Darf das Rathaus (Behörde) meine Daten an die GEZ weiterleiten?

13 Antworten

Sobald man wo gemeldet ist, ist man für die Rundfunkkgebühr zuständig. Da wird wem ein schönes Extra-Recht eingeräumt (nb: wusstest Du, dass das Einwohnermeldeamt durchaus auch Adressen verkauft? Spannend, nicht?)

Das Rathaus leitet also Deine Daten an die GEZ (auch Behörde ?????) weiter.

Davon gehen die dort aus und meinen, sie dürfen Daten an eine andere Behörde weitergeben. Wnen es eine behörde wäre, wäre das auch in Ordnung.

Aber:

LG Tübingen Beschluß vom 16.9.2016, 5 T 232/16

Darin ab Punkt 29 ff ist zu finden:

.... fehlt es bei der Gläubigerin an der Behördeneigenschaft. Die Gläubigerin tritt nach außen in ihrem Erscheinungsbild nicht als Behörde auf, sondern als Unternehmen.......

Das Ding ist keine Behörde!

Das Rathaus gibt demnach Deine Daten an ein Unternehmen weiter.

Und genau das wäre so nicht gestattet.

Es fehlt nur noch einer, der die mal verklagt. Zumindest kann man die mal fragen, wie sie sich dazu stellen, dass sie Deine Daten an ein Unternehmen weitergeben.

Und vielleicht ob sie Deine Daten auch an Amazon oder Porno.de weitergeben?

Hi,

informiere dich doch ersteinmal richtig:

Einfache Melderegisterauskünfte wie Angaben zu Vor- und Familienname, Doktorgrad und gegenwärtige Anschrift, dürfen die Einwohnermeldeämter jedem mitteilen, der eine Anfrage stellt. https://www.einwohnermeldeamt.com/