Kann ich in meinem Privathaus ein Lager für mein Gewerbe einrichten?
und steuerlich geltend machen?
Ich habe einen Hauptberuf (auch hier ein Arbeitszimmer im Haus) und nun noch ein Nebengewerbe gegründet. Kann ich für mein Nebengewerbe einen Lagerraum steuerlich geltend machen (es ist ein Handelsunternehmen) und kann das auch ein Dachgeschoss sein, welches eigentlich nicht zur Wohnfläche zählt (aber dennoch beheizt ist)?
3 Antworten
Das ist durchaus möglich.
Probleme mit der Anerkennung von Räumen im Eigenheim als Gewerberäume ergeben sich regelmäßig, wenn Wohnräume notdürftig als "Büro" oder "Lagerraum" deklariert werden, indem Bilder von der Wand abgehängt werden oder ähnliche Scherzchen.
Die Räume müssen schon erkennen lassen, daß es keine "maskierten" Wohnräume sind. Bei einer Bodenkammer sollte das möglich sein.
Aber eine Bodenkammer gehört nicht zum Wohnraum oder?
Klar geht das. Das Finanzamt wird aber aus deinem Nebengewerbe eine Liebhaberei zu machen versuchen. Wenn du aber Einnahmen und eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen kannst, geht das durch.
kann halt passieren dass es eingelegt wird. Dann musstest später eine Entnahme versteuern.
schaue das es nicht eingelegt werden muss
zudem muss es räumlich getrennt sein.