Kosten einer kosmetischen Operation steuerlich absetzbar?
Hallo,
Ich habe bei meinem Sohn letztes Jahr eine kosmetische Operation durchführen lassen, da er sehr gelitten hat. Die Operation mit Nachbehandlung war SEHR teuer, doch leider zahlt die Krankenkasse nichts dafür, weshalb wir diese komplett selber finanzieren mussten.
Frage: Kann ich die Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen?
Noch eine zweite Frage: Kann man die Kosten einer Dachumdeckung geltend machen? worauf muss man da achten? und in welchem Jahr kann man diese geltend machen, wenn man einen Teil (ca. 50%) als Abschlag Ende letzten Jahres und den Rest erst dieses Jahr gezahlt hat?
Danke
6 Antworten
Gibt es aus dem umgedeckten Ojekt Einnahmen aus "Vermietung und Verpachtung" ? Wenn nicht wurden auch keine Steuern entrichtet. Somit kann es ach keine Abschreibung geben.
Auf die OP bezogen, da Sonderausgaben geltend machen zu wollen ist legitim. Aber ob das FA wird prüfen ob die OP aus gesundheitlichen oder anderen Gründen durchführt wurde. Sind gesundheitliche Aspekte im Vordergrund dann kann das klappen, sonst kaum.
Ich bin kein Steuerberater und vorstehendes ist nur meine Meinung, mehr nicht.
Kosmetische Operation:
Wenn es um etwas geht, was seelisch belastet (abstehende Ohren oder anderes) einfach probieren.
Dachumdeckung:
§ 35 a EStG, Handwerkerleistungen. die Kosten ohne Material. Wenn die Rechnungslegung entsprechend ist, kann das jeweils von der geleisteten Zahlung berechnet werde. Könnte also in beiden Jahren einen Abzug geben.
Das Finanzamt kann einen Nachweis der Krankheitskosten (nach § 64 EStDV - Einkommensteuerdurchführungsverordnung) verlangen. Dies können ärztliche Verordnungen oder amtsärztliche Gutachten sein. Wichtig ist dabei, "Der [...] zu erbringende Nachweis muss vor Beginn der Heilmaßnahme [...] ausgestellt worden sein". Mein Tipp wäre, den Fall möglichst gut zu beschreiben, falls keine Belege schon vorliegen sollten. Je besser der Bearbeiter den Sachverhalt einschätzen kann, umso höher ist die Chance, dass der Fall als glaubhaft ohne Belege anerkannt wird. Ich würde mal die maximal mögliche Steuererstattung berechnen. Bei einer hohen Summe kann der Gang zum Steuerberater ratsam sein.
Die OP fällt unter die berühmten außergewöhnlichen Belastungen, wobei Du aber einen Anteil von 4% Deines Bruttojahreseinkommens selber tragen musst.
Zur Dachumdeckung: Du kannst den Lohnanteil geltend machen. Da gibt es aber auch eine Höchstgrenze und für das Jahr ist das Rechnungsdatum maßgebend.
Wollte nur berichten, dass das Finanzamt die kompletten Kosten anerkannt hat. Jetzt geht es nur noch darum, den Betrag auf 2 Jahre zu verteilen, um insgesamt mehr Erstattung zu bekommen,