es bislang versäumt, sich beim Beitragsservice anzumelden mit anderer Konto Verbindung, richtig?
Demzufolge zieht der Beitragsservice konsequenterweise die fälligen Gebühren für die zweite Wohnung vom gleichen Konto ab wie für die Wohnung, in der die Noch-Ehefrau wohnt, richtig?
Hier läuft gar nichts falsch. Als Ehepaar seid ihr bis zur Scheidung Gesamtschuldner der Beiträge, wer diese aufbringt, ist rechtlich im Außenverhältnis irrelevant. Die auflaufenden Kosten sind aber zivilrechtlich durchsetzungsfähig gegen den Ehemann, und sollten daher auch im Rahmen der Scheidung entsprechend eingefordert werden.
Den Beitragsservice geht euer Rosenkrieg nichts an, das ist eure Privatsache.
Ich weiß. Das Problem stellte sich nach der Scheidung. Die Sache liegt bei den Anwälten.
Ich würde der GEZ die Einzugsermächtigung entziehen, die werden sich schon bei deinem Ex melden.
Wenn du ALG2 Empfänger bist kannst du deinen Bescheid in Kopie zur GEZ schicken und wirst dann befreit für den Zeitraum wo dein Bescheid gültig ist.
Die GEZ hat kein LS-Mandat mehr. Ich überweise die laufenden Beiträge manuell. Forderungen stellen sie nur an mich. Ich habe - aus ihrer Sicht - ja für ihn bereits bezahlt. Eine Befreiung kann ich nicht stellen - ich arbeite in drei Jobs damit wir klar kommen.
Ist die GEZ denn auf dich angemeldet? Dann ist es dein Anschluss. Ansonsten kannst du der GEZ den Tipp geben das dein Ex keine GEZ zahlt da es seine GEZ Nummer ist und nicht deine. Wenn du dich selbst anmeldest bei der GEZ zahlst du nur noch für dich und nicht für deinen Ex.
Die Beitragsnummer lief auf seinen Namen. Die GEZ hat auf dem Amtsweg seine neue Anschrift erhalten und das Beitragskonto ohne Nachfrage umgemeldet. Er hatte sich noch nichtmal direkt bei der GEZ umgemeldet. Erst als ich zwei Jahre später mal anrief und meine Bankverbindung ändern wollte, flog alles auf. Ich erhielt eine neue Beitragsnummer und den Rückstand von zwei Jahren auf mein frisches Beitragskonto, obwohl ich nachweislich immer bezahlt habe. Ich hätte als Fürzahler seine Beiträge bezahlt aber meine natürlich nicht. Frechheit.
Da würde ich anwaltlich gegen vorgehen. Denn du hast brav bezahlt und wirst dennoch bestraft. Frage mal einen Anwalt der kann bestimmt helfen.
ja, liegt schon beim Anwalt ;o(
Na dann einfach abwarten. Du kannst es ja belegen daß du bezahlt hast.
Die Beitragsnummer lief auf seinen Namen.
Und genau da liegt der Hund begraben.
Die GEZ
Nein, sondern der Beitragsservice...
hat auf dem Amtsweg seine neue Anschrift erhalten und das Beitragskonto ohne Nachfrage umgemeldet.
Was ja auch richtig war. Es ist nicht die Aufgabe der Behörde, nachzuforschen, warum jemand umzieht.
Er hatte sich noch nichtmal direkt bei der GEZ umgemeldet.
Das war zwar sein Versäumnis, aber irrelevant im Kontext.
Erst als ich zwei Jahre später mal anrief und meine Bankverbindung ändern wollte, flog alles auf.
Dir hätte aber doch auffallen müssen, dass Du selbst nicht gemeldet warst!
Ich erhielt eine neue Beitragsnummer und den Rückstand von zwei Jahren auf mein frisches Beitragskonto, obwohl ich nachweislich immer bezahlt habe.
Stimmt, nur nicht für das Beitragskonto, welches auf die alte Wohnung lief.
Ich hätte als Fürzahler seine Beiträge bezahlt aber meine natürlich nicht.
Aber genau so war es ja auch. Aus welchem Grund du für einen Dritten von dem bekannten Konto die Rundfunkgebühren bezahlt hast, geht ja den Beitragsservice nichts an. Diese verauslagten Kosten musst du zivilrechtlich von deinem Exmann einfordern, wobei ich fürchte, dass mindestens zwei Beitragsjahre vermutlich bereits verjährt sind.
Ohne Worte 😞
Der GEZ das LS-Mandat zu entziehen ist sinnlos, denn die gibt es seit 2013 nicht mehr.
Die neue Bezeichnung ist zu lang und deswegen noch immer umgangssprachlich GEZ.
Dann ist es trotzdem umgangssprachlich falsch.
GEZ GEZ GEZ GEZ GEZ
Ich habe noch nie diesen Müll bezahlt. Da ich gerne in bar zahlen möchte die aber keine Möglichkeit haben bar zu zahlen.
Herr/Frau Schlauberger wir bleiben wohl alle dabei und sagen weiterhin GEZ denn RFBAZD klingt Kakke.
Da ich gerne in bar zahlen möchte die aber keine Möglichkeit haben bar zu zahlen.
Reichsbürgergewäsch. Man lese
Nun, ich würde diese Kosten auch in die Scheidungsvereinbarung mit aufnehmen. Wenn man an dem einen Ende nicht weiterkommt, sucht man sich ein anderes.
Scheidung ist schon rum - das Problem stellte sich erst nach der Scheidung.
Ja, du zahlst den Beitrag pro Wohnung - dachte ich auch. Das Beitragskonto ist jedoch personenbezogen. Da das Konto auf meinen Mann lief wurden meine Zahlungen seinem Namen, seiner Beitrags-Nr. und somit seiner neuen Wohnung gut geschrieben. Ich hätte für meine Wohnung nichts bezahlt....
Ich habe bereits zig mal an die GEZ geschrieben und telefoniert. Ich habe Schriftverkehr bis zur Vorsitzenden des Verwaltungsaufsichtsrates. Nix zu machen. Frechheit und gleichzeitig beschämend für eine öffentlich-rechtliche Behörde.