Versäumt Wohnung bei GEZ abzumelden, kann man Geld zurückerhalten?

2 Antworten

Es ist richtig, dass nicht zweimal pro Wohnung gezahlt werden muss. Eigentlich kann man sich immer nur mit Wirkung zum nächsten Monatsende abmelden. In deinem Fall machst du aber folgendes:

Du hast hoffentlich eine Bestätigung vom Meldeamt über deinen Umzug zur neuen Anschrift, die du in Kopie zusammen mit deiner Abmeldung an den Beitragsservice schickst (zur Not geht auch eine Kopie des neuen Mietvertrags). Außerdem teilst du denen mit, wer für die neue Wohnung zahlt und unter welcher Beitragsnummer. Wenn du die Sache wasserdicht machen willst, teilst du auch noch den Namen der alten Mitbewohnerin und deren Beitragsnummer mit. Du müsstest dann rückwirkend abgemeldet werden und den Dezemberbeitrag erstattet bekommen.

LeSa7 
Beitragsersteller
 02.02.2017, 20:50

Danke für die Antwort!

Ja, das Abmeldeformular liegt hier, muss nur noch meine Meldebestätigung  kopieren.

Wer für die neue Wohnung zahlt, gebe ich ja im Abmeldeformular an. Muss nur noch auf die Antwort meiner ehemaligen Mitbewohnerin und deren Beitragsnummer warten.

Sooo, habe den Brief, in dem ich mein Anliegen beschreibe (mit allen Beitragsnummern) gemeinsam mit dem Antrag auf Abmeldung der Wohnung sowie einer Kopie meiner Meldebescheinigung vor fast 3 Wochen an den Beitragsservice geschickt. Habe natürlich noch keine Antwort, so dass ich nun ebenfalls eine Mail geschickt habe. Anrufen ist mir für 60 cent pro Minute etwas zu teuer.

Nicht, dass die nun einfach eine Mahnung schicken! Bei manchen Fällen, die ich lese, habe ich das Gefühl, dass die einfach die Befreiungs- sowie die Abmeldungsanträge ignorieren, um weiterhin Geld zu kassieren. Man merkt es vielleicht, ich bin etwas sauer....