Bei Bekannten wohnen, wie geht das (Mietvertrag, ohne Mietzahlung)?
Kann ich bei Bekannten einfach so einziehen? Mus sich etwas beachten? Bis auf, dass ich mich beim Einwohnermeldeamt melden muss, dass ich nun eine andere Adresse habe? Ich kann bei ihnen kostenlos wohnen. Ich muss nichts zahlen. Deshalb kann es doch auch gar nicht in Frage kommen einen Untermietvertrag oder ähnliches zu machen?
8 Antworten
gebe das beim Bafög-Amt so an und die ziehen Dir dann eine Mietpauschale ab.. da Du ja regelmäßige Geldzuwendung erhälst (Mieteübernahme)
die Meldebescheinigung reicht noch .. ab Nov. muß jeder Haus- /Wh.gungseigentümer alle Personen die da leben auch melden.. neues bundeseinheitliches Meldegesetz
Der Vermieter muss natürlich informiert werden, wegen der Nebenkosten.
Nur einen Lebensgefährten oder einen nahen Verwandten MUSS er dulden, wenn die Wohnung dadurch nicht überbelegt ist.
Für die Anmeldung bei der Stadt oder Gemeinde spielt es keine Rolle ob ein Mietvertrag vorliegt oder nicht.
Nachteil ohne Mietvertrag: Dann handelt es sich um eine Leihe und Du mußt, falls Du dazu aufgefordert wirst, dann die Wohnung unverzüglich verlassen.
Bei einem Mietvertrag hättest Du eine gewisse Sicherheit und die Vermieter müssten dann eine Kündigungsfrist beachten.
Allerdings gibt es auch hier Unterschiede, und zwar ob Du in ein möbliertes oder unmöbliertes Zimmer ziehst. Je nachdem greift dann bei den Kündigungsfristen § 573 c, § 573 a oder auch § 549 BGB.
Wenn die Bekannten selbst zur Miete wohnen ist zu beachten das sie, die Bekannten, den Vermieter um Erlaubnis fragen müssen ob Du einziehen darfst.
Ansonsten riskieren sie die Kündigung des Mietvertrages.
Damit Du im Streit oder so nicht einfach auf der Straße stehts wäre ein Untermietvertrag besser - Miete inkl. Strom Heizung etc könnte ja symbolisch 1€ sein
Bin kein Steuerexperte - aber ja, das könnte sein... Da sie aus Vermietung einnamen generieren könnten müssen sie sich zumindest annähernd an den Mietspiegel halten.. Da es aber keine Ein lieber Wohnung ist sondern nur ein Zimmer - muss das ein Steuerberater beantworten...
Grr mein Handy ..manchmal könnt ich es an die wand ...naja egal.. Einnahmen /Einliegerwohnung...
Okey danke, hat mir auf jeden Fall schon weiter geholfen.
Wegen Streitigkeit etc. muss ich mir keine Sorgen machen. Das ist auch nicht der Grund weswegen ich mich dafür interessiere. Ein Bafög-Amt hat mir gesagt, dass ich jetzt einen Untermietvertrag vorlegen muss, aber wenn es keinen gibt, kann ich folglich auch keinen vorlegen. Das einzige was ich denen geben kann, ist die Meldebescheinigung..
Dazu hätte ich auch noch eine Frage und wäre Ihnen dankbar, wenn sie weiter wissen!
Kann ich einen Untermietvertrag machen und als "Mietkosten" 1€ ansetzten ?
Und wenn ja, sind dann nicht auch meine Bekannten im Nachteil, weil sie diesen Untermietvertrag dem Finanzamt melden müssen?
Oder wie verläuft das ab?