Können Foodblogger die Kosten für den Einkauf von Lebensmitteln steuerlich absetzen?
Die Frage geht an die Foodblogger unter euch. die für den eigenen Blog/Insta/fb kochen, das Essen fotografieren und dann ins Netz stellen. Weil es ja Teil eures Geschäftsmodell ist, gratis Content fürs Netz zu generieren, könnt ihr deshalb die Kosten für den Lebensmitteleinkauf steuerlich geltend machen?
Anmerkung: Meine Frage bezieht sich auf Blogger mit angemeldetem Gewerbe.
4 Antworten
Sie sind, soweit sie wirklich für die Blogger-Tätigkeit genutzt werden (hier rate ich genau zu dokumentieren und die privaten Einkäufe an der Kasse separat abzurechnen) natürlich steuerlich absetzbar, sofern diese Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.
Wer keinen Gewinn erzielen will, handelt nicht gewerblich, sondern hat ggf. ein sehr teures Hobby, dem das Finanzamt irgendwann die Anerkennung von Ausgaben verweigert (Liebhaberei).
§ 4 Abs. 4 EStG.
Na man kann sich nicht einfach „Foodblogger“ nennen, jeden Tag nen Bild vom Essen auf Insta posten und dann die kosten dafür von den Steuern abziehen.
Da muss man ein Gewerbe anmelden. Ob sich das lohnt ist fraglich.
Ja klar, sobald ein Gewerbe angemeldet ist, kann man alles was mit dem Gewerbe zu tun hat den Steuern abgeben.
Das hat mit einer Gewerbeanmeldung überhaupt nichts zu tun. Gewerberecht und Steuerrecht sind zwei unterschiedliche Rechtsgebiete. Im Umkehrschluss würde Deine Aussage bedeuten, dass ohne Gewerbeanmeldung keine Steuerpflicht entstünde - und das ist falsch!
Also kann ich mein essen zukünftig von der Steuer abziehen?
Wie kommst Du jetzt darauf?
Na wenn die steuern nichts mit dem Gewerbe zu tun haben, dann kann ich ja von den Steuern das abziehen, was ich möchte, also auch mein essen.
Ich dachte immer, dass wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, die Gewerbespezifischen Dinge, in dem fall das essen, von der Steuer abziehen kann, resp. das so verrechnet wird.
Denn soweit ich weiss, ist eine Gewerbliche Steuer doch erheblich anders als eine Private.
Nochmal, Gewerberecht und Ertragsteuerrecht sind unterschiedliche Rechtsgebiete, die nichts miteinander zu tun haben. Beispiel: Als Imker betreibt man ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Aus ertragsteuerrechtlicher Sicht erzielt man Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Und aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht ist der Imker Unternehmer. Jetzt kapiert?
PS: Es gibt keine "gewerbliche" Steuer!!!
Ich glaube @Bakaroo1976 meinte Gewerbesteuer und Einkommenssteuer als zwei generell unterschiedliche Steuern. Was in diesem Fall aber irrelevant ist, weil es in meiner Frage nur generell um die steuerliche Anerkennung geht, die sich immer nur auf die Ertragssteuern (egal ob gewerblich oder als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) beziehen kann.
Also ich kenne einen Foodblogger erster Stunde, der Damals zur WM zu jeder Länderpaarung ein Menue kochte. Das hat ihn zusammen über 10000 EUR gekostet - natürlich hat er das abgesetzt.
Wenn das als Gewerbe (angemeldet) gemacht wird, sind das betriebliche Ausgaben.
Sind wir nicht alle "Blogger"?
Wer würde dann noch Steuern zahlen?
Ja, aber einige Foodblogger haben ja ein Gewerbe angemeldet, weil sie Kochbücher, Gewürze, ihre Fitness-Drinks und Pülverchen vertreiben oder eben über affiliate Links oder Werbung Geldeinnahmen haben. Also würden die diese Ausgaben absetzen können.