Fahrten zur Fortbildung u.a. mit Firmenwagen bei 1% Regelung steuerlich absetzbar?
Hallo zusammen,
jemand hat zwei Fahrzeuge, davon einen Firmenwagen mit einer begrenzten km-Leistung. Die 1%-Regelung zzg. 0,03ct. pro Entfernung-km zehren am Netto, aber wss kann man steuerlich absetzten?
Die Fahrten zur Arbeit kann ich steuerlich geltend machen, aber wie ist es bspw. mit Fahrten zu einer privaten Fortbildung, Fahrten zur vermieteten Eigentumswohnung in der 200km entfernten Stadt. Was ist mit Fahrten die durch das Studium meiner Frau entstehen, die theoretisch mit dem Firmenwagen gemacht werden könnten.
Ich habe ein bestimmtes Kontigent mit dem ich den Firmenwagen nutzen darf und kann. Natürlich nutze ich auch viel den Zweitwagen, aber wie darf und kann ich die Fahrten steuerlich ansetzten?
Beispiel: Meine Frau nutzt für die private Fahrt nach München den Firmenwagen, ich fahre mit dem Zweitwagen zur Schulung, da die Entfernung geringer ist und ungekehrt.
Welche Probleme kann es mit dem Finanzamt geben bzw. worauf muss ich achten?
Danke&Gruß
2 Antworten
Ja, wo die Fahrten steuerlich abzugsfähig sind und nicht zum Betriebsbereich des Arbeitgebers gehören, kannst Du es auch ansetzen.
Betriebliche Veranstaltungen sind Veranstaltungen zu denen man verpflcihtet ist zu gehen.
Keine wo man eine Einladung bekommen hat, weil man in einem bestimmten Betrieb Arbeit. Wenn man sich dafür Urlaub nehmen muss, oder auch die Zeit nacharbeiten muss, dann ist es nicht betrieblich.
Ein Firmenwagen, für den die 1%-Regelung gilt, wird wie ein selbst erworbenes Fahrzeug behandelt, d.h., Fahrtkosten die im Bereich der Werbungskosten liegen, wie z.B. Fortbildung oder auch Kontrollfahrten zum vermieteten Objekt sind mit 0,30 € pro GEFAHRENEN Kilometer abzugsfähig.Wenn alternativ der Zweitwagen dafür genutzt wird ist dies auch kein Problem, denn maßgeblich für den Abzug der Werbungskosten ist hier die Kilometeraufstellung, auf der der Grund der Fahrt, Zeitpunkt Abreise, Zeitpunkt Ankunft, gefahrene Kilometer aufgeführt werden sollten. Eventuell kann man hier sogar noch Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen ansetzen, dass sind seit 2015 immerhin mindestens 12,00 Euro pro Tag. Das ganze am Besten noch mit Belegen untermauern, z.B. Seminarkosten, Übernachtungskosten etc. Es gibt i.d.R. keine Probleme mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit.
Danke für die Antwort!!!
Wie stark legt das Finanzamt den Betriebsbereich aus. Aus Interesse nehme ich aus Eigenintitaive an einem Kundentag der Bank, einer Veranstaltung zur Konzernrechnungslegung einer WP-Gesellschaft und an einer Jubiläumveranstaltung einer Steuerkanzlei teil, um Kontakte aufzubauen. Meine Frau nimmt zum auch teil, da dort interessante Vorträge zum Thema Wirtschaft und Lernmethoden angeboten wurden.
Beides hätte ich ohne Firma nicht bekommen. Alles könnte man privat aber auch betriebsbedingt sehen. Der Chef meinte, ich könne daran teilnehmen, müsse aber die Überstunden dafür nehmen, sieht es aber gerne, wenn Mitarbeiter sich engagiert fortbilden. Ich nutze die Seminate und Tage gerne für den Kontaktaufbau neben meiner Tätigkeit.
Meine Frau studiert und fährt mit. Wie setzt man sowas steuerlich an. 1x, 2x oder um 3ct./km erhöhte Fahrtkosten, Verplegungspauschale (ggf. gekürzt)? Oder ist alles just for fun?
Danke & Gruß