Kann ich bei Dienstreise ein Upgrade steuerlich geltend machen?
Moin zusammen. Im Juli muss/ darf ich in die Dom-Rep zu ner Schulung und Werksbesichtigung. Die Firma hat die Tickets gebucht. Jedoch 15, bzw 19 Stunden Holzklasse mit Zwischenstopp. Kann ich ein Upgrade in die Businessklasse steuerlich geltend machen?
4 Antworten
Business Class ist nicht per se verdächtig, unangemessen zu sein. Wenn dem so wäre, würden andere Unternehmen ihre Mitarbeiter auch nicht per Business Class um die Welt schicken.
Wenn Du das Upgrade selbst bezahlst, ist der erste Reflex natürlich zu sagen, das hast Du zu Deinem eigenen Spaß gemacht. Ich sehe das aber nicht so. Meines Erachtens spricht einiges für steuerlich abzugsfähige Werbungskosten. Eine Garantie kann ich Dir aber natürlich nicht geben, dass es durch geht.
Die Frage, die Du Dir vielleicht gefallen lassen müsstest, ist weshalb zahlt das Unternehmen für Dich nicht die Business Class. Wenn die sagen, Du hast am Anreisetag genügend Zeit, um die vom Flug zu erholen, könnte es in der Folge eventuell an der betrieblichen Notwendigkeit fehlen.
Sollte gehen. Einfach bei der Steuererklärung den nicht erstatteten Differenzbetrag als Werbungskosten angeben -- Belege nicht vergessen.
Nein warum den auch ?
Sie bekommen die Arbeitszeit , den Flug usw bezahlt
steuerlich haben sie da keine Möglichkeit