GEZ Gebühren. Mitbewohner möchte nicht zahlen?

5 Antworten

Wenn er sich weigert, dann mache ihn auf die Rechtslage aufmerksam, dass er verpflichtet ist die Rundfunkgebühr anteilig zu zahlen. Ansonsten drohe ihm 1. damit, dass du ihn an die Rundfunkgebühren meldest und er dann die Gebühren für die 2 Jahre alleine zahlen muss (sofern sich sich die GEZ nicht von selber bei ihm meldet) und 2. wenn er sich dann immer noch immer weigert, dann drohe notfalls mit weiteren rechtlichen Schritten bis zu einer Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher und das für ihn dann immer nur eins wird teuerer. 

Es ist fraglich, ob du in einer WG wohnst. Der Rundfunkbeitrag wird für jede Wohnung erhoben. Ob du eine eigene Wohnung hast oder nicht, richtet sich nach der gesetzlichen Regelung in § 3 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Diese lautet: "Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann." Zu einer Wohnung gehört danach nicht notwendig ein Bad und eine Küche. Dein Zimmer könnte eine eigenständige Wohnung sein. Ob es das ist, hängt von der Beantwortung der 2. Voraussetzung (sog. neutrale Zugangsfläche) ab.

Wenn du jetzt selbst zu dem Schluss kommst, dass ihr zusammen eine Wohnung als WG bewohnt, dann hast du nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Verbindung mit § 426 Abs. 1 BGB einen anteiligen Ausgleichsanspruch. Dein WG-Partner muss danach die Hälfte des Rundfunkbeitrags an dich zahlen. Tut er das nicht, kannst du ihn am Amtsgericht verklagen oder gegen ihn einen Mahnbescheid erwirken.

Besser wäre natürlich, ihr würdet euch vorher einigen. Natürlich kannst du ihn dazu auch mit deiner Drohung bringen. Die Drohung ist m. E. nicht rechtswidrig, weil sie ein legitimes Ziel verfolgt.

Das was die Fage beinhaltet -GEZ- gibt es nicht mehr. Es gibt noch die "Haushaltsabgabe". Das ist anders zu sehen. Die Küche und das Bad mit jemandem teilen heisst noch lange nicht dass ihr einen gemeinsamen Haushalt habt. Schau in deinen Mietvertrag und frage notfalls die Hausverwaltung wie das hier geregelt wird.

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Rundfunkbeitrag-Befreiung-Ermaeigung-328.html

Für dich interessant könnte evtl. Punkt 3 sein, Befreiungsmöglichkeiten

Izlop91 
Beitragsersteller
 05.07.2017, 15:22

Es gilt als gemeinsamer Haushalt. Er weiß das auch. Er weigert sich aber trotzdem einfach zu zahlen mit der Begründung er sei pleite. Ich bin aber ebenfalls Student und habe kein Geld zum Verschenken. Und wenn ich richtig nachgelesen habe, müsste er für die letzten 2 Jahre nachzahlen wenn ich ihn bei den Behörden melde. Ganz ehrlich, wenn er nicht mitzahlt (Beitrag auf uns beide aufgeteilt) dann melde ich ihn. Dann darf er viel mehr zahlen.

Eckengucker  05.07.2017, 15:25
@Izlop91

gut, das hab ich dann verstanden. Schau mal unter die Befreiungen, Punkt 3, falls du Bafög bekommst ist das interessant...

bachforelle49  07.07.2017, 14:16
@Izlop91

wenn du so eine Nervensäge bei dir und mit dir wohnen hast, ist der lieben Ordnung halber eine Information bzw. Erkundigung bei der Hausverwaltung und Vermieter dringend und zwingend anzuraten, weil dein Kompagnon sich allem Anschein nach ja wohl auch nicht beim Meldeamt ordnungsgemäß angemeldet hat. Er wohnt also " schwarz " und nutzt auch ARD/ZDF " schwarz "

warum geilt ihr euch eigentlich alle am Wort GEZ auf..?? die gibt's doch gar (mehr) und heißt jetzt irgendwas mit Gebühreneinzugsstelle für Rundfunkgebühren usw.. das ist irgendwie komisch, finde ich, und grenzt fast an FAKE

davon abgesehen würde ich dir aber anraten, mal nachzudenken, ob du überhaupt WG tauglich bist und dein Kompagnon auch, weil ihr euch ja dauernd streitet,

wenn ihr euch also eine WG teilt, dann solltet ihr euch auch eure (Neben)kosten teilen - natürlich alles im Rahmen der Verträglichkeit und normalen Verhaltens im Sinne eines gesunden Menschenverstandes

 

PatrickLassan  05.07.2017, 19:51

heißt jetzt irgendwas mit Gebühreneinzugsstelle für Rundfunkgebühren usw..

Die hieß mal Gebühreneinzugszentrale (= GEZ) und heißt jetzt
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

Erstaunlich, dass du das nicht weißt.

bachforelle49  06.07.2017, 16:12
@PatrickLassan

... Patrick, sorry, aber ich hab`das auch nicht immer parat... :-(

Izlop91 
Beitragsersteller
 05.07.2017, 16:43

Wie sollte ich denn reagieren, wenn er nicht mitzahlen will? Für mich ist sowas selbstverständlich, dass man sich die Kosten teilt. 

bachforelle49  06.07.2017, 16:19
@Izlop91

Izlop91 zu deiner Frage, sowas mußt du schon bei Einzug klären, Punkt 1, und wenn er kein Bafögbescheid hat, sollte er fairerweise auch seinen Anteil dazubeitragen + Punkt 3 gibt,s ja Plan "B", daß du nämlich Widerspruch einlegst mit dem Hinweis, daß du nicht allein den Haushalt führst (WG).. wofür hast du schließlich einen Hausverwalter (Vermieter) - aber mit der Ethik und Moral hat das nix zu tun

Po Wohnung/Haushalt 1 x - teilt es auf!