Darf das Rathaus (Behörde) meine Daten an die GEZ weiterleiten?
Ich bin in eine andere Stadt umgezogen und musste mich beim Rathaus melden, um mich umzumelden. Ich habe festgestellt, dass die Behörde meine Daten an die GEZ weitergeleitet hat, ohne meine Zustimmung. Prompt kam auch schon das Anschreiben der GEZ mit der Zahlungsaufforderung.
Wäre das nicht ein Bruch gegen das Datenschutzgesetzes? Ich habe nie dieser Datenweiterleitung (Name, Adresse) zugestimmt. Die GEZ ist auch keine staatliche Einrichtung. Jedenfalls behaupten die das ja immer und dass die GEZ Gebühr auch keine Steuer sei. Ich beziehe auch nie Infos von ARD oder ZDF, etc.
Ich meine, die Behörde darf z.B. auch nicht meine Daten an Vodafone oder Mediamarkt weiterleiten, wenn ich umziehe, oder?
13 Antworten
Sobald man wo gemeldet ist, ist man für die Rundfunkkgebühr zuständig. Da wird wem ein schönes Extra-Recht eingeräumt (nb: wusstest Du, dass das Einwohnermeldeamt durchaus auch Adressen verkauft? Spannend, nicht?)
Das Rathaus leitet also Deine Daten an die GEZ (auch Behörde ?????) weiter.
Davon gehen die dort aus und meinen, sie dürfen Daten an eine andere Behörde weitergeben. Wnen es eine behörde wäre, wäre das auch in Ordnung.
Aber:
LG Tübingen Beschluß vom 16.9.2016, 5 T 232/16
Darin ab Punkt 29 ff ist zu finden:
.... fehlt es bei der Gläubigerin an der Behördeneigenschaft. Die Gläubigerin tritt nach außen in ihrem Erscheinungsbild nicht als Behörde auf, sondern als Unternehmen.......
Das Ding ist keine Behörde!
Das Rathaus gibt demnach Deine Daten an ein Unternehmen weiter.
Und genau das wäre so nicht gestattet.
Es fehlt nur noch einer, der die mal verklagt. Zumindest kann man die mal fragen, wie sie sich dazu stellen, dass sie Deine Daten an ein Unternehmen weitergeben.
Und vielleicht ob sie Deine Daten auch an Amazon oder Porno.de weitergeben?
Der BGH vertritt da eine andere Ansicht. Diverse Urteil des LG Tübingen wurden mittlerweile aufgehoben.
Die Urteile des BGH findet man z.B. hier:
https://ni.kassenverwalter.de/2017/08/13/urteile-vom-bgh-zur-verschrobenen-rechtsansicht/
Hi,
informiere dich doch ersteinmal richtig:
Einfache Melderegisterauskünfte wie Angaben zu Vor- und Familienname, Doktorgrad und gegenwärtige Anschrift, dürfen die Einwohnermeldeämter jedem mitteilen, der eine Anfrage stellt. https://www.einwohnermeldeamt.com/
"Die GEZ ist auch keine staatliche Einrichtung."
Die gibt es übrigens nicht mehr, aber der Beitragsservice https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice gehört zu den öffentlich-rechtlichen Landesfunkanstalten und gehört somit zu den Ländern.
siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlich
Was verstehst du unter "staatliche Einrichtung"?